Hauptstadtgespräche

13.10.2022: 18.00 Uhr | Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund
In den Ministergärten 6 | Berlin-Mitte

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – effiziente Kontrolle von Programm, Produktion und Management


von Dr. Klaus Ritgen, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.


alle Fotos: © Stein-Gesellschaft/Mempel (DLT)

 15 Hauptstadtgespräch Kopfbild Prof. Dr. Christian Waldhoff, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland Pfalz beim Bund Heike Raab sowie Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (v.l.n.r.)


Die Ereignisse dieses Sommers beim rbb – der gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg -, die in der fristlosen Entlassung der damaligen Intendantin, dem alles andere als freiwilligen Rücktritt des Verwaltungsratsvorsitzenden und der sehr frühzeitigen Demission der Vorsitzenden des Rundfunkrates mündeten, haben Wellen geworfen, die die Fundamente des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland insgesamt zum Erzittern gebracht haben. Diese Vorfälle haben nicht nur dem Ansehen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks und der für ihn handelnden Personen geschadet. Sie könnten auch das System als solches dauerhaft in Mitleidenschaft ziehen, wenn es nicht gelingt, rechtzeitig gegenzusteuern.

 

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur wegen der Berliner Vorgänge erheblich unter Druck steht. Immer wieder diskutiert wird etwa die Frage, was genau angesichts einer sich stetig wandelnden Medienwelt die Rolle und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nicht zuletzt in Abgrenzung zu den privaten Sendern, aber auch zur Presse ist. Auch die Kritik am System seiner Finanzierung und der Höhe des dazu im Grundsatz bei allen Bürgern und Unternehmen unabhängig von ihrer Mediennutzung erhobenen Beitrags reißt nicht ab. Zumal wenn, wie in Berlin, der Eindruck entsteht, die Verantwortlichen hätten vor allem ihre eigene Bereicherung im Sinn, könnten solche Entwicklungen die Akzeptanz der Sender und ihres Angebots in der Öffentlichkeit noch weiter untergraben.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass das 15. Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft unter dem Titel „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – effiziente Kontrolle von Programm, Produktion und Management“ am Abend des 13.10.2022 ein zahlreiches Publikum in die Räumlichkeiten der Berliner Landesvertretung von Rheinland-Pfalz gelockt hat.


FVSG 15
Präsident Dr. Dietrich H. Hoppenstedt


Begrüßt durch den Präsidenten der Gesellschaft, Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, der in seinen einleitenden Worten ebenfalls auf die oben umrissene Vertrauenskrise, aber auch auf die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinwies, erlebten die Gäste ein spannendes und mitunter auch kontroverses Streitgespräch zwischen Heike Raab, Staatssekretärin sowie Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und damit auch Gastgeberin des Abend, und Prof. Dr. Christian Waldhoff, Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Gesprächsleitung hatte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident der Gesellschaft, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, übernommen, der sich als Mitglied des Fernsehrates des ZDF und ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrates dieses Senders auch schon im Vorfeld zu den aufgeworfenen Fragen geäußert hat.[1] Abgerundet wurde die Diskussion durch spontane Beiträge der ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab und der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates, Marlehn Thieme, die der Veranstaltung als Gäste beiwohnten.

 

Grundlegung: Rolle und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


In einem ersten Schritt ging es dabei um die Frage, wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute steht und in welche Richtung er sich entwickeln sollte. Um auch die Zuhörer, die sich nicht täglich mit diesem Thema beschäftigen, mitzunehmen, umriss Henneke zunächst die Ausgangslage und ging auf einige Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein.

 

Dazu gehört, dass die Veranstaltung von Rundfunk – auch aufgrund einer Entscheidung der Besatzungsmächte und angesichts der seinerzeit begrenzten Übertragungsmöglichkeiten – ursprünglich ausschließlich in öffentlicher Hand lag. Dessen ungeachtet muss er, und das gilt auch heute noch, gemäß der im Grundgesetz verbürgerten Rundfunkfreiheit staatsfern organisiert sein. Was das konkret bedeutet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Vielzahl von Entscheidungen im Einzelnen herausgearbeitet.

