Hauptstadtgespräche

24.03.2014: 19:00 Uhr | Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstr. 47, 10117 Berlin-Mitte

7. Hauptstadtgespräch:
Bund, Länder und Kommunen – für einen neuen Finanzausgleich

 

7 Hauptstadtgespräch Kopfbild 
Copyright alle Fotos: Stein-Gesellschaft/P. Himsel

Inhaltsübersicht

 

Worum es geht

Zum Jahreswechsel 2019/2020 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, insbesondere der Länderfinanzausgleich, neu geregelt werden. Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, bis Herbst 2015 mit Hilfe einer Kommission aus Vertretern aller Ebenen die Weichen zu stellen.

Inhaltlich geht es u.a. um folgende Herausforderungen: um die Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenbremse in den Länderhaushalten, die Einnahme- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen, die Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten sowie die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Die Kommunen sollen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung entlastet werden.

Wenngleich die angestrebte Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen keinen einzigen Euro mehr zu schöpfen vermag, besteht die Hoffnung, durch neue Verteilungsmechanismen ein effizientes System mit mehr Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen.

Im 7. Hauptstadtgespräch am 24. März 2014 in Berlin waren diese Themen Ausgangspunkt der Diskussion.

 

 

Begrüßung und Überblick

Georg Fahrenschon
Georg Fahrenschon,
Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und Hausherr des Abends, begrüßte die zahlreichen Gäste des Hauptstadtgesprächs, die aus den Finanzministerien und Landesvertretungen aller Bundesländer vertreten waren, und ging aus Sicht der Sparkassen- Finanzgruppe kurz auf das Thema des Abends ein. Mit Blick auf die Kommunen seien diese mit zwischenzeitlich 133 Milliarden Euro nicht nur sehr hoch verschuldet, zudem sei dies bei einer Rekordhöhe der Kassenkreditverschuldung von rund 48,8 Milliarden Euro auch strukturell falsch. Denn: Kassenkredite, die eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gedacht seien, entwickelten sich immer mehr zu Dauerschulden mit denen laufende Ausgaben beglichen würden. Eine Gefahr vor allem für strukturschwache Kommunen, die durch die zunehmende Anzahl von neu übertragenen Aufgaben ohne Refinanzierung immer stärker in die Verschuldung abglitten. Nichtsdestotrotz müsse man die Herausforderung bewältigen, das Leben der Menschen in den Kommunen positiv zu gestalten.

 

Dr. Dietrich Hoppenstedt, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, begrüßte die Gäste und gab nach einer kurzen Einführung zum Auftrag der Stein-Gesellschaft das Wort an Thorsten Alsleben, Repräsentant der Unternehmensberatung Kienbaum Consultants International in Berlin, weiter. Unter seiner Moderation diskutierten der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, anstelle des erkrankten Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Steffen Kampeter, für die Seite des Bundes, Finanzminister Dr. Carsten Kühl aus Rheinland-Pfalz und der Thüringer Finanzminister Dr. Wolfgang Voß für die Länderseite sowie Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, als Vertreter für die kommunale Ebene.

 

Ausgehend von einem kritischen Blick auf den bisherigen Länderfinanzausgleich und die Probleme, die er je nach Perspektive mit sich bringt, richtete Alsleben den Blick auf die mögliche Neuordnung des Ausgleichs. Dabei nahm er die bisherigen vier Stufen der Reihe nach unter die Lupe:

  • vertikale und horizontale Steuerverteilung
  • Umsatzsteuervorwegausgleich
  • eigentlicher Länderfinanzausgleich und
  • Bundesergänzungszuweisungen.

 

Abschließend ging er noch auf die Zukunft des Solidaritätszuschlags ein.

 

In der Diskussion mit den Zuhörern ging es um die kritische Betrachtung der Aufgaben- und Ausgabenkritik vor dem Hintergrund des Themas „Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ trotz demografischen Wandels und Entleerung von Räumen. Ferner wurde das schwedische Steuer-Modell vorgestellt als gutes Beispiel für die Steigerung von Demokratie und Gestaltungsspielraum in den Kommunen.

 

 

Länderfinanzausgleich – wo stehen wir?

Die aktuelle Situation und Herausforderungen durch die Kommunalfinanzen aus Bundessicht – das Beispiel Eingliederungshilfe

Moderator Thorsten Alsleben
Moderator Thorsten Alsleben,
Kienbaum Consultants International Berlin

Die provokante Frage des Moderators Alsleben, ab wann die Kommunen Geld für die Eingliederungshilfe von Behinderten bekämen, nutzte Meister, um die aktuelle Situation der Kommunalfinanzen aus Bundessicht klarzumachen.

 

Er stellte dar, dass in den vergangenen vier Jahrzehnten in den Kommunalhaushalten der Anteil der Sozialkosten massiv gewachsen sei, wodurch ihre Investitionsfähigkeit umgekehrt proportional zurückging. Ihre eigentlichen Aufgaben könnten die Kommunen somit immer weniger erfüllen. Dies sei aber aufgrund unseres Staatsaufbaus dringend notwendig.

 

Zwei Probleme seien dabei wesentlich: zum einen die Dynamik der Sozialkostenentwicklung, zum anderen die Anteile der Kassenkredite in den Kommunalhaushalten. Bzgl. der Sozialkostenfinanzierung habe der Bund in der vergangenen Wahlperiode bereits einen höheren Prozentsatz für den Ausbau der U3-Betreuung und die Grundsicherung im Alter von 2012 bis 2014 vollständig in den Bundeshaushalt übernommen. Für den Zeitraum 2012 bis 2017 seien es hochgerechnet allein für die letztgenannte Position 27 Milliarden Euro, mit denen der Bund die Kommunalhaushalte entlaste.

Betrachte man die Kassenkredite der Kommunen, so sei die Verteilungsstruktur interessant, denn 25 Prozent der bundesweiten Kassenkredite würden von nur acht Kommunen, denen mit der höchsten Verschuldung, generiert, 50 Prozent der bundesweiten Kassenkreditsumme von 27 Kommunen verursacht. Die kommunale Überschuldungsproblematik sei somit differenziert zu betrachten; man könne in diesem Zusammenhang nicht per se von „den“ Kommunen sprechen.

 

Dr. Michael Meister
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister

Nicht zuletzt hält es Meister aufgrund der Dynamik im Bereich der Sozialkostenentwicklung bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aber für richtig, dass der Koalitionsvertrag die Schaffung eines Gesetzes zu diesem Thema vorsehe und es für alle Kommunen in Deutschland noch in dieser Wahlperiode zu einer finanziellen Entlastung käme. Zudem sei vereinbart worden, dass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Kommunen pro Jahr bis zu 5 Milliarden Euro vom Bund für diese Aufgabe gegeben würde.

