Grenzenlose Staatsverschuldung?
von Dr. Markus Mempel, Deutscher Landkreistag
alle Fotos: © Stein-Gesellschaft/Himsel
Prof. Dr. Henneke, neuer Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, würdigte im Rahmen des 16. Hauptstadtgesprächs die langjährigen Verdienste des scheidenden Präsidenen, Dr. Hoppenstedt, um den DSGV und die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft (Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, Dr. Georg Lunemann v.l.n.r.)
Am 15.3.2023 lud die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft zu ihrem 16. Hauptstadtgespräch nach Berlin ein. Das Timing hätte besser nicht sein können: inmitten heftiger koalitionsinterner Abstimmungsprobleme um den künftigen Bundeshaushalt vor dem Hintergrund kostenträchtiger Vorhaben im Koalitionsvertrag. Der Streit ging so weit, dass der Bundesfinanzminister die eigentlich für denselben Tag geplante Beratung des Bundeshaushalts 2024 im Bundeskabinett verschieben musste. Diese Dynamik konnte das Hauptstadtgespräch aufnehmen, an dessen Ende die allgemeine Erkenntnis stand, dass es mit der deutschen, aber auch europäischen Haushaltspolitik und dem damit verbundenen Verschieben riesiger Verbindlichkeiten auf kommende Generationen so nicht weitergehen kann. Doch wie soll es gelingen, aus dem Teufelskreis der Umgehung und Lockerung von Schuldenregeln und den damit verbundenen schier unbegrenzten Möglichkeiten einer ausufernden Fiskalpolitik zur Erfüllung jedweden Ausgabewunsches wieder auszubrechen?
Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, benannt nach dem preußischen Reformpolitiker Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Förderung der politischen Bildung und die Stärkung der demokratischen Werte und Institutionen in Deutschland einsetzt. Sie veranstaltet regelmäßig Hauptstadtgespräche in Berlin, um wichtige politische und gesellschaftliche Themen zu diskutieren. Diese Gespräche dienen als Plattform für den Austausch von Ideen und Meinungen zwischen führenden Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Dieses Mal ging es unter dem Titel „Grenzenlose Staatsverschuldung?“ um ein an Aktualität kaum zu überbietendes Thema, hatte sich doch die Ampelkoalition gerade in den Tagen zuvor endgültig an der Frage festgebissen, welche Versprechungen des Koalitionsvertrages mit welchen Finanzmitteln unterlegt werden und welche Ausgabewünsche der Ressorts so nicht umsetzbar sein werden. Mit der Verschiebung der Kabinettsbefassung zum Bundeshaushalt hat Bundesfinanzminister Christian Lindner jedenfalls deutlich gemacht, dass er den weiteren Weg in die Verschuldung stoppen will. Er sagte im Bericht aus Berlin[1]:
„Ich werde das Problem, dass wir ein strukturelles Defizit haben, lösen“.
Zwar könne der Staat mit deutlich steigenden Steuereinnahmen rechnen, doch die Ausgabenwünsche der Ministerien würden noch stärker steigen – das sei mit ihm nicht zu machen. Ihm gehe es um Grundsätzliches: um solide Finanzen, eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik und das Verhältnis von Staat und Markt.
Damit wechselt Lindner seine Rolle und wird gleichsam vom Saulus zum Paulus: Denn noch zum Weihnachtsfest 2021 trieb er die Erzählung voran, wegen Minuszinsen sei das Schuldenmachen für den Staat geradezu ein Geschäft – inzwischen hat sich die Belastung des Haushalts für die Schuldenfinanzierung vervielfacht. Dabei sind die Schulden im regulären Staatshaushalt das eine. Hinzu kommen die milliardenschweren Sondervermögen für die Bundeswehr, die Energiepreisbremsen und Klimaschutzmaßnahmen.
Sie alle wurden vom Bundesfinanzministerium so ausgestaltet, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes 2023 formal eingehalten werden konnte: 60 Mrd. € zur Bekämpfung der Coronafolgen in einer dafür vom Deutschen Bundestag 2021 festgestellten Notsituation wurden im Februar 2022 rückwirkend in den Energie- und Klimafonds verschoben, zur Finanzierung staatlicher Energiepreishilfen wurde das Sondervermögen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in einer für 2022 ebenfalls festgestellten Notsituation um 200 Mrd. € aufgestockt und für Rüstungsvorhaben der Bundeswehr wurde ein mit 100 Mrd. € dotierter Fonds geschaffen (und in Art. 87a Abs. 1a GG eigens verfassungsrechtlich abgesichert). Verfassungsrechtliche Regelungen, die eigentlich die Schuldenaufnahme begrenzen sollen, wurden zwar formal scheinbar korrekt, jedoch im Detail mit einiger Schlitzohrigkeit umgangen oder durch Verfassungsänderung von vornherein außer Kraft gesetzt.