 

Danach trägt der Staat – und das heißt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder – zwar Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu gehört auch, dass die Länder weitgehende Entscheidungen etwa im Hinblick auf die Anzahl der Sender und – im Wege der Beauftragung – die von diesen betriebenen Kanäle treffen dürfen. Ausgeschlossen ist aber jede steuernde Einflussnahme auf die Inhalte des Programms, auch nicht über den Umweg der Rundfunkfinanzierung. Das hat zuletzt das Land Sachsen-Anhalt erfahren müssen, dessen Weigerung, einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zuzustimmen, vom Gericht nicht akzeptiert worden ist.

 

Aktuell – so Henneke weiter – besteht das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus neun in der ARD zusammengefassten Landesrundfunkanstalten, dem ZDF sowie dem Deutschlandradio. Diese betreiben zusammen 21 Fernseh- und 73 Rundfunkprogramme und erhalten dafür aus dem Aufkommen des Rundfunkbeitrags jährlich rund 8,5 Mrd. Euro.

 

Dieses Angebot sei zu umfangreich, meinte Henneke, und meinen auch viele andere, die sich öffentlich zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks äußern. Dazu gehört bspw. die frühere Chefin von Gruner + Jahr, Julia Jäkel, die sich in diesem Sinne in einem jüngst in der ZEIT veröffentlichtem und von Henneke zur Veranschaulichung in Auszügen zitierten Streitgespräch mit dem WDR-Intendanten Tom Buhrow in diesem Sinne eingelassen hat. Buhrow reagierte auf diese Vorhaltung mit dem Verweis auf die Verantwortung der Länder, die es in der Hand hätten, die Zahl der Kanäle durch Änderungen bei der Beauftragung zu reduzieren, diesen Schritt bislang aber nicht gegangen seien.

 

Dazu bietet nun allerdings der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag Gelegenheit, der sich, worauf Raab schon in ihren Begrüßungsworten eingegangen war, derzeit im Ratifizierungsverfahren befindet. Von Henneke gebeten, seinen Inhalt darzustellen, verwies die Staatssekretärin auf drei wesentliche Punkte: Zunächst gehe es um eine Schärfung des Programmauftrags. Das Programm müsse so gut und überzeugend werden, dass die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst gar nicht in Frage gestellt werde. Zweitens sei es wichtig, den Sendern zu ermöglichen, im Sinne einer digitalen Transformation ihre Angebote nicht mehr nur linear, sondern auch auf Abruf im Internet bereitzustellen. Deshalb sei beschlossen worden, es den Ländern zu gestatten, sieben Spartenkanäle aus dem linearen Angebot zu nehmen und ausschließlich als Internetangebot weiterzuführen. Die Sender könnten ferner entscheiden, diese Kanäle auch ganz einzustellen. Als dritten Punkt nannte Raab eine Verbesserung der Gremienkontrolle sowie eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit. Darauf wird zurückzukommen sein.

 

Zunächst drehte sich die Diskussion dagegen um die Frage, ob die auf Ausrichtung und Umfang des Programms beschriebenen Reformansätze ausreichend seien. Raab verteidigte die geplanten Änderungen naturgemäß und verwies darauf, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handele, der – genauso wie die Entwicklung der Medien selbst – keinen Anfang und kein Ende habe. Es gehe auch nicht um Quantität, sondern um Qualität. Für sie und die anderen Ländervertreter unverzichtbar seien die bundesweiten Programme von ARD, ZDF und – als Ausdruck des Zusammenhalts in Europa – von ARTE und 3sat. Auch an den Dritten Programmen wolle man festhalten; in ihnen spiegle sich die föderale Vielfalt Deutschlands. Richtig sei, dass mit dem Verzicht auf den einen oder anderen Spartenkanal keine allzu großen Einsparungen verbunden seien. Wirkungsvoller sei insoweit bspw. die Fusion von Rundfunkanstalten. Dies aber sei allein eine Entscheidung der beteiligten Länder und nicht der Ländergesamtheit.

 

Henneke dagegen gingen die bisherigen Vorschläge der Länder nicht weit genug. Wenn diese sich lediglich durchringen könnten, sieben Spartenkanäle zur Disposition der Anstalten zu stellen, sei dies „Feigheit vor den eigenen Truppen“. Auf diese Weise ließen sich nur wenige Millionen einsparen, während etwa allein das Hauptprogramm des ZDF jährlich 1,4 Mrd. Euro koste. Damit würden die Länder zu kurz springen und könnten die (Akzeptanz-)Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht lösen. Dabei sei das Instrument der Beauftragung bzw. Nicht(mehr)beauftragung von Programmen der Weg, über den die Länder unproblematisch Einfluss auf die Höhe des Beitrags nehmen könnten.