Bzgl. dieser 5 Milliarden-Regelung machte Meister drei Seitenbemerkungen:

  • Aufgrund der massiv hohen Kostenentwicklung durch das starke Wachstum der Anzahl der Betroffenen und der Kosten jedes einzelnen Falls sei die Entlastung der Kommunen mit der Summe von bis zu 5 Milliarden Euro pro Jahr stark relativ zur Kostendynamik zu sehen.
  • Aus Sicht der Sozialpolitik ist in Zusammenhang mit dem Eingliederungsgesetz nach der Ausstattung der Leistungen zu fragen. Dies müsse bei der Umsetzung entsprechend auch mit bedacht werden.
  • Die Eingliederungshilfe ist in den 16 Bundesländern verschieden organisiert. Insofern sei die Aufgabe nicht einfach, dass das Geld alle Kommunen gleichermaßen erreicht.

 

Aufgrund dieser komplexen Herausforderung nähme die Koalition in dieser Wahlperiode ihre Aufgabe mit der Schaffung eines guten Gesetzes sehr ernst, um eine solide Grundlage für die Verteilung des Geldes zu schaffen. Für den Zwischenzeitraum bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gebe es zur Überbrückung jedes Jahr eine Milliarde Euro vorab. Sie sei bereits in die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 eingestellt.

 

 

Die Sicht der Kommunen auf die Neuregelung der Eingliederungshilfe

Henneke resümierte aus Sicht der Kommunen, dass sie dankbar seien für jeweils eine Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017. Sie hofften darauf, dass es schon für das laufende Jahr 2014 eine Milliarde Euro geben werde. Aber er wies auch auf ein Schreiben des Kanzleramtsministers an den Deutschen Landkreistag und den BMF-Monatsbericht von Februar hin, in denen stehe, dass die Ausgabendynamik beim Bund zu bremsen sei. In diesem Zusammenhang betonte auch er, dass mit 5 Milliarden Euro nicht etwa ein Drittel der Ausgaben gemeint sei, sondern es sich um eine unabhängig von der Kostendynamik gedeckelte Summe handele. Die Entlastungswirkung sei also relativ.

 

Weiterhin hoffe er auf eine zügige Umsetzung der Reform der Eingliederungshilfe, die die kommunalen Spitzenverbände in der Sache begleiten wollen.

 

Er analysierte zudem die Problematik, die sich durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Ländern ergebe, an folgenden Beispielen: Sachsen-Anhalt und das Saarland seien Länder, in denen die Kommunen gar nicht Aufgabenträger seien. In Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen seien die Länder weitestgehend die Aufgabenträger. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gelte landesverfassungsrechtlich das Konnexitätsprinzip, das besagt, dass das Land finanziert, wenn es Aufgaben auf die Kommunen übertragen hat. In jedem Fall sei es schwierig, das Geld an die Kommunen zu bringen, da die Länder unterschiedliche Zuständigkeiten hätten. Vor Formelkompromissen müsse man sich demnach bei der Umsetzung des Gesetzes sehr hüten. Eine große Herausforderung!

 

 

Die Sicht der Länder auf den Bund allgemein

 

Wer bestellt, soll auch bezahlen?

 

In Hinblick auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Kosten für Unterkunft und auch das Bildungspaket zeige der Bund zunehmendes finanzielles Engagement in Bereichen der Länder. Ist das nicht erfreulich aus Sicht der Länder?

 

Finanzminister Dr. Carsten Kühl
Finanzminister Dr. Carsten Kühl (links)
mit klarer Haltung gegenüber dem Bund

Kühl, Finanzminister aus Rheinland-Pfalz, sieht dies als notwendiges Korrektiv für das, was in der Vergangenheit unvernünftig gelaufen sei. Der gute Grundsatz der Finanzpolitik, der Grundsatz der Konnexität, der besagt, dass derjenige, der Ausgabenentscheidungen treffe, auch finanziell dafür einstehen müsse, habe in der Vergangenheit bei den Sozialleistungen wie der Eingliederungshilfe, den Kosten der Unterkunft, der Grundsicherung im Alter etc. nicht gegolten. Hier wurden Bundesgesetze erlassen, deren Lasten die Kommunen zum größten Teil tragen mussten. Zugleich handele es sich zum Großteil um dynamische Ausgaben, die die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen zunehmend überträfen. Das wachsende finanzielle Engagement des Bundes hält er daher für einen folgerichtigen, längst überfälligen Prozess, für den die Länder keine Dankbarkeit zeigen müssten. Die Veränderung sei Aufgabe der Politik.

 

 

Mehr vom Steuerkuchen für die Länder?

 

Finanzminister Dr. Wolfgang Voß
Finanzminister Dr. Wolfgang Voß aus Thüringen

Voß, Finanzminister aus Thüringen, plädiert mehr für pauschale Umverteilung der Steuereinnahmen des Bundes, da die Verfassung eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aller Staatsteile vorsehe. Wenn der Bund bereit sei, Punkte der Umsatzsteuer an die Länder abzugeben, dann würde das s. E. das Belastungsgefüge auf Länderebene wohltuend beeinflussen. Diesen Ansatz hält er für föderal angemessen.

 

Meister jedoch bezweifelt, dass beim Durchdeklinieren der Aufgabenkritik der Bund so schlecht abschneiden würde und die Länder mehr bekämen. Das Ergebnis könne man sich auch ganz anders vorstellen. Mit Blick auf 2020 und das Ende des Aufbau-Ost-Solidarpakts II müssten streng genommen die neuen Länder erstmal die sieben Prozentpunktanteile am Umsatzsteueraufkommen, die sie zur Finanzierung ihres Aufbaus bekommen haben, an den Bund zurückgeben.

 

 

Bundesbeteiligung und Kontrollerwartungen des Bundesrechnungshofes

 

Henneke führt zu diesem Thema folgende Hintergründe aus: die Umsatzsteuerverteilung Bund-Länder sei bis 1993 immer dem Grundsatz gefolgt, dass das Umsatzsteuer-Beteiligungsverhältnis den wachsenden Aufgaben und Soziallasten angemessen ist. So gab es in der Vergangenheit schon Beteiligungsverhältnisse von 70 zu 30 für Bund und Länder. Dies sei aber seit dem Solidarpakt I so nicht mehr eingetreten. Seitdem werde nur noch von Bundesbeteiligungen an den Ausgaben gesprochen. Dies führe zu einer Veränderung des Föderalismus, in dem der Bund immer mehr Einfluss bekommen habe – nicht zuletzt durch den Bundesrechnungshof, der die Verwendung des „Bundesgeldes“ kontrolliere. Dies sei sehr kritisch zu bewerten, da der Bund offenbar der Ansicht sei, dass es sich um sein Geld handelt. Fakt sei aber, dass es sich um die Steuerzahlungen der Bürger handele, die nur richtig aufgeteilt werden müssen. Zur Klärung der Überprüfungsbefugnisse des Bundes bei der Ausübung der Selbstverwaltungsaufgaben vor Ort führten die Optionskommunen unter seiner Vertretung gerade ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Henneke lehnt die Bundesbeteiligung an Geldleistungsgesetzen somit nicht per se ab, hinterfragt jedoch die Kontrollerwartungen des Bundes.