An der Überführung in den Klimafonds hatte es deutliche Kritik gegeben, u. a. vom Bundesrechnungshof[2] und vom Unabhängigen Beirat des Stabilitätsrates[3], mit der Begründung, dass diese Nutzung der Kreditermächtigungen nicht direkt mit der Bekämpfung der Pandemie zusammenhänge. Die Schuldenbremse im Grundgesetz verlange, dass neue Kredite im Rahmen der Ausnahmeregel für Notsituationen nur dazu dienen dürften, Ausgaben zu finanzieren, die direkt mit dieser Notlage zusammenhingen. Finanziert werden sollten nun aber Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung in den kommenden Jahren. 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion riefen daraufhin das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an[4].
Dazu drohen auf europäischer Ebene alle Begrenzungen zu fallen. Wie das Beispiel des durch EU-Anleihen finanzierten Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU – NGEU) zeigt, ist selbst die Vergemeinschaftung von Schulden kein Tabu mehr, sondern bewegt sich im Spektrum des Denkbaren. Dass dies alles zu Lasten künftiger Generationen geht, ist eine Folge, die man nicht genug betonen kann.
Dabei hat das BVerfG in seiner Entscheidung zum Klimaschutzgesetz[5] klargestellt, dass das Grundgesetz die politischen Akteure unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne einer intertemporalen Freiheitssicherung zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen hinweg verpflichtet. Was bezogen auf den Klimaschutz vielen als geradezu revolutionäre und vielleicht auch anfechtbare Herangehensweise erscheint, gehört in Gestalt der Regelungen zur Staatsverschuldung seit Inkrafttreten des Grundgesetzes zum unangefochtenen, mehrfach nachgeschärften Bestand des Verfassungsrechts. Ziel dieser Regelungen ist es, einfachen regierungsbildenden Mehrheiten im Deutschen Bundestag und in den Landtagen verfassungsrechtlich zu untersagen, den Staat auf Kosten künftiger Generationen übermäßig zu verschulden.
Schulden wegzaubern
In dieser aktuellen Situation diskutierten im Rahmen des 16. Hauptstadtgesprächs Staatsminister a. D. Prof. Dr. Johannes Beermann, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank a. D., und der Vorsitzende des Unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, Prof. Dr. Thiess Büttner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, mit Prof. Dr. Hans-Günter Henneke als neugewähltem Präsidenten der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft.
Zuvor begrüßte Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), die Teilnehmer im Sparkassenhaus. Sie zeigte sich besorgt über den Trend, wonach der Ruf nach staatlicher Intervention zur Standardantwort auf jegliche gesellschaftliche oder politische Herausforderung geworden sei – gleichsam gepaart mit einer Forderung nach Vergemeinschaftung von Belastungen unter den EU-Mitgliedstaaten. Das sei auch eine Frage der globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft: Vor allem in Deutschland mangele es am zielgerichteten Einsatz öffentlicher Gelder.
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, dankte dem DSGV für die hervorragende Gastfreundschaft der letzten Jahre, die auch zum Erfolg der Diskussionsreihe beitragen würde. Er unterstrich die Rolle der Stein-Gesellschaft als „Anwalt der Selbstverwaltung und des Föderalismus“. Die Gesellschaft habe es sich zur Aufgabe gemacht, Themen für Staat und Gesellschaft von grundsätzlicher Bedeutung zu diskutieren und voranzutreiben.
Zum thematischen Einstieg sagte er:
„Da werden aus Schulden plötzlich wie von Zauberhand Sondervermögen“
– und fügte ironisch hinzu, dass die Bürger in ihrem Wohlgefühl nicht beeinträchtigt werden dürften. Daher würden Lasten ohne Hemmungen auf kommende Generationen verschoben.