 

Das habe das BVerfG Sachsen-Anhalt jüngst ins Stammbuch geschrieben: Statt seine Zustimmung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag hätte das Land seine Zustimmung zum Telemedienstaatsvertrag verweigern bzw. von Änderungen im Programmangebot abhängig machen müssen, um einen niedrigeren Beitrag durchzusetzen. Mögliche Vorschläge dazu gebe es viele, etwa die Idee von Rainer Robra, die ARD solle sich ganz vorrangig auf ihre regionalen Programme konzentrieren. Dem hielt Raab entgegen, dass sich das, was historisch gewachsen sei, nicht ohne Weiteres ändern lasse. Würde das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute „auf der grünen Wiese“ neu konzipiert, sähe es sicher anders aus.

 

Auch Waldhoff zeigte sich mit dem Erreichten unzufrieden. Die Reformen seien kleinteilig und kosmetischer Natur. Falsch sei auch, auf anstaltsinterne Reformen zu setzen. Die Beharrungskräfte in den gutfinanzierten Anstalten seien dafür viel zu groß. Dass das System so erstarrt sei, führte Waldhoff zu einem nicht geringen Teil auch auf das BVerfG zurück. Dessen Entscheidungen seien zwar im Ausgangspunkt richtig, das gelte insbesondere auch hinsichtlich der Rolle des Rundfunks im Prozess für die öffentliche Meinungsbildung in der Demokratie – eine Funktion, die auch Raab immer wieder betont hat.

 

Allerdings habe das Gericht nicht ausreichend auf die veränderten Umstände reagiert. Seine „Betonhaltung“ erwecke den Eindruck, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei für alle Zeit in Stein gemeißelt und Änderungen nicht möglich. Auf diese Weise werde die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Stück weit delegitimiert. Er sei sich vor diesem Hintergrund auch nicht sicher, ob das BVerfG weiterreichende Einschränkungen in der Beauftragung überhaupt akzeptieren würde.

 

Rundfunkfinanzierung


Der Rundfunkbeitrag und seine Höhe, der auch schon im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Programmauftrags eine Rolle spielte, standen sodann im Mittelpunkt des zweiten Teils der Diskussion.

 

Wenn die Länder – so Henneke in seiner entsprechenden Eingangsfrage – nicht die Kraft zu einschneidenden Maßnahmen fänden, sollten sich dann – als „Retter in der Not“ – die Anstalten im Wege von Selbstverpflichtungen bereit erklären, ihren Aufwand zu reduzieren? Denn dieser sei ja im geltenden System der Rundfunkfinanzierung der Faktor, von dem ausgehend die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren Vorschlag für die Bemessung des Rundfunkbeitrags unterbreite, der die Länder bei seiner definitiven Festsetzung durch Staatsvertrag weitgehend binde.

 

Waldhoff äußerte Skepsis, ob eine solcher Weg zum Ziele führe. Im Grundsatz sei richtig: Die Finanzierung dürfe kein Hebel sein, um Einfluss auf Programminhalte zu nehmen. Der Rundfunkbeitrag sei in seiner jetzigen Ausgestaltung aber in hohem Maße unsozial, weil er – anders als etwa die Steuer – von jedermann in derselben Höhe entrichtet werden müsse, also nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit abstelle. Auf diese Weise dürften wichtige Staatsaufgaben nicht finanziert werden. Waldhoff sprach sich deshalb für ein System der Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, räumte aber ein, dass das ein solcher Systemwechsel politisch keine Aussicht auf Erfolg habe. Daher müsse man sich jedenfalls um Verbesserungen am geltenden Finanzierungssystem bemühen. Dazu gehört für Waldhoff auch eine stringentere Definition des Programmauftrags. Dieser sei viel zu schwammig, um als Maßstab für die Prüfung zu taugen, ob die zu seiner Erfüllung von den Anstalten eingesetzten Mittel angemessen seien. Vielmehr brauche es echter Benchmarks, wie z. B. die Höhe der Gehälter in privaten Rundfunkunternehmen und anders mehr. Für grundsätzlich verfehlt hält es Waldhoff auch, dass das BVerfG es den Ländern nur dann gestattet, von der Festlegung der Höhe des Beitrags durch die KEF abzuweichen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Entscheidung, in der das BVerfG sich in dieser Richtung geäußert habe – es ging um die Umsetzung eines Kürzungsvorschlags der damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen (Steinbrück), Sachsen (Milbradt) und Bayern (Stoiber) im sog. SMS-Papier – ist für Waldhoff „das schlimmste Rundfunkurteil überhaupt“ und demokratietheoretisch nicht zu halten.