 

Dieser Systematik stimmt auch Voß zu, der aus föderalen und Verfassungsgründen der Ansicht ist, dass das Umsatzsteuergeld vom Bund pauschal an die Länder gegeben werden müsste. Damit meint er, dass das Geld gerecht auf die Länder verteilt wird und diese dann frei sind, ihre Aufgaben ohne weitere Kontrolle und goldenen Zügel des Bundes zu erfüllen.

 

 

Die Deckungsquotenrechnung als das angemessene Korrektiv?

 

Kühl sieht das Hauptdefizit des Bund-Länder-Finanzausgleichs darin, dass die verfassungsmäßig vorgesehene Deckungsquotenrechnung, also die Umsatzsteuer-Umverteilung nicht mehr entsprechend des Verhältnisses von Einnahmen und notwendigen Ausgaben erfolge, da sich Bund und Länder auf keine gemeinsame Methode zur Ermittlung der Deckungsquote mehr einigen könnten. Bei singulären Anlässen wie dem Solidarpakt oder der Fluthilfe würde mit sogenannten Vorwegabzügen bei der Umsatzsteuer gearbeitet. Das eigentliche Korrektiv, die Deckungsquotenrechnung, hält er jedoch für das konstituierende Element eines funktionierenden Bund-Länder-Finanzausgleichs, selbst wenn je nach Aufgabenlage der Bund für bestimmte höher bewertete Aufgaben plötzlich mehr Steuern bekäme als die Länder. Entsprechend der gesellschaftlichen Veränderungen müsse es ein flexibles, nach allen Seiten offenes und faires Ausgleichssystem geben. Das flexible Element in der Steuerverteilung sei die Umsatzsteuer. So stünde es in der Verfassung; diese werde aber nicht gelebt. Hierzu eine neue Verständigungskultur in der Politik zu initiieren sei daher dringend notwendig und liege in der Verantwortung der Politikerinnen und Politiker.

 

 

Was macht es politisch im Moment so schwierig?

 

Prof. Dr. Hans-Günter Henneke
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke,
Deutscher Landkreistag, als Vertreter für die Kommunen

Laut Henneke sei die Misere dadurch entstanden, dass früher Umsatzsteuerregelungen immer für zwei oder drei Jahre befristet getroffen worden seien – sie konnten immer an die jeweils aktuellen Veränderungen angepasst werden – 1993 sei aber, im Zuge der Solidarpaktverhandlungen, die gefundene Formel mit 7 % Umsatzsteuerpunkten für die neuen Länder auf Dauer festgeschrieben worden. Aus einem flexiblen und gut funktionierenden System sei ein eingerostetes Scharnier geworden, das mit immer neuen Sonderregelungen unübersichtlich ergänzt werde. Ein folgenschwerer Fehler, der das Verhandeln in der Politik, den Umgang miteinander, nach Meinung von Kühl sehr verändert habe, und nach Ansicht von Henneke eigentlich zurückentwickelt werden müsse.

 

Neuerliche Veränderungen in der politischen Kultur habe es laut Meister auch seit der Diskussion und Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz gegeben. Es werde sich daraus am 1. Januar 2020 eine neue Verfassungslage ergeben, die trotz deutlich geringeren Spielraums für Bund und Länder die föderalistische Aufgabenerfüllung gewährleisten müsse.

 

 

Die 4 Stufen des neuen Länder-Finanzausgleichs

 

Erste Stufe: Die vertikale und die horizontale Steuerverteilung

 

Der Vorschlag von Finanzminister Kühl

 

Finanzminister Kühl
Finanzminister Kühl
präsentiert seinen Vorschlag zum Länder- Finanzausgleich

Kühl wies auf einen in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Färber 2012 entwickelten Vorschlag hin, der in Heft 4/2014 der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ veröffentlicht wurde. Der Vorschlag orientiere sich an der Theorie des Finanzwissenschaftlers Musgrave, die sich mit der Verteilung der Aufgaben im föderalen Staat beschäftigt habe. Hiernach seien Verteilungs- und Konjunkturpolitik die eigentlichen Aufgaben des Zentralstaates. Die progressiv angelegte Einkommensteuer sei dabei ein Element der konjunkturpolitischen und logischerweise auch der verteilungspolitischen Steuerung. Der Bund solle daher weitgehend alleine über ihre Verwendung entscheiden können. Zu entwickeln sei nun ein Konzept, das es dem Bund erlaube, relativ alleine über die Ausgestaltung des progressiven Tarifs der Einkommensteuer zu entscheiden.

 

Die Idee sei nun, diesen Tarifverlauf in einen proportionalen und einen progressiven Teil zu splitten, wobei der proportionale Teil den Ländern zukommen solle, der progressive dem Bund. Interessant dabei sei, dass für den Bund der progressive Teil durch ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz nominiert würde und umgekehrt die Länder die Möglichkeit hätten, ihren proportionalen Anteil alleine zu bestimmen, was der Bund nur wie bei einem Einspruchsgesetz ablehnen könnte. Die Verfassung müsste dazu geändert werden. Mit Hebesatzrecht habe das alles nichts zu tun. Steuerliche Förderungen, wie z.B. für die energetische Sanierung, seien nach einer solchen Neuordnung wirksame Steuerungsmittel, über die der Bund alleine verfügen könnte, aber die Mindereinnahmen auch alleine verkraften müsste. Der Bundesrat wäre aus fiskalischen Gründen nicht mehr gezwungen, solche Fördertatbestände zu verhindern.

 

Um einen Finanzausgleich handele es sich deswegen, weil Aufgabenzuständigkeit und Instrumente zusammengebracht werden sollen. Zudem würde über die vorgeschlagene Neuordnung eine gleichmäßigere Steuerverteilung erreicht. Somit hätte man bereits in der ersten Stufe der Steuerverteilung einen nivellierenden Effekt mit deutlich geringerer Streuung der Steuereinnahmen in der Ausgangssituation.

 

Vorteil wäre auch, dass mit diesem Konzept ein Mechanismus initiiert würde, der eine dringend notwendige neue Kultur in die Länderzusammenarbeit und die Länderfinanzbeziehungen bringen würde. Denn wenn sich die Länder aus ihren sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen und Interessenlagen gemeinsam entscheiden müssten, ob sie etwas selbst steuern oder den horizontalen Finanzausgleich intensivieren wollten, würde das die Solidarität auf Länderebene sicher voranbringen.

 

 

Bewertung aus Bundessicht

 

Meister bewertet eine größere Autonomie der Ebenen in Steuerfragen kritisch, da von den Kommunen in der Vergangenheit z.B. im Zuge der Diskussion der Gemeindefinanzreform das Hebesatzrecht in Zusammenhang mit dem kommunalen Einkommensteueranteil zurückgewiesen wurde. Nichts desto trotz wäre Meister offen dafür, dieses Angebot an die Kommunen zu erneuern, um ihnen auch auf der Einnahmeseite mehr Freiheitsgrade in der Steuerung an die Hand zu geben. Darüber hinaus könnte er sich dies auch für die Länder vorstellen. Gutes Beispiel wäre hierfür die Grunderwerbsteuer, deren Steuersatz jedes Land auf der Grundlage eines gemeinsamen Grunderwerbsteuergesetzes selbst wählen kann. Der in der Diskussion befürchtete Unterbietungswettbewerb bzw. Steuerwettlauf nach unten sei gar nicht eingetreten.

