Hauptstadtgespräche

19.03.2013: 19:00 Uhr | KfW Bankengruppe, Historischer Kassensaal
Behrenstr. 33, Berlin-Mitte

6. Hauptstadtgespräch:
Wie viel Dezentralität verträgt die Energiewende?

6. HSG Ambiente 2&. HSG Ambiente 1

Inhaltsübersicht

 

Worum es geht

Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 beschlossen. Sie setzt vor allem auf einen Ausgleich durch erneuerbare Energien und die Ausschöpfung von gro­ßen Effizienzpotenzialen. Für die Bundesregierung ist die Umsetzung und Gestaltung der Energiewende ein Projekt der Menschen vor Ort.

Insbesondere die mehr als 650 Energiegenossenschaften im Bereich der erneuerbaren Energien sehen in der dezentralen Stromerzeugung eine Basis für Energieautarkie, mehr Unabhängigkeit von konventionellen Energien und für mehr bürgerschaftliche Partizipation bei der Gestaltung der Produktions- und Verteilungsstrukturen. Ist nicht eine dezentrale Energieversorgung durch Kommunalbetriebe der Weg, die wachsende Zahl der dezentralen Elektrizitätserzeuger und den Verbraucher vor Ort in regionalen Verteilernetzen zu integrie­ren?

Auf der anderen Seite hat die bundesweite Versorgungssicherheit und ihre Bezahlbarkeit oberste Priorität. Voraussetzung ist eine Infrastruktur, die insbesondere durch den Netzaus­bau Unsicherheiten der Versorgung aufgrund wetterbedingter Schwankungen bei der Strom­erzeugung und der ungleichen regionalen Verteilung des Stromangebots und -verbrauchs auffängt. Das verlangt nach zentraler Steuerung auf der Basis eines Netzentwicklungsplans und nach abgestimmter regionaler Ausbauplanung, um den Ausbau der regenerativen Erzeugung mit dem Netzausbau zu synchronisieren.

Im 6. Hauptstadtgespräch am 19. März 2013 in Berlin waren diese Themen Ausgangspunkt der Diskussion.

 

 

Begrüßung und Überblick

6. HSG Hoppenstedt
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt,  Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft

Dr. Dietrich Hoppenstedt, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, begrüßte die Gäste und gab nach einer kurzen Einführung das Wort an Thorsten Alsleben, Repräsentant der Unternehmensberatung Kienbaum Consultants International in Berlin, weiter. Unter seiner Moderation diskutierten Dr. Ingo Luge, Vorsitzender des Vorstandes von E.ON Deutschland, als Vertreter eines großen deutschen Energiekonzerns, Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Dr. Hermann Janning, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Stadtwerke a. D. und VKU-Vizepräsident a. D., als Vertreter für die kommunale Ebene.

Ausgehend von einem kritischen Blick zurück auf den Start der Energiewende richtete Alsleben sodann den Blick in die Zukunft – auf das Jahr 2022 – auf das Jahr, in dem der Ausstieg aus der Atomenergie und somit die Energiewende vollständig vollzogen sein soll. In welchen Anteilen wird Energie dann von wem erzeugt werden, wo liegen die Herausforderungen, die Probleme? Energie stand hierbei immer als Strom im Fokus. Es ging um die Strompreise und nicht zuletzt um die Strukturen und damit zusammenhängende Probleme zur Übertragung und flächendeckenden Verteilung des Stroms in Deutschland.

 

Die Diskussion mit den Zuhörern schließlich drehte sich um die Hintergründe des Macht­gebarens großer Energieversorger, wenn Kommunen Konzessionswechsel vorhaben. Ferner wurde die Frage gestellt, wann mit der Energiewende auch eine positive ökologische Bilanz erreicht sein wird, vor allem angesichts der mangelhaften Regelungsmechanismen im Zusammenhang mit der Energiewende, die zwar erneuerbare, aber nicht zwingend auch umweltschonende und systemisch integrierte Energieerzeugung gewährleisten.