 

Raab spricht sich dagegen strikt gegen eine Steuerfinanzierung aus, wie sie jüngst bspw. in Frankreich realisiert worden ist. Damit würden die Türen für eine staatliche Einflussnahme – etwa durch rechtsradikale dominierte Regierung – weit geöffnet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus habe sich Deutschland für ein anders System entschieden. Daran sei festzuhalten.

 

Henneke verweist zum Abschluss dieses Diskussionspunkts darauf, dass das BVerfG schon immer eine unangemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer als Grund benannt habe, auf den gestützt die Länder von den Vorgaben der KEF abweichen könnten. Es sei keineswegs ausgeschlossen, dass das BVerfG vor dem Hintergrund der derzeit hohen Inflation und der daraus folgenden Belastungssituation der Haushalte nunmehr bereit sei, ein Abweichen der Länder von den Vorschlägen der KEF zu billigen.

 

Rolle und Struktur der Rundfunkgremien


Zum Abschluss des Abends wandte sich das Podium – ergänzt durch Beiträge aus dem Publikum von Pfab und Thieme – Rolle und Struktur der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu.

 

 

FVSG 15
Dr. Susanne Pfab, Generalsekretärin der ARD


In allen Anstalten gibt es davon drei: Neben das monokratische Organ des Intendanten treten – bei den ARD-Anstalten – der Rundfunkrat bzw. – beim ZDF – der Fernsehrat sowie der Verwaltungsrat als kollektive Organe. Die Aufgabe des größeren Rundfunk- bzw. Fernsehrates ist dabei – so Henneke – vor allem, eine gesellschaftliche Repräsentanz bei der Programmüberwachung zu gewährleisten. Darüber hinaus wählen diese Räte auch den Intendanten sowie den Verwaltungsrat, der die Aufgabe hat, das wirtschaftliche Gebaren der jeweiligen Anstalt zu kontrollieren. Vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten Vorkommnisse beim RBB stellte sich damit naturgemäß die Frage, ob es sich bei diesen um einen Einzelfall gehandelt hat oder ob die Struktur der Gremien dazu beigetragen hat, dass es zu solchen Fehlentwicklungen kommen konnte.

 

Raab hatte schon in ihrer Begrüßung die Auffassung vertreten, dass die Ereignisse nicht auf einem Systemfehler, sondern auf individuellem Versagen der an der Spitze des RBB agierenden Personen beruhten. Auf eine kritische Nachfrage von Waldhoff machte sie deutlich, dass die Gremien des RBB sich nicht als Kollektiv wahrgenommen und auch nicht also solches gehandelt hätten. Vielmehr habe es missbräuchliche bilaterale Absprachen zwischen einzelnen Akteuren gegeben. Das bestätigte auch Pfab in ihrem Beitrag.

 

Gleichwohl habe sich die Rundfunkkommission der Länder – einem Gremium, dem Henneke mehr deutlich legitimationsfördernde Publizität und Öffentlichkeitswirksamkeit ans Herz legte – auf Maßnahmen verständigt, wie solchen Entwicklungen künftig besser vorgebeugt werden könne. Neben einer lückenlosen Aufklärung der Geschehnisse, gehöre dazu auch die Verständigung darauf, dass künftig in allen Anstalten einheitliche Transparenz- und Compliance-Regelungen sowie Antikorruptionsvorgaben gelten sollten. Bereits durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag käme es darüber hinaus zu einer Stärkung der Kontrollfunktion der Gremien. Diesbezügliche Regelungen, die der ZDF-Staatsvertrag heute schon enthalte, würden künftig auch für ARD-Gremien verbindlich sein. Damit seien auch Änderungsvorschläge der KEF aufgegriffen worden. Dazu gehöre insbesondere eine Stärkung der Kompetenz der Rundfunkräte bzw. des Fernsehrates. Diese Gremien könnten und sollten künftig in Gestalt von Programmleitlinien dazu beitragen, dass das öffentlich-rechtliche Profil des Programms – auch in Abgrenzung vom Angebot der privaten Sender – geschärft werde.