 

 

Bewertung aus Ländersicht

 

Minister Voß
Minister Voß steht Kühls Vorschlag kritisch gegenüber

Voß steht dem Vorschlag Kühls äußerst skeptisch gegenüber, da er die Zielsetzung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland gefährdet sieht. Da die Bemessungsgrundlagen für die Einkommensteuer in Deutschland je nach Struktur der Länder zwischen 25.000 und 35/38.000 Euro pro Jahr schwanke, würde es für schwächer gestellte Länder erheblich schwieriger sein, jährlich z.B. eine Milliarde Euro zusätzlich zu generieren. Sie müssten dazu aufgrund ihrer niedrigeren Bemessungsgrundlagen einen erheblich höheren Steuersatz erheben und damit ihre Bevölkerung erheblich mehr belasten. Die Umsetzbarkeit des Kühl‘schen Vorschlags werde demnach sehr stark von den Bedingungen und Voraussetzungen abhängen.

 

 

Bewertung aus kommunaler Sicht

 

Henneke pflichtete Voß bei, dass eine aufgabenangemessene Finanzausstattung ohne Hebesatzgebrauch sichergestellt sein müsse. Es könne nicht sein, dass man seine Aufgaben nur erfüllen kann, indem man noch die letzten Steuerpflichtigen aus strukturschwachen Gebieten mit angezogenen Hebesätzen vertreibt. Das wäre ein gravierender Fehler im System.

 

Seine Idee sei angesichts der kommenden Schuldenbremse gewesen, ein Stück Spielraum zu schaffen ohne durch Vertreibungswirkung aufzufallen. Für den kommunalen Bereich sollte das bedeuten, dass es bei der Gewerbesteuer bleibt (= Element I Schäuble), die um 15 % Lohn- und Einkommensteuer für die Gemeinden (= Element II) ergänzt werden solle. Die Kommunen sollen durch einen Hebesatzkorridor von 20 % ermächtigt werden, ihre individuellen Einkommensteuerleistungen um 3 % plus oder minus zu variieren. Schaue man zum Vergleich auf die von den Ländern beeinflussbare Grunderwerbsteuer, dann sei auch bei neuen Steuerregelungsmöglichkeiten in den meisten Fällen nur mit leichten Steigerungen zu rechnen.

 

Seiner Einschätzung nach hätte man mit diesem Mittel Kommunalpolitik interessanter machen können. Zwischen den Ausgabeprojekten und Einnahmegestaltungsmöglichkeiten hätte man eine Verknüpfung hergestellt, die es so bisher nur bei der Gewerbesteuer gebe, die allerdings nur wenige Menschen betreffe. Den Ansatz findet Henneke somit durchaus sehr gut und er wurde anfänglich von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Er befürchtet allerdings, dass der Pragmatismus der Akteure in den aktuellen Verhandlungen und für die Zeit nach 2019 große Flexibilisierungen in der Steuergestaltung der Länder und Kommunen verhindern werde.

 

Kühl bemerkte hierzu kritisch, dass dieser Vorschlag, der von Bundesfinanzminister Schäuble den A- und B-Länder-Koordinatoren unterbreitet wurde, später vom Städtetag und Städte- und Gemeindebund nicht mehr mitgetragen wurde. Es mag dabei eine Rolle gespielt haben, dass durch dieses Konzept die Einkommensstrukturen weiter auseinander gedriftet wären. Es sei z.B. zu befürchten, dass die einkommensstarken Einwohner Münchens ihren Wohnsitz an den Starnberger See verlegten, wo mit niedrigeren Hebesätzen zu rechnen sei, und als Folge in der Stadt München die Einkommensschwächeren mit höheren Hebesätzen belastet werden müssten, um die steigenden Sozialausgaben zu tragen.

 

 

Zweite Stufe: Der Umsatzsteuervorwegausgleich als horizontaler Ausgleichseffekt

 

Zahlreiche fachkundige Mitglieder und Gäste
Zahlreiche fachkundige Mitglieder
und Gäste der Stein-Gesellschaft verfolgen die Podiumsdiskussion interessiert

Laut Alsleben werde über den Umsatzsteuervorwegausgleich recht wenig diskutiert und das, obwohl über ihn mit 7 bis 8 Milliarden Euro ein ähnliches Volumen umverteilt würde, wie über den eigentlichen Länderfinanzausgleich. Was sollte hier geändert werden?

 

Kühl plädierte in erster Linie für mehr Transparenz in dieser horizontal angelegten Ausgleichsphase der Länderfinanzen, um in der nächsten Stufe, dem eigentlichen Länderfinanzausgleich, eine faire Umverteilung gewährleisten zu können. Im Moment sei es so, dass die finanzielle Ausgangsposition der Länder nicht wirklich klar sei, da u.a. die Gemeindesteuern in dieser Phase des Finanzausgleichs in die Ermittlungen der Finanzkraft der Länder nicht mit einbezogen würden. Dies sei aber ein großer Mangel, da beim Umsatzsteuervorwegausgleich Geld nicht nur nach Einwohnern umverteilt würde, sondern bis zu 25 % auch nach Steuerkraft. Nach Kühl würde die kommunale Finanzkraft erst in der nächsten Phase des Länderfinanzausgleichs mit 64 % berücksichtigt werden. Somit handele es sich beim Umsatzsteuervorwegausgleich um einen inkonsistenten Ausgleich.

 

Wäre der Länderfinanzausgleich ohne den Umsatzsteuervorwegausgleich denkbar?

Nach Henneke sei der Länderfinanzausgleich selbstverständlich ohne Umsatzsteuervorwegausgleich machbar, hielt aber ein Karlsruher Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus den 80er Jahren dagegen, das besage, dass der Umsatzsteuervorwegausgleich kein Element des eigentlichen Länderfinanzausgleichs sei, sondern zum originären Steueraufkommen gehöre. Zudem glaube er, dass es sich um ein politisch nicht durchsetzbares Ausgleichsvolumen handele.

 

Kontroverse Diskussionsrunde
Kontroverse Diskussionsrunde zum Länder-Finanzausgleich zwischen Prof. Dr. H.-G. Henneke, Minister Dr. W. Voß, Parl. Staatssekretär Dr. M. Meister, Minister Dr. C. Kühl unter Moderation von T. Alsleben (v.r.n.l.)

 

Den Umsatzsteuervorwegausgleich gebe es bereits seit 1969. Früher seien Länder wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz als die armen westdeutschen Länder die Hauptbegünstigten gewesen. Heute seien vor allem die ostdeutschen Länder durch die Umsatzsteuerverteilung begünstigt. So erwirtschafteten als reich angesehene Länder wie Sachsen und Thüringen nur 53,8 % des bundesdeutschen Durchschnitts. Erst durch den Umsatzsteuervorwegausgleich würden sie mit zwei Milliarden Euro auf 92 % angehoben.