  

 

Der Start der Energiewende – was war positiv, was negativ?

6. HSG Janning 1
Dr. Hermann Janning,
Vorstandsvorsitzender Duisburger Stadtwerke a.D.
VKU-Vizepräsident a.D.

Grundsätzlich stimmten alle Diskutanten darin überein, dass die Energiewende positiv zu bewerten ist. Janning wies jedoch darauf hin, dass diese tiefgreifende und weitreichende Entscheidung eigentlich eine sorgfältige und rational breit diskutierte Vorbereitung erfordert hätte – man dann aber vermutlich noch lange nicht zu Ergebnissen gekommen wäre. Durch den Störfall in Fukushima im März 2011 sei eine große gesellschaftspolitische Erwar-tungshaltung und Bereitschaft zur Energiewende entstanden, die die Bundesregierung zu einem Hauruck-Verfahren genutzt habe.

 

Luge betonte den Mut der Bundesregierung zu diesem Verfahren und die Erfordernis, die Energiewende nun auch mit weiteren mutigen Schritten, die nicht nur die Kernenergie beträfen, zum Ziel zu führen.

 

6. HSG Kohler 1
Stephan Kohler,
Vorsitzender der Geschäftsführung
Deutsche Energie-Agentur (dena)

Kohler sah den Vorteil im Moment besonders in der Parteieneinigkeit bzgl. der energiepolitischen Strategie, die es in den Diskussionen zum Atomenergieausstieg seit 2000 so noch nicht gegeben habe. Streiten müsse man sich nun nur noch über das Wie – die Instrumente. Akute Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem schnellen und unzureichend vorbereiteten Atomausstieg machte er in der Wechselwirkung mit anderen Zielen des Bundes, z.B. der CO2-Emissions-Minderung, aus: der Energiewendebeschluss sieht die Stilllegung von acht Kernkraftwerken in einem Schritt vor, deren Energieproduktion nun wieder durch Braun- und Steinkohlestromerzeugung ersetzt werden müsse. 2012 sei die Braunkohlestromerzeugung um fast 6 % gestiegen, die Steinkohlestromerzeugung um über 5 %, wogegen die Erdgaserzeugung um 16 % abgenommen habe. Gefährdet sei s. E. auch die flächendeckende Versorgungssicherheit in Deutschland durch regionale Unterschiede bzw. Defizite in der Kraftwerksleistung, die es zu kompensieren gelte. Als Beispiel verwies er auf Bayern, wo Ende 2015 das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vom Netz genommen wird. Dort seien erhebliche Versorgungsdefizite zu erwarten, wenn bis dahin die sog. Thüringer Strombrücke nach Bayern nicht verwirklicht sei.

Fazit: Die Entscheidung zur Energiewende war richtig, der Weg dahin ist aber noch lang und steinig.

 

Die Energiewende – ein Blick in die Zukunft

6. HSG Alsleben 1
Moderator Thorsten Alsleben,
Kienbaum Consultants International, Berlin

Bis zum Jahr 2022 sollen alle deutschen Kernkraftwerke vom Netz genommen sein. Wie sieht das Stromland Deutschland dann aus? Wie hoch wird der Strompreis sein? Woher kommt unsere Energie? Und werden wir dann noch Industrie haben? So die Fragen von Moderator Alsleben.

Nach Ansicht der Diskutanten wird Deutschland auch in Zukunft noch ein integrierter Industriestandort sein. Dies sei für Deutschland seit jeher strukturprägend und bisher Garant für Krisenfestigkeit und Konkurrenzfähigkeit gewesen. In der Energieerzeugung werde sich aber in Zukunft sehr viel ändern.