 

Waldhoff zeigte sich von diesen Ausführungen noch nicht überzeugt. Auch wenn es beim RBB Korruption gegeben haben möge – das könne er nicht beurteilen –, sei doch festzuhalten, dass die Aufsichtsstrukturen der Anstalt versagt hätten. Hier müsse nachgebessert werden. Es brauche aber nicht nur gut funktionierende Strukturen, sondern auch brauchbare Aufsichtsmaßstäbe. Dass der Programmauftrag so schwammig sei, erweise sich daher auch im Hinblick auf den Auftrag der Rundfunkräte bzw. des Fernsehrates und der Einflussnahme dieser Gremien auf die Programmgestaltung als problematisch. Möglicherweise sei es auch kein Zufall, dass der Programmauftrag nicht schärfer gefasst werde; so lasse sich wirksame Kontrolle verhindern.

 

Von Henneke zu einem Beitrag aufgefordert, nahm Pfab die Gelegenheit wahr, ihre Sicht als ARD-Generalsekretärin auf die Dinge dazulegen. Anknüpfend an die Ausführungen von Raab machte sie deutlich, dass es den Gremien des RBB an einem wirklichen Verständnis für ihre wichtige Rolle gefehlt habe. Das sei, wie sie aus eigener Erfahrung wisse, bei den weiteren ARD-Anstalten grundlegend anders. Immerhin hätten die Vorgänge deutlich gemacht, welche wichtigen Funktionen die Gremien übernähmen. Für die Wahrnehmung eines solchen Amtes brauche es viel Engagement und Zeit. Das sei vielfach auch den entsendenden Institutionen nicht klar.

 

Zu den Schlüssen, die man in der ARD gezogen habe, gehöre daher, dass die Gremienmitglieder stärker unterstützt werden sollten. Darüber hinaus bestehe die Absicht, einheitliche Standards für die Wahrnehmung der Aufsicht zu schaffen, worauf auch Raab bereits hingewiesen hatte. Auch die Compliance-Strukturen würden auf den Prüfstand gestellt. Die Gremien seien gebeten worden, einen einheitlichen Kodex für die Ausübung der Aufsicht in der ARD zu erarbeiten. Hier seien in erster Linie die Gremien selbst gefordert, da sich die „Operative nicht ihre eigene Aufsicht stricken“ dürfe.

 

Zum Krisenmanagement innerhalb der ARD und zum Umgang mit dem RBB führte Pfab aus, dass es bei den anderen ARD-Anstalten vor allem die Sorge gegeben habe, gleichsam in „Mithaftung“ für die Versäumnisse in Berlin genommen zu werden. Beim RBB selbst sei es vor allem darum gegangen, schnell wieder eine glaubwürdige Führung zu installieren, die das Vertrauen der Mitarbeiter zurückgewinnen und an der Aufklärung der Vorgänge habe mitwirken können. Selbstverständlich gebe es aber kein generelles Misstrauen gegenüber dem RBB, sondern nur gegen seine frühere Führung.

 

Einen zweiten Blick in das Innenleben einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wurde dem Publikum von der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrats, Thieme, gewährt, die gleich zu Anfang auf einen grundlegenden Unterschied zwischen dem ZDF und der ARD hinwies. Während es sich beim ZDF um ein einheitliches Unternehmen handele, sei die ARD eine Familie von Sendern mit ihren je eigenen Gremien. Auch die staatsvertraglichen Vorgaben zu den Gremien unterschieden sich und würden für das ZDF eine weitaus höhere Regulierungsdichte aufweisen. Darüber hinaus gebe es eine Selbstverpflichtungserklärung des Intendanten gegenüber dem Fernsehrat. Das sei praktisch eine Zielvereinbarung zwischen der Intendanz und dem Programmbegleitungsgremium, das harte Benchmarks aufweise, deren Einhaltung laufend durch ein Ampelsystem überwacht werde. Aus ihrer Sicht sei es wichtig, dass Intendant und Fernsehrat auf diese Weise ein gemeinsames Verständnis von der wahrzunehmenden Aufgabe entwickelten.

 

FVSG 15
Fachkundiges Publikum


Darüber hinaus müsse man sich immer wieder fragen, was eigentlich das Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei. Dazu gehöre für sie jedenfalls ein geschärftes öffentlich-rechtliches Profil, also eine klare Unterscheidbarkeit vom Angebot der privaten Sender, natürlich aber auch die Akzeptanz beim Zuschauer. Credo des Intendanten sei insoweit, dass das ZDF ein Sender „für alle“ sein müsse.