 

Würde man die Umsatzsteuer allein nach Einwohnerzahl und nicht wie zur Zeit zu 75 % pro Kopf und zu 25 % nach fraglich errechneter Steuerschwäche verteilen, dann erhielten Länder wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Geld in Milliardenhöhe als jetzt.

 

Nimmt man das Grundgesetz als Argument hinzu, dann ist zu beachten, dass sich der kommunale Finanzausgleich losgelöst von den Willensentscheidungen der Länder immer auf die originären Steuereinnahmen der Länder erstrecke. Damit sei der Umsatzsteuervorwegausgleich für Länder wie Sachsen und Thüringen zwingende Grundlage des kommunalen Finanzausgleichs.

 

Kühl stellte daraufhin nochmals klar, dass es ihm vor allem um die Transparenz der Ausgangsverteilung ginge und nicht darum, bestimmte Endergebnisse in der Verteilung zu verhindern. Wenn Transparenz hier politisch nicht durchsetzbar sei, dann würde das bedeuten, dass man diese 8 Milliarden Euro nur heimlich verteilen könne – und das dürfte ja wohl nicht sein. Zudem bemerkte er, dass s. E. das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Verfahren lediglich zulasse – mehr nicht. Es würde auch anderes zulassen, wenn es politischer Wille wäre. Henneke pflichtete dieser Haltung Kühls bei und stellte klar, dass nur dann der Umsatzsteuervorwegausgleich ein Element der primären Steuerverteilung sei, nicht des Finanzausgleichs, wenn man so verfahre – sozusagen ein fakultativer Zwischenschritt.

 

Voß sieht den Umsatzsteuervorwegausgleich weniger kritisch, denn s. E. ist er durchaus transparent, da das örtliche Steueraufkommen über die Einnahmen der Finanzämter eines Landes erhoben werde. Zudem halte er ihn für sinnvoll, um jede Gebietskörperschaft in den verfassungsmäßigen Zustand zu versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Über den Umsatzsteuervorwegausgleich würden alle 92 % bekommen. In der nächsten Stufe des eigentlichen Länderfinanzausgleichs würden dann vom Bund noch als Fehlbetragsausgleich Bundesergänzungszuweisungen fließen, so dass 98 % erreicht würden. Nach Meinung von Voß sei es maßgeblich, dass für alle gleiche Voraussetzungen geschaffen würden. Wenn nicht durch den Umsatzsteuervorwegausgleich, dann durch ein anderes Verfahren. Das sei für ihn völlig sekundär. Interessant und wichtig sei für ihn nur der verfassungskonforme Endzustand.

 

 

Dritte Stufe: Der eigentliche Länderfinanzausgleich

Die Berücksichtigung der Kommunalsteuerkraft

 

Einleitend stellte Alsleben zur Diskussion, weshalb im engeren Länderfinanzausgleich die kommunale Steuerkraft nur zu 64 % in den Berechnungen gewürdigt werde.

 

Meister führte aus, dass dies in der letzten Reform des Länderfinanzausgleichs so festgelegt wurde. Zuvor seien es 50 % gewesen. Die Interessen der Länder an dieser Prozentzahl seien unterschiedlich: ist die Prozentzahl kleiner, nützt sie den Geber-Ländern, ist sie größer, nützt sie den Nehmer-Ländern. Somit sei die Diskussion unter den Ländern zum Prozentsatz nie einfach. Der Bund sei an einer einvernehmlichen Lösung der Länder interessiert, könne aber wenig steuern.

 

Fachkundige aus allen Bundesländern
Fachkundige aus allen Bundesländern war vertreten

Der zweite neuralgische Punkt bei der Reform des Länderfinanzausgleichs sei die Frage der Progressionskurve, von der laut Voß Anreize ausgingen. Wie werden in dieser Diskussion die Kommunen berücksichtigt? Wie steil ist der Verlauf? Könnte die Kurve nicht auch ein bisschen flacher verlaufen? Auch dazu wünsche sich der Bund einen klugen, einvernehmlichen Vorschlag der Länder.

 

Kühl ergänzte, dass durch die Landesverfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und anderen Ländern festgestellt wurde, dass die Länder eine größere finanzielle Verantwortung für ihre Kommunen haben als bisher und somit für sie einstehen müssen. Daher mache es nur Sinn, dass im eigentlichen Länderfinanzausgleich die kommunale Einnahmesituation mit berücksichtigt werde. Bzgl. Aufgabenzuständigkeit und Aufgabenverantwortung der Länder habe sich einiges verändert. Dem müsse in der Politik Rechnung getragen werden.

 

Henneke stimmte dieser Haltung Kühls zu und führte aus, dass seiner Meinung nach Länder, die gleich finanzstark seien, aber unterschiedlich finanzstarke Kommunen hätten, die kommunale Finanzkraft zu 100 % berücksichtigen müssten. Dazu sei man aufgrund der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte des letzten Jahrzehnts systematisch verpflichtet. Der Kernschwachpunkt der bayerischen und hessischen Klage läge seines Erachtens darin, dass sie sich auf die Altrechtsprechung aus Karlsruhe aus dem Jahr 1999 beziehe und alles außer Acht lasse, was seit der Jahrtausendwende von den Landesverfassungsgerichten dazu geurteilt wurde. Alles andere an Ungleichheiten müsse durch Ausgleichstarife geregelt werden.

 

 

Stadtstaatenprivileg, Einwohnerveredelung und Dünnsiedler-Problematik

Die Stadtstaaten würden aufgrund ihrer hohen Einwohnerverdichtung mit entsprechenden Soziallasten und der hohen Aufwendungen für unterschiedlichste Infrastrukturen mit 135 % bei der Aufteilung der Steuereinnahmen privilegiert. Dies sei nach Verfassungsgerichtslage die Voraussetzung dafür, sie mit den Flächenländern überhaupt vergleichbar zu machen - so Voß, der auch schon in Hamburg als Finanzexperte tätig war.

 

Prof. Henneke bereicherte die Diskussion
Prof. Henneke bereicherte die Diskussion mit vielen Hintergrundinformationen

Henneke führte dazu aus, dass das Maß der Gewichtung der wesentliche Faktor sei. Das extrem reiche Hamburg würde durch die Einwohnerveredelung weniger reich gemacht; das arme Bremen mit seinem sehr hohen Einpendleranteil werde auch entsprechend gerechnet. Im einwohnerreichen, aber armen Berlin würden die Einnahmen so behandelt, als würde die Einwohnerzahl Münchens noch hinzukommen, diese aber nichts zur Steuerkraft beitragen. Aus dieser Einwohnerbewertung resultierten 35 % für Berlin.

 

Fakt sei aber, dass durch dieses System Verdichtungsräume stärker entlastet würden als Flächenländer, denn Länder mit der sogenannten Dünnsiedler-Problematik bekämen Zuschläge von nur 2 bis 5 %, was im Vergleich zu den 35 % in Berlin sehr wenig sei. Gerade die Frage der Infrastrukturaufwendungen in der Fläche sei aber von sehr großer Bedeutung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Setzen sich der demografische Wandel und die Binnenwanderung weiter so fort wie bisher, müsse in Zukunft neben Einwohnern und Verdichtung auch die Frage der Lasten dünnbesiedelter Räume mit berücksichtigt werden.