Kohler führte aus, dass im Jahr 2022 nach Schätzungen der dena ca. 3 Mio. dezentrale Stromerzeugungsanlagen in Deutschland entstanden sein werden: Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke usw.. Aktuell gäbe es ca. 1 Mio. Erzeugungsanlagen. Im Jahr 2000 wurde nur ca. 10 % regenerativ erzeugt, ungefähr 1.000 konventionelle Kraftwerke hätten 90 % der Stromerzeugung sicher gestellt. Der Ausbau sei also rasant.

Bei der steigenden Anzahl dezentraler regenerativer Energieerzeugungsanlagen liegt für Kohler die Herausforderung in der hohen Gleichzeitigkeit der Stromerzeugung, so dass durch intelligente Netze und Nutzung die Versorgungssicherheit flächendeckend sicher­gestellt werden muss. Da die Entwicklung der intelligenten Systeme bis 2022 aber noch nicht ausreichend fortgeschritten sein wird, ist damit zu rechnen, dass parallel auch noch der kon­ventionelle Kraftwerkspark in der gleichen Größenordnung wie heute notwendig bleiben wird. Es wird also eine große Herausforderung werden, ungefähr 230.000 bis 240.000 zusätzliche Megawatt installierte Kraftwerksleistung in das bestehende System zu integrieren.

Luge sieht seine Firma E.ON als Teil des Strukturwandels in der Energieversorgung. Sie will bis 2022 ihr Geschäft so ausrichten, dass es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Aber in Deutschland würde neben den Erneuerbaren auch noch auf lange Sicht Erzeu­gung aus konventionellen Kraftwerken gebraucht werden. Aufgrund geringer Einsatzzeiten der Kraftwerke und den Preisen an der Börse sinke auch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, so dass es vermehrt zu vorzeitigen Stilllegungen komme. Zudem fehlten wichtige Signale für Neuinvestitionen in moderne und flexible Kraftwerke. Hierfür gelte es möglichst bald eine Lösung zu finden.

6. HSG Luge 1
Dr. Ingo Luge
Vorsitzender des Vorstandes E.ON Deutschland

In welchem Maße Strom erzeugt bzw. verbraucht werden wird, sei ebenfalls offen. Vermutlich werde die Bandbreite der Stromanwendungen nach Meinung von Luge und Janning wieder ansteigen, da über die regenerativen Erzeuger große Mengen Strom eingespeist würden, die sogar wieder zu Themen wie Stromheizungen etc. führen könnten. Die Diskussion wird sich somit in Zukunft für den Verbraucher nicht mehr ums Stromsparen drehen, sondern um die Frage des Managements der eigenen Versorgung. Das Verbrauchsverhalten, das mehr Eigenverantwortlichkeit erfordern wird, wird im Fokus stehen. Ein neues Geschäftsfeld mit Smart bzw. Intelligent Meter, also Stromabnehmern, die nach aktuellem Strompreis Strom abneh-men oder nicht, wird sich entwickeln.

Janning fragte nach der Rolle der Kommunen bei der zukünftigen Entwicklung der Strom­erzeugung in Deutschland und wies im Zusammenhang mit der dezentralen Energieerzeu­gung als erstes auf die Bürgerbeteiligung in Sinne von Mitwirkung hin. Derzeit gäbe es in Deutschland bereits 600 bis 700 genossenschaftliche Lösungen im Bereich der regenerati­ven Energien. Diesen Trend der finanzwirtschaftlichen Beteiligung, der auch stark identitäts­stiftend sei, sieht er stark im Aufwind. Er werde sich in Zukunft vermehrt auch auf Netze – also Bürgernetze – und Beteiligungen an Stadtwerken erstrecken. Zweitens werde die Ener­giewirtschaft im Jahr 2022 s. E. intelligenter, anspruchsvoller und technologisch komplexer sein und drittens deutlich wettbewerbsorientierter im Vertriebsbereich. Es werde sich der Trend fortsetzen, dass Nicht-Energieversorger in den Energiemarkt einsteigen und den Wettbewerb verschärfen.