Daran knüpften die Diskutanten unmittelbar an. Büttner, der seit Juni 2018 Vorsitzender des Unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats ist, dem auch Henneke bereits seit 2013 angehört, war zuvor 2015 bis 2018 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Seit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen extensiven Finanzpolitik des Bundes sei der Beirat mit Büttner an der Spitze, so Henneke, ein starker Gegenpol zum Ausgabegebahren des Bundesfinanzministeriums und habe seither das ein oder andere Mal, wie es seinem gesetzlichen Auftrag[6] entspreche, auch öffentlich deutlich Stellung bezogen. Beermann war von 2008 bis 2014 Chef der Sächsischen Staatskanzlei und von 2015 bis 2022 Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank. Ihn zeichne laut Henneke insbesondere aus, in schwierigen Diskussionen klare Worte zu finden. Darüber hinaus habe er in den 1990er Jahren auch in Bremen gewirkt, was in Bezug auf die Solidität der Staatsfinanzen im Vergleich zu Sachsen das glatte Gegenteil darstelle, da die Verschuldung des Freistaats die geringste in ganz Deutschland sei.
Henneke sagte, der Koalitionsvertrag vom 7.12.2021 habe zwar nicht den Ukrainekrieg vorhersehen können, aber auf der anderen Seite auch ganz bewusst kein Finanztableau enthalten, sondern lediglich eine Aufaddierung der Ausgabewünsche der drei teilweise sehr unterschiedlich ausgerichteten Koalitionspartner. Insofern sei die Notwendigkeit einer Priorisierung der Vorhaben sowie die Unterlegung mit konkreten Finanzmitteln von Anfang an die offene Flanke des Vertragswerkes gewesen. Diese Diskussion müsse nun mit einiger zeitlicher Verzögerung innerhalb der Bundesregierung geführt werden.
Schuldenregeln im europäischen Kontext
Büttner kam zu Beginn der Diskussion auf die europäische Fiskalpolitik zu sprechen. Ausgangspunkt sei die Schaffung der gemeinsamen EU-Währung. Gleichzeitig sollte die Haushaltspolitik in der Hand der Mitgliedstaaten verbleiben. Dieser Zielkonflikt sei dem gegenwärtigen System immanent. Man könne zwar die Europäische Zentralbank (EZB) unabhängig machen und mit dem Mandat betrauen, für Währungsstabilität zu sorgen. Das stehe aber immer in einem Spannungsverhältnis zur Fiskalpolitik. Dieses Problem sei in Europa besonders ausgeprägt, da die nationalstaatliche Sicht nicht auf das Ganze blicke. Wie wichtig die Aufgabe EZB sei, belege die aktuelle Situation in Bezug auf die Inflationseindämmung. Gerade in diesem Kontext sei es wichtig, die nationalen Fiskalpolitiken mehr in den Blick zu nehmen, da die Währungsstabilität auch wesentlich dadurch geprägt sei. Daher würden nach dem Vertrag von Maastricht eine Obergrenze für das Staatsdefizit und eine Obergrenze für die Staatsverschuldung gelten.
Man habe daher den Stabilitäts- und Wachstumspakt als regelbasierten Rahmen für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Finanzpolitiken im Jahre 1997 geschlossen. Ein wichtiges Element dessen sei die Einsetzung von Fiskalräten auf nationaler Ebene gewesen, um die Finanzplanung unabhängig zu überwachen. Man habe Transparenz herstellen wollen, was ein richtiges Ziel gewesen sei. Das besorge in Deutschland der Unabhängige Beirat des Stabilitätsrats. Aber auch verfassungsrechtlich sei man in Deutschland weit vorangegangen, indem im Grundgesetz und in den Länderverfassungen mit den Schuldenbremsen neue verbindliche Regeln eingeführt worden seien, um sicherzustellen, dass die europäischen Regularien eingehalten werden können. Das sei eine Erfolgsgeschichte – jedenfalls bis vor Corona sei die Schuldenstandsquote von maximal 60 % des Bruttoinlandsprodukts eingehalten worden. Die Schuldenbremse habe insofern gewirkt.
Außerdem habe die Niedrig-/Negativzinsphase zum Schuldenmachen verleitet, da beispielsweise selbst konservativ agierende kommunale Kämmerer plötzlich durch die Kreditaufnahme positive Erträge erlöst hätten bzw. deren bestehende Verbindlichkeiten in einem sehr viel günstigeren Licht erschienen seien. Das eigentliche Problem der Zentralbanken bestehe darin, dass diese einerseits zur Inflationsbekämpfung mandatiert seien, andererseits aber von den Mitgliedstaaten angehalten würden, nicht zu sehr an der Zinsschraube zu drehen, um auch noch weiterhin Politik machen zu können. Dabei sei es wichtig zu wissen, dass rund 90 % der Mittel öffentlicher Haushalte durch nicht gestaltbare Ausgaben gebunden seien, z. B. durch Gehälter, Pensionen, Zuschüsse zur Rentenversicherung etc. Daher schlage eine steigende Zinsbelastung überproportional zu Buche, weil für deren Bedienung im Grunde keinerlei finanzieller Spielraum bestehe.