 

In Brandenburg und Sachsen-Anhalt habe man bereits für die Berechnung des Finanzausgleichs den Ansatz gewählt, Fläche in Einwohner umzuwandeln. Das Thema betreffe aber auch westdeutsche Regionen wie etwa die Eifel oder Oberfranken, was auch in die Gerechtigkeit der Länderlasten Eingang finden müsse.

 

 

Vierte Stufe: Die Bundesergänzungszuweisungen

Der Vorschlag von Finanzminister Toscani

 

Nach Alsleben unterbreitete der saarländische Finanzminister Toscani jüngst den Vorschlag, den ganzen komplizierten und konfliktträchtigen Länder-Finanzausgleich abzuschaffen und durch Bundesergänzungszuweisungen je nach den Bedarfen der Länder zu ersetzen.

 

Diesen Vorschlag hält Meister für dem Föderalismus abträglich, da er zu einer zentralistischen Führung in Berlin mit der entsprechende Kontrolle der Verwendung der Mittel führen würde. Kühl hält ihn für realitätsfern und ebenfalls für einen gehörigen Rückschritt im föderalistischen System. Meister befürwortet vielmehr einen Wettbewerbsföderalismus, in dem nicht alles uniform geregelt sei, sondern den Akteuren Spielraum für die finanzielle Umsetzung der gleichwertigen Lebensverhältnisse lässt.

 

 

Bundesergänzungszuweisungen als Solidaritätsbeweis

 

Nach Kühl ist bei den Bundesergänzungszuweisungen zwischen zwei Arten zu unterscheiden: die Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen, die die Finanzkraft der Länder, die unterhalb eines bestimmten Prozentsatzes blieben, anheben. Es handele sich somit um einen solidarischen Beitrag des Bundes zum Bund-Länder-Finanzausgleich, den er sehr schätze. Desweiteren gebe es Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, die z.B. für die mit dem Aufbau Ost verbundene Angleichung der Lebensverhältnisse gewährt werden und nun abgebaut würden.

 

 

Die Zukunft des Solidaritätszuschlages

 

Alsleben fragte, ob damit zu rechnen sei, dass der Solidaritätszuschlag, der für den Aufbau Ost eingeführt wurde und der alleine dem Bund für seine Vorleistungen zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit zusteht, 2020 wegfallen werde.

 

Staatssekretär Dr. Meister
Staatssekretär Dr. Meister als Vertreter für die Sicht des Bundes

Meister erklärte, dass der Solidaritätszuschlag im Kontext der Debatte um den Länderfinanzausgleich auf jeden Fall auch besprochen werden müsse. Der Soli sei zwar ohne Befristung angelegt worden, aufgrund des Entstehungszusammenhangs mit dem Aufbau Ost aber nicht unendlich haltbar. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei daher unbedingt eine stabile, dauerhafte Lösung anzustreben, die vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt werde könne.

 

Henneke stimmte steuerpolitisch mit Meister darin überein, dass angesichts der aktuell prekären Finanzsituationen in den Ländern und Kommunen kaum mit einer Abschaffung des Soli und damit mit einer Steuersenkung zu rechnen sei.

 

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei es s. E. aber auch angeraten, eine saubere Lösung zu finden und den Soli in den Steuertarif zu integrieren. Damit hätte man das Problem der Endlichkeit dieser Steuereinnahme gelöst. Hierzu müsse man aber eine ehrliche steuerpolitische Grundsatzdebatte führen mit dem Ziel, dass der Höchststeuersatz real dann 48,5 % betragen werde, also 43 % wie bisher plus 5,5 % – die Höhe des bisherigen Solidaritätszuschlages.

 

Dieser Vorschlag fand auch die Zustimmung von Kühl, da die Kommunen 15 % des in die Einkommensteuer integrierten Tarifverlaufs erhielten und die Länder 42,5 %.

 

 

Diskussion

Aufgaben- und Ausgabenkritik

 

In der sich anschließenden Diskussion mit dem finanzpolitisch versierten Fachpublikum plädierte Antje Hermenau, Mitglied des Sächsischen Landtags, dafür, in Zusammenhang mit der prekären Finanzsituation in Zukunft verstärkt die Aufgaben und Ausgaben kritisch zu betrachten. Bund, Länder und Kommunen sollten sich fragen, auf welche Aufgaben und damit Ausgaben in Zukunft ganz verzichtet und welche Aufgaben und damit Ausgaben anders formuliert werden könnten. Diese Debatte finde ihres Erachtens überhaupt nicht statt, obwohl der Neuverschuldung durch die Schuldenbremse nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wurde und die komplexe Steuerdiskussion wenig zielführend sei.

 

Diskussionsbeitrag von Antje Hermenau
Diskussionsbeitrag von Antje Hermenau, MdL, Sächsischer Landtag

In Zusammenhang mit der Aufgaben- und Ausgabenkritik müsse eine Diskussion um das Thema „Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ansetzen, die kritisch hinterfragt, an welchen Stellen Infrastrukturinvestitionen in Räumen, die sich durch den demografischen Wandel entleeren, in welchem Maße noch sinnvoll sind. Spielräume für Aufgaben- und Ausgabenentlastungen müssten ihres Erachtens diskutiert werden.

 

Dr. Thilo Sarrazin ergänzte zu diesem Thema aus seiner Erfahrung als ehemaliger Finanzsenator in Berlin, dass sich seines Erachtens niemand wirklich für Aufgaben- und Ausgabenkritik interessiere. Es ginge vielmehr immer darum, seine Aufgaben besser dotiert zu bekommen, was dazu führe, dass sich Ausgaben kontinuierlich erhöhten, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Die einzige Art, Aufgaben und Ausgaben zu mindern, sei seiner Meinung nach eine streng verordnete Deckelung mit der Schuldenbremse. Diese sei zudem noch zu kombinieren mit einer Einnahmebremse, um zu einer Aufgabenkritik zu kommen.

 

Henneke ergänzte zu diesem Thema, dass er die Aufgabenkritik auch immer befürwortet habe, aus seiner Arbeit in den Föderalismuskommissionen aber wisse, dass der einstige Vorstoß, 387 Aufgaben- und Ausgabenerfüllungsstandards zu reduzieren, im Sande verlaufen sei. Die „vertikalen Fachbruderschaften“ (Frido Wagner) in den Ressorts hätten eine wirksame Umsetzung verunmöglicht – nicht die Kommunen. Bundesfinanzminister Schäuble habe in einem Schreiben aus dem Jahr 2011 an die Mitglieder der Kommission formuliert, dass er sich die Aufgaben- und Ausgabenkritik gut hätte vorstellen können, sie aber schon am Ressortwiderstand auf Bundesebene gescheitert sei. Er rate den Ländern und Kommunen aber, bei weiteren Gesetzgebungsverfahren in dieser Sache beharrlich zu bleiben. Nach dieser Erfahrung glaubt Henneke persönlich nicht mehr an die Wirksamkeit der Aufgabenkritik, wohl aber an die Wirksamkeit der Schuldenbremse.