 

Und wie wirkt die Energiewende auf den Strompreis?

Nach Meinung von Janning gibt es keinen Automatismus, dass durch mehr Anbieter und mehr Wettbewerb der Strompreis automatisch sinkt. Gerade diejenigen, die jetzt schon mit online-Marken am Markt seien, kämpften mit der schwarzen Null. Gewinne bzw. wirtschaftli­che Tragfähigkeit seien hier nicht gegeben. Dennoch seien intensive Wettbewerbsformen zu erwarten: das Bild der Stadtwerke werde z.B. bunter. Das monolithische Bild eines Stadtwerkes, das Strom, Gas und Wasser erzeugt und im Bereich Strom die Netze, die Erzeugung und im Zweifel regenerative Netze plus Ver­trieb vorhält, werde es nicht mehr geben. Sowohl die Zusammensetzung der Geschäftsfelder als auch das Bild der Anteilseigner werde sich wandeln. Hier läge die große Chance der Stadtwerke, die im Vergleich zu den großen Energieversorgern schon immer vor Ort und dezentral aufgestellt gewesen seien. Sie hätten den Kontakt zu den Bürgern, den sie für intensive Kooperationen nutzen müssten, um im Wettbewerb mit den Großen zu bestehen. Diese Kooperationen müssten nur viel konsequenter, zielorientierter und klarer strukturiert eingesetzt werden als es heute in vielen Einzelbeispielen bereits geschieht.

 

Nach Ansicht von Janning wird der Strompreis – ohne den staatlichen Anteil – nur einen geringen Zuwachs unterhalb der Inflationsrate erfahren, wogegen Kohler der Meinung ist, dass der Kilowattstundenendpreis spürbar ansteigen werde. Dies sei nicht zuletzt der EEG-Umlage geschuldet. Allerdings sei eine genaue Aussage zum Strompreis erst möglich, wenn die Bundesregierung auf dem in Kürze anstehenden Energiegipfel mit den Ministerpräsi­denten das Ausbauszenario für erneuerbare Energien festgelegt hat. Hier müsse unbedingt ein einheitliches Ziel beschlossen werden, denn derzeit gehe die Bundesregierung von 35 % regenerative Energien aus, der überarbeitete Netzentwicklungsplan von fast 50 % und alle 16 Bundesländerenergiewendekonzepte zusammen von ungefähr 64 %. Erst mit der Fest­legung der Anteile könne auch die dafür erforderliche Infrastruktur und der Netzausbau strategisch geplant und Kosten für Strom ermittelt werden. Durch das zu erwartende Ver­brauchsmanagement mit effizienterer Technologie könnten private als auch industrielle Kun­den zwar auf die Preise reagieren und bis zu 20 bis 30 % einsparen. Die Gesamtkosten­belastung bliebe nach Kohler aber eher gleich, da die Erzeugungsanlagen für regenerative Energien bis 2022 und später teurer blieben als konventionelle Anlagen, was sich auf den Kilowattstundenendpreis niederschlagen werde.

 

Herausforderungen durch die erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung

Gefragt nach seiner Vision über den Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtener­gieerzeugung und den Anteil der einzelnen erneuerbaren Energieformen, gab Kohler die Prognose, dass Offshore-Windkraft-Anlagen 2022 sicher nicht dominant sein werden. Deren installierte Leistung sehe er im Jahr 2022 bei 6 bis 8.000 Megawatt. Dominant von der Leistung seien nach seiner Meinung Photovoltaikanlagen, die 2022 mit einer Leistung von 60 bis 70.000 Megawatt Strom, und Onshore-Windkraftanlagen, die mit bestimmt 50 bis 55.000 Megawatt Leistung Strom erzeugen würden.