Keine Aufweichung der EU-Schuldenregeln
Henneke kam auf die rechtspolitische Diskussion auf EU-Ebene zu sprechen und fragte, ob die EU-Fiskalregeln aufgeweicht bzw. flexibilisiert werden sollten. Büttner sagte, dass die EU-Kommission an der derzeitigen Situation die Schuld trage, da es nun nach Ende der Pandemie eigentlich darum gehen müsste, zu den alten Regeln zurückzukehren. Die Kommission wolle das aber gerade nicht tun, sondern vielmehr die Regeln ändern. Während Corona hätten die normalen Grenzen seit 2020 nicht mehr gegolten, nach Ende der Pandemie habe man diese Ausnahmeregel wieder kassieren müssen, was bedeutet hätte, ab diesem Zeitpunkt jährlich eine Verbesserung im Haushalt nachweisen zu müssen, um dann schließlich wieder die zuvor geltenden Regeln einzuhalten. Das wäre auch unproblematisch möglich gewesen, weil es selbst in Ländern, die eine schwierige Haushaltspolitik betrieben, möglich gewesen wäre, langsam auf den Normalpfad nach beendetem Notstand zurückzukehren. Daher sei es gut, wenn die Bundesregierung dem neuerlichen Ansinnen der EU-Kommission die Stirn biete. Das Agieren der Kommission sei insofern brandgefährlich, zumal die diesbezüglichen Vorschläge weggehen würden von den derzeitigen klaren und transparenten Grenzen in Richtung bilateraler Verhandlungslösungen.
Beermann bekräftigte dies. Die Intransparenz sei ein großes Problem. Die Rechtslage, die man nicht ohne Not ändern solle, sei überdies eindeutig. Die EU beruhe auf Verträgen zwischen souveränen Staaten und sei selbst kein souveräner Staat. Von daher sei es problematisch, die rechtlichen Vorgaben so zu ändern, dass sich auch Fragen zur Verfasstheit der EU insgesamt stellen würden. Der Dualismus aus einheitlicher Währungspolitik und unterschiedlicher Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik führe – anknüpfend an Büttner zuvor – zu ständigen Kollisionen.
Wenn man die EU dazu ermächtigen wolle, eigene Schulden aufzunehmen, könne man sich durchaus darauf einigen – das allerdings unter Einhaltung demokratischer Legitimationsketten ausgehend von den Parlamenten der Mitgliedstaaten und gerade nicht rein faktisch. Daher sei NextGenerationEU, das über 800 Mrd. € schwere, befristete Aufbauinstrument zur Abfederung der coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft, deutlich zu kritisieren[7]. Denn die EU-Kommission würde die benötigten Mittel ausschließlich am Kapitalmarkt aufnehmen, was ein Novum sei. Die aufgenommenen Gelder würden über künftige EU-Haushalte zurückbezahlt und über einen Rückzahlungszeitraum von 30 Jahren abgetragen, der jedoch erst mit dem Jahr 2028 beginnen werde. Noch nie zuvor habe sich die EU selbst Geld geliehen, sondern beispielsweise Mitgliedstaaten mittels am Kapitalmarkt aufgenommenen Geldes dergestalt geholfen, dass Vermögenswerte dieser Staaten gekauft worden seien. Mit der Hilfeleistung sei also eine Gegenleistung verknüpft.
Ausnahmeklausel der grundgesetzlichen Schuldenbremse
Henneke leitete sodann auf die deutsche Haushaltspolitik über. Der Bundesrechnungshof habe unlängst festgestellt, dass sich der Bund in den letzten 70 Jahren in einer Größenordnung von 1,3 Billionen € verschuldet hat; hinzu käme die Verschuldung auf Landes- und kommunaler Ebene. Nun packe der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 noch einmal mehr als 800 Mrd. € an Verschuldung obendrauf[8]. Und das vor dem Hintergrund der Schuldenbremse in Art. 109 GG, wonach sich der Bund grundsätzlich lediglich mit 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts verschulden dürfe (was ca. 12 Mrd. € entspricht). Die Länder hätten demgegenüber grundsätzlich keine Verschuldungsmöglichkeit. Art. 109 Abs. 3 GG ermögliche es jedoch in einer außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, eine Ausnahme zu machen.