 

 

Das schwedische Steuer-Modell für die Kommunen

Karl-Martin Hentschel
Karl-Martin Hentschel, Verein „Mehr Demokratie e.V.“, schlägt das schwedische Kommunalsteuer-Modell vor

Karl-Martin Hentschel, Mitglied von Bündnis90/Die Grünen im Landesverband Schleswig-Holstein und Vertreter des Vereins Mehr Demokratie e.V., plädierte für das schwedische Kommunalsteuer-Modell, das dem Vorschlag von Kühl recht nahe komme. In Schweden würde das Jahres-Einkommen bis in die Höhe von 37.000 Euro mit einer Basissteuer besteuert, die den Kommunen direkt zugehe. Der darüber liegende progressive Steueranteil fließe an den Zentralstaat. Die Steuerhöhe für die Basissteuer werde von den Kommunen selbst festgelegt. Sie sei in den vergangenen 30 Jahren von 15 auf fast 30 % verdoppelt worden, wogegen der Steueranteil für den Zentralstaat aufgrund des Bürgerwillens immer weiter zurückgefahren wurde. Daraus sei zu erkennen, dass die Bürger eher bereit seien, Steuern an die Kommunen zu zahlen, wo sie sich über die Verwendung ein Bild machen könnten und oft direkt davon profitierten (Kindergärten, Schulen, ...), während sie beim Zentralstaat weniger Überblick über die Steuerverwendung haben und somit weniger Bereitschaft, dahin zu zahlen. Er unterfütterte dieses Beispiel mit folgendem Zahlenvergleich: in Deutschland hätten die Kommunen einen Anteil von 16 % an den Staatsausgaben, in Dänemark liege der Anteil bei 65 % und in der Schweiz bei 58 %. Dort seien die Kommunen die eigentlichen Gestalter des sozialen Lebens – in Deutschland nur „ein Anhängsel im Armenhaus“.

 

Hentschel führte weiter aus, dass der Verein Mehr Demokratie e.V. vorhabe, die Kommunen im Rahmen der Föderalismuskommission III zu unterstützen und eine Kampagne anstrenge, die Rolle der Kommunen zu stärken. Die Demokratie in Deutschland müsse „vom Kopf auf die Füße gestellt werden“.

 

 

Resümee

2020 laufen der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt, über den der Bund bisher die neuen Länder finanziert, aus. Gleichzeitig müssen die Länder mit der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse umgehen, die es ihnen verbietet, neue Verluste zu machen. Vor diesem Hintergrund müssen Bund, Länder und Kommunen nun Positionen für die anstehenden Verhandlungen finden. Je nach Struktur und Finanzkraft haben die Länder-Finanzminister dazu unterschiedliche Ansätze. Aber alle Länder brauchen mehr Geld vom Bund. Unter welchen Bedingungen wird aber kontrovers diskutiert.

 

Länder-Finanzminister Kühl aus dem hoch verschuldeten Rheinland-Pfalz argumentierte mit dem Konnexitätsprinzip, wonach der Bund in der Pflicht sei, für seine Aufgaben zu zahlen und kreidete an, dass die verfassungsmäßig vorgesehene Deckungsquotenrechnung, die durch die Umsatzsteuer-Umverteilung erfolge, nicht mehr offen und fair umgesetzt werde. Er wünsche eine neue Kultur und Solidarität in der Länderzusammenarbeit, die durch ein neues Steuer-Modell mit einem progressiven Anteil, den der Bund steuern könne, und einem proportionalen Anteil, den die Länder verhandeln müssten, erreicht werden soll.

 

Länder-Finanzminister Voß aus dem bisher aus dem Solidarpakt profitierenden Thüringen wünscht sich vom Bund pauschal mehr Umsatzsteuer-Punkte für die Länder. Bzgl. des Umverteilungsverfahrens sei für ihn allein die Frage entscheidend, ob durch die Methode für alle die gleichen Voraussetzungen geschaffen würden, ihre Aufgaben zu erfüllen und für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen.

 

Henneke vertrat in dieser Diskussionsrunde die Seite der Kommunen und warb für die Idee, die Kommunen in Zeiten der Schuldenbremse durch einen Hebesatzkorridor von 20 % zu ermächtigen, die Einkommensteuerleistungen ihrer Bürger mit 3 % plus oder minus zu variieren – ähnlich wie bei der Gewerbesteuer. Ihnen würde damit etwas Spielraum gegeben, ohne mit Vertreibungseffekten rechnen zu müssen. Darüber hinaus nahm Henneke die hilfreiche Rolle ein, die Entwicklung der aktuellen Strukturen und Herausforderungen aus ihrer Genese heraus zu analysieren, die maßgeblichen Hintergründe zu benennen und neue Vorschläge in Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung und die Ergebnisse der verschiedenen Kommissionen zu bewerten.

 

Meister, der für den Bund sprach, betonte, dass die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs mit einem neuen Gesetz sehr ernst genommen werde, um eine solide und faire Grundlage für die Verteilung des Geldes zu schaffen. Gute Vorschläge der Länder seien dem Bund willkommen. Besonders kritisch wird in Bezug auf die Bundesbeteiligungen deren Kontrollerwartungsrecht gesehen, das durch den Bundesrechnungshof ausgeübt werden kann.

 

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland, die von demografischem Wandel, Entleerung von Räumen, ständig steigenden Soziallasten usw. geprägt sind, steht unser föderalistisches System somit vor einer großen Herausforderung. Denn: wird es durch einen klugen Länder-Finanzausgleich möglich sein, überall gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in Deutschland zu erhalten? Oder muss es eine rigorose Aufgabenkritik geben, die definiert, welche Aufgaben in Zukunft wo nicht mehr in Angriff genommen werden sollen?

 

Es bleibt spannend, wer sich in der Gestaltung des neuen Länder-Finanzausgleichs durchsetzen wird. Hat – mit den Worten des FAZ-Autors Manfred Schäfers – der Osten tatsächlich die besseren Haushälter? (FAZ vom 29.04.2014) Und ist damit zu rechnen, dass sich die Beteiligten solidarisch fair um eine einvernehmliche Lösung bemühen, wenn man wie Manfred Schäfers wahrnimmt, dass die Länder gegen die Länder und alle gegen den Bund sind? (FAZ vom 08.04.2014). Oder wird man das Problem strukturell nicht lösen können und die Konsequenzen „intelligent runterkochen müssen“, um es mit den Worten Thilo Sarrazins zu sagen, dem ehemaligen Finanzsenator des immer finanzschwachen Berlins?

 

Interessant war das Ergebnis einer spontanen Umfrage unseres Moderators Thorsten Alsleben im Publikum: überraschend viele der an diesem Abend anwesenden Finanzexperten aus allen Ländern, Stadtstaaten und dem Bund sowie aus fast allen in den Parlamenten vertretenen Parteien meinten, der Länder-Finanzausgleich sei so wie er ist am besten. Vereinzelte meinten, er sei zwar nicht optimal, müsse aber an neue Bedingungen angepasst werden. Einige waren der Meinung, dass eine Reform auf jeden Fall notwendig sei und auch Anhänger des Vorschlags, den Länder-Finanzausgleich total abzuschaffen und durch etwas komplett anderes zu ersetzen, waren zugegen.