Herausfordernd sei bei diesen Formen, dass die Leistung der Energieträger nicht gleich der investierten Arbeit sei: um 1 % des jährlichen deutschen Strombedarfs aus Photovoltaik zu erzeugen, müssten in Deutschland 10.000 Megawatt installiert werden – für 10 % Solarener­gie demnach 100.000 Megawatt. Das Problem sei nun, dass in unserem System die reguläre Nachfrage zwischen 30 und 80.000 Megawatt schwanke. Daraus resultierten demnach Integrationsprobleme für die hohe Strommenge, die bei einem Solarstromanteil von 10 % gleichzeitig in unser System eingespeist werden müsse. Beispielsweise sei es besonders problematisch, wenn an einem sonnigen Sommerwochenende 50.000 Megawatt Photovoltaikstrom ins Netz eingebracht würden, die Last jedoch nur 30.000 Megawatt betrage. An diesem Punkt müsse dann das intelligente Demand-Side-Management ansetzen – aber selbst damit seien die Möglichkeiten der Last- bzw. Verbrauchssteuerung begrenzt. Neue Stromanwendungsbereiche, wie z.B. die Warmwasserbereitung, würden dann wieder attraktiv. Alternativ müsste der Strom ins benachbarte Ausland verkauft werden, was volks­wirtschaftlich besonders wegen der teuren regenerativen Erzeugung nicht sinnvoll sei. Umso mehr sei es erforderlich, die Energiewende strukturiert umzusetzen!

 

Wer ist in den nächsten 10 Jahren der Gewinner der Energiewende?

Sind es die großen Energiekonzerne oder ist das die Chance für die kommunalen Stadt­werke, fragte Alsleben. Welche Kraftwerke werden die Energie erzeugen?

 

Sofern sich an der Vergütungssituation und anderen Prämissen in den nächsten 10 Jahren nichts ändern sollte, sieht Janning die Privat- und Kapitalanleger in der Energiewirtschaft als die Gewinner. Die Assets der regenerativen Energieversorgung seien zu über 80% nicht in der Hand der Energiewirtschaft, sondern gehörten Kapitalanlagegesellschaften, Fonds, Hausbesitzern, Landwirten, Genossenschaften usw. Durch diese Heterogenität auf der Eigentümerseite habe sich in der Energiewirtschaft eine gewaltige Veränderung vollzogen, die von vielen in den letzten 15 Jahren nicht besonders ernst genommen worden sei. Nun versuchten die großen Energieversorger und die Stadtwerke seit etwa vier bis sechs Jahren in Sachen regenerativer Energieerzeugung massiv aufzuholen, so dass es spannend sein wird, wie im Jahr 2022 die Ressourcen verteilt sein werden.

 

Luge konstatierte hierzu, dass es wichtig sei, alle Beteiligten in die Verantwortung zu ziehen, so dass möglichst alle im System von der Energiewende profitierten. Es könne nicht sein, dass Energie unbegrenzt und ohne Rücksicht auf den Bedarf und bereitstehende Verteiler­netze produziert und vergütet werde. Die Vergütung für das Einspeisen von Strom aus be­stehenden Anlangen sei bis 2030 als Förderung durch das EEG garantiert, der Preisanstieg für den Strom damit impliziert, da die hohen Fördersummen für den Strom refinanziert wer­den müssten.

 

Wie könnten die Vergütungsstrukturen für erneuerbare Energien sinnvoll geändert werden?

Die Verantwortung der Energieerzeuger bei der Marktintegration stellt Luge sich so vor, dass diejenigen, die eine Photovoltaik- oder Windkraftanlage betreiben, dann vergütet bzw. belohnt werden, wenn sie bedarfsorientiert Strom einspeisen, und umgekehrt keinen Nutzen von ihrer Stromeinspeisung haben, wenn kein Bedarf da ist. Es müsse eher gefördert wer­den, wenn regenerative Energieerzeuger sich Speicher anschafften, um Strom bedarfsorien­tiert abgeben bzw. selbst nutzen zu können, und sich mit konventionellen Kraftwerksbetrei­bern zusammentäten, die ihnen in eigenen Bedarfszeiten Reserveleistungen zur Verfügung stellten. Mit dieser Verlinkung zwischen regenerativen und konventionellen Energieerzeu­gern könnte es dann auch gelingen, Investitionsmittel für neue konventionelle Kraftwerke sicherzustellen, da sie als Backup weiterhin erforderlich bleiben würden.