Die grundgesetzliche Schuldenbremse sei für die Länder erst nach einer zehnjährigen Übergangsfrist mit dem Jahr 2020 verbindlich geworden – just zu einer Zeit, in der wenige Monate später die Corona-Pandemie die Haushaltspolitik durchgeschüttelt habe. Insofern habe sich seither vor allem in den Ländern viel um die Frage des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation gedreht. Darüber hinaus müsse ein sachlicher Veranlassungszusammenhang mit der anlassgebenden Notsituation vorhanden sein. Die Frage sei also auch die Auslegung dieses Kriteriums in den Ländern. Des Weiteren würden Sondervermögen – oder besser zu bezeichnen als Sonderschulden – das Jährlichkeitsprinzip verletzen. Notlagenkredite seien aber mit verbindlichen Tilgungsplänen zu versehen. Die „eindrucksvollste“ Regelung habe insofern im Jahre 2020 das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, mit der 20 Mrd. € in der Tilgung auf 50 Jahre gestreckt werden sollten. Ein weiteres Beispiel liefere das Saarland mit der Schaffung eines Sondervermögens über 3 Mrd. €, was pro Kopf eine Verschuldung von mehr als 3.000 € ausmache, die erst ab 2035 über 40 Jahre zurückgezahlt werden solle.
Diesen Ball nahm Büttner auf und sagte, dass man zuerst noch versucht habe, mit überschaubareren Tilgungszeiträumen am Geiste der bestehenden Regelung entlangzugehen. Dann sei der Bund aber kreativer geworden und habe sich immer neue Möglichkeiten zur Geldvermehrung verschafft. Krise habe insofern Konjunktur und sei zu einer Rechtfertigung für alle möglichen Ausgabewünsche geworden. Dabei sei zu bedenken, dass Notlagenkredite eben auch zurückzuzahlen seien, was die Spielräume für künftige Haushalte enorm einschränke.
Sondervermögen hätten zwar durchaus ihren Sinn, z. B. mit Blick auf den Lastenausgleich in Deutschland nach dem Krieg oder im Zuge der Deutschen Einheit. Entscheidend bei den derzeitigen Abweichungen vom normalen Prozedere sei aber gewissermaßen der Vorsatz zur Umgehung. Der Bund habe die Buchungsregeln nämlich so verändert, dass er Sondervermögen an der Schuldenbremse habe vorbeischleusen könne, indem die Ermächtigung vollen Umfangs im Jahr der Notsituation veranschlagt werde, während die reale Kreditaufnahme oft erst Jahre später erfolge, wenn längst wieder die Normalsituation eingetreten sei. Damit habe man eine große Lücke gerissen und die eigenen Regeln aufgeweicht, was neue Begehrlichkeiten fördere. Umso wichtiger sei es, derartige Kreditverpflichtungen nun konsequent zurückzuführen.
Kriegen wir die Kurve?
Mit diesem im Grunde sehr einfachen Gedanken des gesunden Menschenverstandes sei es laut Henneke weiterhin ohne Weiteres erfassbar, dass 2023 die Coronakrise vorbei sei und nicht mehr als Rechtfertigung herhalten könne. Die amtierende Bundesregierung sei aber seit Anbeginn auf die Prämisse gegründet, die 2021 nicht benötigten 60 Mrd. € aus den Corona-Kreditermächtigungen für Ampelvorhaben zu nutzen und zu diesem Zwecke diese Mittel in den Klimafonds – und damit an der Schuldenbremse vorbei – zur Verwendung in den Jahren 2022 ff. zu transferieren. Diese Frage ist in der Hauptsache noch vor dem BVerfG anhängig. Hinzugekommen seien die Sondervermögen Bundeswehr und Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 300 Mrd. €.
Gleichwohl, so Büttner, sei Deutschland ein finanzstarkes Land. Bezogen auf diese mehr als 800 Mrd. € Kreditermächtigungen seit 2020 sagte er, dass die Tilgung zu bewältigen sein werde. In den USA liege die Verschuldung noch höher, ohne dass dies zu ernsthaften Problemen führen würde. Im Mittelpunkt der Bemühungen müsse deshalb eher die Entwöhnung von dieser Fiskalpolitik und damit die Frage stehen, wie man wieder „die Kurve kriegen“ könne. Er sei insgesamt skeptisch, wenn man bedenke, wie lange es gedauert habe, in Deutschland, aber auch in Europa zu allseits akzeptierten Schuldenregeln zu gelangen. Diese Regeln würden nun unterlaufen und umgangen.