 

Die Haltung der Experten zum Thema Länder-Finanzausgleich ist somit im Moment noch sehr heterogen. Von einer einvernehmlichen Lösung sind wir noch weit entfernt. Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft hofft, mit dieser Diskussionsveranstaltung Denkanstöße und einen Beitrag zur Meinungsbildung geliefert zu haben.

 

Networking-PlattformNetworking-PlattformNetworking-Plattform

Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft bietet immer eine exklusive Networking-Plattform

 

Sylvia Monzel, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.

 

Programm

 

19:00 Uhr | Empfang
19:30 Uhr | Begrüßung
Georg Fahrenschon | Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt
| Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft

19:45 Uhr | Diskussion
Dr. Michael Meister | Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Dr. Carsten Kühl | Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz
Dr. Wolfgang Voß | Finanzminister des Freistaates Thüringen
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages

Moderation
Thorsten Alsleben | Hauptstadtrepräsentant bei Kienbaum Consultants International 

21:15 Uhr | Imbiss

Download PDF

AKTUELL

17. Hauptstadtgespräch am 5.2.2024
Podiumsdiskussion in Berlin
zur Leistungsfähigkeit der Kommunen
17. Hauptstadtgespräch am 5.2.2024 Podiumsdiskussion in Berlin zur Leistungsfähigkeit der Kommunen

Zusammenfassung liegt vor!
» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
im Rahmen des 7. Nassauer Dialogs
am 27. Oktober 2023 in Nassau
Öffentlicher Abendvortrag im Rahmen des 7. Nassauer Dialogs am 27. Oktober 2023 in Nassau

Kurze Zusammenfassung liegt vor!
» mehr

7. Nassauer Dialog
vom 27.-29. Oktober 2023
in Nassau/Lahn

Zusammenfassung liegt vor!
» mehr

16. Hauptstadtgespräch am 15.03.23
zum Thema Staatsverschuldung
mit Prof. Beermann + Prof. Büttner

Zusammenfassung jetzt verfügbar!
» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
im Rahmen der Mitgliederversammlung
am 8. November 2022 in Selm

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
im Rahmen des 6. Nassauer Dialogs
am 14. Oktober 2022 in Nassau

» mehr

6. Nassauer Dialog
vom 14.-16. Oktober 2022
in Nassau/Lahn

» mehr

4. Nassauer Dialog vom 13.-15.9.19
Die digitale Zukunft der Arbeit
Organisation - Mensch - Ethik

» mehr

Virtueller Rundgang
zur Sonderausstellung
auf der Burg Vischering

» mehr

Öffentliche Podiumsdiskussion 2021
mit Prof. Dr. F. Kirchhof
R. Sager und Prof. Dr. Ch. Waldhoff

» mehr

13. Nassauer Gespräch
auf Gut Siggen, Ostholstein

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag von 1983:
Zum verfassungsrechtlichen Status
des Bürgers im Staat des GG

» mehr

15. Hauptstadtgespräch am 13.10.22
zum Thema Kontrolle des ÖRR
in Berlin-Mitte

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
im Rahmen des 4. Nassauer Dialogs
am 13.9.2019 in Nassau

» mehr

5. Nassauer Dialog vom 8.-10.10.21
Zukunft der Medien
und politische Willensbildung

» mehr

Öffentliche Abendveranstaltung 2019
mit Franz Müntefering
und Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof

» mehr

Podiumsdiskussion am 12.2.2019
Gleichwertige Lebensverhältnisse!
u.a. mit Finanzminister R. Hilbers

» mehr

13. Hauptstadtgespräch am 4.6.2018
Ein Heimatministerium ...
Chancen für die ländlichen Räume?

» mehr

Archiv Schloss Cappenberg:
Digitalisierung
der Briefe und Schriften

» mehr

12. Hauptstadtgespräch am 25.10.17
Für einen
zukunftsfähigen Föderalismus!

» mehr

9. Hauptstadtgespräch am 19.5.2016
Zukunftsgerechte Finanzarchitektur
Was ist zu tun?

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
von Rainer Bomba
am 14. September 2018 in Nassau

» mehr

Digitalisierung der Editionen
mit Briefen und Schriften:
"Alte" und "Neue" Stein-Ausgabe

» mehr

11. Hauptstadtgespräch am 28.3.2017
Geld für öffentliche Investitionen
Woher soll es kommen?

» mehr

11. Nassauer Gespräch
auf Gut Siggen, Ostholstein

» mehr

1. Nassauer Dialog 2015:
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

» mehr

1. Nassauer Dialog 2015
für Nachwuchs-Führungskräfte

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag 2015:
Prof. Dr. Dietrich Budäus
3. Juli in Münster

» mehr

8. Hauptstadtgespräch am 9.02.2015
Dezentralität
als moderne Leitidee ...

» mehr

Diskussionsbeitrag 2014:
Hans-Günter Henneke

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag 2014:
Erwin Teufel
10. Juli in Köln

» mehr

7. Hauptstadtgespräch am 24.03.2014
Bund, Länder und Kommunen -
für einen neuen Finanzausgleich

» mehr

Zu Besuch beim Freiherrn vom Stein
auf Schloss Cappenberg in Selm

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag
im Rahmen des 5. Nassauer Dialogs
am 8.10.2021 in Nassau

» mehr

Podiumsdiskussion am 19.11.2013
in Kooperation mit dem
Landkreistag Sachsen-Anhalt

» mehr

6. Hauptstadtgespräch 19.03.2013
Wieviel Dezentralität verträgt
die Energiewende?

» mehr

10. Nassauer Gespräch

» mehr

5. Hauptstadtgespräch am 10.05.2012
Bildungsföderalismus
in der Finanzierungsfalle

» mehr

Publikation:
Der demografische Wandel

» mehr

Aktuelles POSITIONSPAPIER
von Dr. Klaus Ritgen

» mehr

Exklusiv-Angebote für Mitglieder:

» mehr

Anmeldung:
Mitglied werden!

» mehr

Öffentlicher Abendvortrag 2016:
Willi Kaczorowski
20.10.2016 in Bielefeld

» mehr

3. Nassauer Dialog
Digitalisierung und Arbeit 4.0
Format für Young Professionals

» mehr

14. Hauptstadtgespräch am 27.5.2019
mit den Staatssekretären beim Bund
Dr. Aeikens und Dr. Kerber

» mehr

12. Nassauer Gespräch
auf Gut Siggen, Ostholstein

» mehr

10. Hauptstadtgespräch am 7.9.2016
Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in Stadt u. Land

» mehr

2. Nassauer Dialog 2016
für Nachwuchs-Führungskräfte

» mehr

2. Nassauer Dialog 2016:
Prof. Markus Schächter

» mehr




Cookies:
Diese Webseite nutzt Cookies um unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.