 

Die Strompreisvergütung müsste also in Zukunft ganz klar bedarfs- bzw. effizienzorientiert sein. Fragen wie „Wie kann ich die billigste Kilowattstunde regenerativ erzeugen?“ und „Wie kann ich Technologie günstig zur Effizienzsteigerung einsetzen?“ werden nach Luge die kommenden Themen sein.

 

Luge berichtete zudem, dass der VKU in seinem neu vorgestellten Energiemarkt-Konzept die Aufhebung der festen Einspeisevergütung vorsehe und dafür die Auktionierung der Ka­pazitäten der regenerativen Energien im Sinne der Marktwirtschaft vorschlage. Der Staat solle dies durchführen. Das wäre ein gravierender Einschnitt im System. Auf der konventionellen Seite müsse es neben dem Arbeitspreis auch wieder einen Leis­tungspreis geben – also für das Vorhalten der Leistung – sowie einen Erlös für System­dienstleistungen, die z.B. das Lastmanagement betreffen oder andere Aufgaben in Zusam­menhang mit der Stabilität im System. Dieser Dreiklang müsse in einem ausgewogenen Verhältnis austariert werden.

 

Nach Luge sei damit zu rechnen, dass die Diskussion dazu nach der Bundestagswahl im Herbst verstärkt fortgesetzt werde. Eine weitere Verzögerung einer Entscheidung sei nicht ratsam, da mit noch längerer Beibehaltung des jetzigen Systems der EEG-Förderung es im­mer schwieriger und politisch anspruchsvoller werde, auszusteigen. Schließlich verberge sich hinter der EEG-Förderung heute nicht mehr nur ein ökologisches Bewusstsein, sondern seit Jahren zunehmend auch ganz massive Industriepolitik. Wenn z.B. die bayerische Lan­desregierung heute für Photovoltaik kämpfe, dann ginge es vor allem um Subventionen, die nach Bayern flössen. Der Klimaschutz als primäres Ziel habe hier also eine Reihe anderer Interessen geweckt.

 

Ist die Strompreisbremse der richtige Weg zum Ziel?

6. HSG Kohler 2
Stephan Kohler, ausgewiesener Experte auf dem Gebiet Energie in Deutschland

Kohler vertrat die Ansicht, dass die Strom-preisbremse dem aktuellen Wahlkampf geschuldet sei. Sie werde niemals die zuvor angesprochenen Probleme lösen. Vielmehr sei sie der Versuch, 1,6 Mrd. Euro aus dem System zu nehmen, indem Neuanlagen ein halbes Jahr lang keine EEG-Einspeisevergütung bekämen, sondern nur noch den Börsenpreis, und die be­stehenden Anlagen zur regenerativen Erzeugung mit 1,5 % Miete für ein Jahr gefördert würden. Dies verunsichere die Branche sehr stark und vor allem bei den konventionellen Kraftwerksbetreibern ergäben sich schlimme Auswirkungen, da durch die Merit Order in Bayern z.B. das modernste, aber teure Gaskraftwerk Irsching 5 mit einem Wirkungsgrad von 60 % stillgelegt werden müsse, weil es das Geld nicht mehr verdienen könne, wogegen die alten Braunkohlekraftwerke Volllast liefen, weil die Merit Order das so vorsehe.

 

Die Merit Order besagt, dass die Kraftwerke sukzessiv nach der Höhe ihrer Stromerzeu­gungskosten ins System gehen. Die Strompreisbremse könne hier nicht helfen. Die Strukturen müssten grundsätzlich überarbeitet werden!