 

Selbstverständlich gelte es auch, die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren. Thieme ist zuversichtlich, dass die Gremien in der Lage sind, den Auftrag aus dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag hinsichtlich der Spartenkanäle umzusetzen. Die nächste Selbstverpflichtungserklärung des Intendanten werde diesen Punkt umfassen.

 

Henneke dankte für den Werkstattbericht und fasste diese Ausführungen dahingehend zusammen, Thieme kämpfe für Gremienkompetenz und nicht für Kumpanei. Bei Waldhoff dagegen überwog auch nach diesen engagierten Auftritten die Skepsis. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk versagten die üblichen Steuerungsinstrumente aus prinzipiellen Gründen. Sein Finanzierungssystem schließe eine ökonomische Steuerung aus. Aber auch eine politische Steuerung komme angesichts der Vorgaben des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit nicht in Betracht. Bleibe die Frage, wie solche Defizite kompensiert werden könnten.

 

Einen denkbaren Schritt in diese Richtung zeigte Henneke mit seinen Abschlussfragen auf, bei denen es um die Zusammensetzung der Gremien und um mögliche Qualifikationsanforderungen an die Gremienmitglieder ging.

 

Henneke begann insoweit mit einem kritischen Rückblick auf eine Entscheidung des BVerfG, mit dem dieses einer Mitgliedschaft staatlicher bzw. dem Staat zugeordneter Vertreter im Fernsehrat strikte Grenzen gezogen hatte. Dies habe – so jedenfalls sein Eindruck – zur Folge gehabt, dass bei der Bestimmung der Mitglieder der Gremien zu sehr auf Aspekte wie Vielfalt und Diversität Rücksicht genommen werde, während insbesondere der Gedanke der Qualifikation der Betreffenden für ihr jeweiliges Amt aus dem Blickfeld geraten sei. Auch werde nicht ausreichend zwischen dem Fernsehrat bzw. den Rundfunkräten auf der einen und den Verwaltungsräten auf der anderen Seite unterschieden. Lediglich das WDR-Gesetz verlange von den Mitgliedern des WDR-Verwaltungsrates den Nachweis bestimmter Fachkompetenzen. Auch wenn es nicht nur auf Fachkunde, sondern natürlich auch auf persönliche Eigenschaften wie Charakterstärke ankomme, sollte – so sein Petitum – an dieser Stelle nachgebessert werden. Die Mitglieder der programmbegleitenden Gremien bräuchten ohne Nachschulungsbedarf und externe Unterstützung vor allem „gesunden Menschenverstand“ und müssten getragen vom Gefühl der Gesamtverantwortung für das Programm agieren. Beim Verwaltungsrat käme es dagegen in erster Linie auf Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge an.

 

Raab unterstützte diesen Ansatz. Die Anstalten sowie ihre Gremien seien aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die Umsetzung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages werde bereits erste Fortschritte bringen. Sollte es weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf geben, werde man diesen bei nächster Gelegenheit aufgreifen.

 

Auch für Waldhoff ist es selbstverständlich, zwischen den beiden Gremien zu unterscheiden. Anders als im Fernsehrat bzw. in den Rundfunkräten müsse sich in den Verwaltungsräten nicht die gesellschaftliche Vielfalt spiegeln. Freilich dürfe man seine Hoffnung auch nicht nur auf mehr Kompetenz im Verwaltungsrat setzen, die im Übrigen etwa auch durch das Hinzuziehen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhöht werden könne.

 

Auf dem Podium war die Diskussion damit beendet. Wie gerade die letzte Bemerkung zeigte, bleibt die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aber ein Thema, mit dem sich wohl noch viele solcher Runden bestreiten lassen.


[1] Henneke, Der Landkreis 2022, 9; ders., NJW 2022, 2818 sowie ders., NVwZ 2022, 1409.

 


 

Programm


18:30 Uhr | Empfang


19:00 Uhr | Begrüßung
Heike Raab | Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt | Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.


19.15 Uhr | Podiumsdiskussion
Heike Raab | Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien
Prof. Dr. Christian Waldhoff
 | Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin


Moderation
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Vizepräsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V., Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Mitglied des ZDF-Fernsehrates


anschließend Imbiss

 

Die Veranstaltung fand dankenswerterweise in den Räumen und mit freundlicher Unterstützung der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Berlin statt.

 


 

Die Zusammenfassung der Diskussion finden Sie hier zum Download.

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