Der diesbezügliche Fortschritt einer begrenzten und regelbasierten Schuldenaufnahme dürfe demgemäß nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Man könne sonst beispielsweise auf die Idee kommen, der Argumentation der Klima-Kleber zu folgen und von einem Klimanotstand auszugehen, der ein weiteres Mal zur Ausweitung der Verschuldung über das im Normalfall erlaubte Maß hinaus berechtigen würde. Dann könnte politisch schon bald kein Halten mehr sein, da es sich dabei um eine aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzierende Daueraufgabe handele.
Er sagte: „Man muss schlicht und ergreifend verantwortlich mit Geld umgehen.“ Das sei ein politischer Grundgedanke. Wenn Politik sich über verschiedene Mechanismen national und auf EU-Ebene verhalte, als gäbe es kein morgen, habe das einen Reflex auf die Bürger, die daraufhin auch nicht verstehen könnten, warum dann ausgerechnet sie sparen und an die nachkommende Generation denken sollten. Dieses Bewusstsein sei in die sächsische Politik integriert, was es ermögliche, dass umso mehr investiert werden könne.
Fazit
Das Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft hat auch in seiner 16. Auflage seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, aktuelle bundespolitische Fragen in einen breiten inhaltlichen und zeitlichen Kontext zu stellen und wichtige Impulse zu geben. In der Sache kann als Konsens des Abends festgehalten werden, dass die aktuellen Bemühungen des Bundesfinanzministers zur notwendigen Prioritätensetzung im Bundeshaushalt und zur Begrenzung der Ausgabenwünsche der einzelnen Ressorts unbedingt zu unterstützen sind. Dazu muss die Koalition die Kraft finden, denn kostenintensive Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, das Bürgergeld oder die Altschuldenübernahme für Kommunen in wenigen Bundesländern kann sich der Bund vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel nicht leisten. Die Regierung muss das nachholen, was die drei Parteien in den Koalitionsverhandlungen versäumt haben, nämlich das viele Wünschenswerte sortieren und mit einem Preisschild versehen. An einer Priorisierung führt kein Weg vorbei, wobei Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Transformationsprozesse oder Breitbandausbau wesentlich sind, denn: Die Schuldenbremse schützt künftige Generationen vor Überlastung. Sie muss nach transparenten und belastbaren Maßstäben eingehalten und darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Ob dies gelingt, darüber werden wir hoffentlich bei Erscheinen dieses Beitrags Gewissheit erlangt haben.
[1] Sendung vom 12.3.2023
[2] Artikel von Albert Funk im Tagesspiegel vom 10.11.2021, https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesfinanzen-sind-in-einem-kritischen-zustand-4288741.html
[3] Vgl. 17. Stellungnahme zur Einhaltung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit nach § 51 Abs. 2 HGrG vom 7.12.2021
[4] Das BVerfG hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten (Beschluss vom 22.11.2022 – 2 BvF 1/22; dazu ausführlich Henneke, Der Landkreis 2023, 5 sowie ders., DVBl. 2023, 324). In der Hauptsache, über die voraussichtlich in diesem Jahr entschieden wird, wenden sich die Antragsteller gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18.2.2022.
[8] So die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an das Bundesministerium der Finanzen zur Aufstellung der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung 2025 bis 2027 sowie für das Haushaltsaufstellungsverfahren mit dem Titel „Kontrollverlust bei den Bundesfinanzen verhindern, Verkrustung des Haushalts aufbrechen“ vom 1.3.2023, S. 4 ff.
Programm
17:30 Uhr | Empfang
18:15 Uhr | Begrüßung
Karolin Schriever | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt | Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
18.30 Uhr | Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Johannes Beermann | Staatsminister a.D., Vorstandsmitglied Deutsche Bundesbank a.D.
Prof. Dr. Thiess Büttner | Vorsitzender Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Moderation
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Vizepräsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages
anschließend Ausklang mit Imbiss
Anmeldung leider schon geschlossen!
» mehr
Bewerbungsverfahren bereits abgeschlossen
» mehr
Cookies:
Diese Webseite nutzt Cookies um unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.