 

Welche Rolle spielen die Netze beim Ausbau der regenerativen Energie?

Kohler bewertet das VKU-Konzept sehr positiv, hat aber Ergänzungswünsche bezüglich des regional strukturierten Ausbaus der regenerativen Energien. Während der Ausbau konventi­oneller Kraftwerke über den europäischen Kapazitätsmarkt gesteuert würde, müsse sich die Genehmigung regenerativer Energieerzeugung sowohl am regionalen Spitzenlastbedarf als auch am Vorhandensein von Verteilnetzen orientieren. In Schleswig-Holstein beispielsweise sollen 13.000 Megawatt Stromerzeugung durch Onshore-Windkraftwerke bis 2022 aufgebaut werden; diese stünden aber nur einer regionalen Spitzenlast von 2.000 Megawatt gegen­über. Da entsprechende Netze zum Abtransport nicht verfügbar seien, komme es zu Schwie­rigkeiten, die die Akzeptanz der Energiewende gefährdeten. Ähnlich sei es mit Photovoltaik-Anlagen. Es könne nicht sein, dass auf dem deutschen Markt völlig unstrukturiert zuneh­mend mehr Photovoltaik-Anlagen aus der weltweiten Überproduktion abgesetzt werden, de­ren Leistung in unser System aber nicht mehr integrierbar sei.

 

Dürfen Stromerzeuger daher nur noch dort gebaut werden, wo Netze vorhanden sind? Ist die Bundesregierung mit dem Netzausbaugesetz von 2009 gescheitert, da von 1.834 Kilometern Netzen, die vordringlich gebaut werden sollten, erst 214 Kilometer realisiert wurden?

 

Kohler berichtete von der dena-Netzstudie I aus dem Jahr 2003, in der untersucht wurde, wie der Ausbau der Übertragungsnetze am besten strukturiert werden sollte. Diese Studie wurde von einer Reihe negativer politischer Diskussionen begleitet: mit dem Thema Netz­ausbau bzw. Trassenplanung würde die Windkraft negativ belastet; wenn schon Trassen, dann besser Erdverkabelungen statt Freileitungen; Trassen ja, aber möglichst nicht in mei­nem Wahlkreis etc. Damit sind einige Verzögerungen im Ausbau entstanden.

 

In der Folge musste politisch eine Zeitlang darum gerungen werden, wie ausgebaut werden soll, ob mit Erdverkabelung oder Freileitungen, da eine Erdverkabelung nur an bestimmten Stellen Sinn mache, 98 bis 99 % der Strecken aber als Freileitungen gebaut werden müss­ten – aus Kosten- und Landschaftsschutzgründen: Erdkabeltrassen dürften in einer Breite von 35 m nicht mehr bearbeitet, bebaut oder bewirtschaftet werden, während Freileitungstrassen diesen Einschränkungen nicht unterliegen würden und somit aus Umweltschutzgründen zu bevorzugen seien. So sei z.B. die Thüringer Waldtrasse als Freileitungstrasse genehmigt worden, um den Lebensraum der besonders zu schützenden Auerhähne nicht zu durch-schneiden. Dafür musste erst das öffentliche Bewusstsein geschaffen werden.

 

In Niedersachsen dagegen wurde dem strukturierten Ausbau durch ein Erdkabel-Gesetz entgegengewirkt. Eine – nach Kohler – „kleinstaatliche Maßnahme“, die sinnvolle Strukturen und zügigen Ausbau behindere. Auch darüber sei sich die Öffentlichkeit sicher nicht bewusst gewesen.

 

Netzausbau und öffentliche Akzeptanz – die Quadratur des Kreises?

Die Bundesregierung strebt eine Verkürzung beim Trassenausbau von zehn auf vier Jahre an. Wie realistisch ist das?

Luge sieht das kritisch. Der Wille der Bundesregierung sei zwar gegeben, die Umsetzung läge jedoch in den Händen der Genehmigungsbehörden. Von diesen hänge ab, ob sie bereit seien, schnelle Entscheidungen zu treffen, oder glaubten, sich lieber mit mehreren Gutach­ten gegen alle Varianten von Kritik aus der Bevölkerung absichern zu müssen. Die Planungszeiten bei Großvorhaben seien von jeher lange – also ca. 10 Jahre – und es würde in Zeiten von Stuttgart 21 keiner den Instanzenweg und damit die Einwendungsrechte der Bür­ger verkürzen wollen, um vermeintlich schneller zu einem Ergebnis zu kommen. Dann sei eher mit Akzeptanzverlust und Gegenwehr zu rechnen. Somit gleiche das Erreichen von Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Großvorhaben und die gleichzeitige Beschleuni­gung der Verfahren der Quadratur eines Kreises.

 

Nach Meinung Luges seien von jeher die langen Planungszeiten mit der erforderlichen Bür­gerbeteiligung die Ursache für eine Verzögerung beim Netzausbau – nicht das Ablehnen der Energiewende.

 

Kohler dagegen rechnet schon damit, dass durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zusammen mit dem beschlossenen Netzentwicklungsplan Verfahrenszeit einge­spart werden kann, denn bei den einzelnen Genehmigungsverfahren werde es nun nicht mehr darum gehen, ob eine Trasse benötigt wird oder nicht, sondern nur noch darum, wo sie genau gebaut werden soll. Ob die Verfahren damit in vier Jahren zu bewältigen seien, sei offen.

 

Finanzierung der dezentralen Verteilnetze

6. HSG Janning 2
Dr. Hermann Janning, ein engagierter Vertreter der kommunalen Seite

Janning konzentrierte sich dann auf die Frage der Finanzierung der Verteilnetze, die beson­ders aus kommunaler Sicht von Interesse sei. Denn 80 % der Einspeisungen der regenerati­ven Energien erfolgten dezentral in die Verteilnetze, nicht in die Übertragungsnetze. Welche Instrumente würden durch das neue Energiewirtschaftsgesetz den Kommunen zur Finanzierung der Verteilnetze an die Hand gegeben? Diese Finanzierungsregelungen beträfen auch die Ebene der Verbraucher, deren Energienutzung auf der Verteilnetzebene durch Smart Meter etc. intelligenter gemacht werden soll. Welche Lösungen können dazu angeboten werden?

 

Alsleben ergänzte hierzu, dass der VKU bis 2030 einen Investitionsbedarf von 25 Mrd. Euro sehe und stellte die Frage, wer das bezahlen soll? Der Stromkunde?

 

Janning selbst führte dann aus, dass die Netz-nutzungsentgelte in den Strompreis einflössen und damit an den Verbraucher weitergegeben würden. Jedoch gebe es auf der Verteilnetzebene auch Spielräume: durch Kooperationen zwischen kleineren und mittleren Stadtwerken könnten Netze gemeinsam effizienter bewirtschaftet werden. Kleine Stadtwerke sollten Netze aus Kostengründen nicht sofort verkaufen. Durch gemeinsame Service-Gesellschaften könnte man regional betriebsoptimalere Leistungsangebote für Notdienste, Betriebsdienste, Rufbereitschaften etc. vorhalten.

 

Was spricht hier für die Rekommunalisierung, was gegen kommunale Eigen­betriebe?

Die Vorteile der Rekommunalisierung sind für Janning unumstritten und eindeutig. 99 % der deutschen Stadtwerke sind kommunal, nur ein Stadtwerk in Deutschland ist börsennotiert. Die Gewinne der kommunalen Stadtwerke fließen in die Querverlustabdeckung des ÖPNV oder in die städtischen Haushalte. Sie hätten also einen Gemeinnutz. Und das ist nur ein Vorteil – so Janning.

 

6. HSG Luge 2
Dr. Ingo Luge, Vertreter eines großen deutschen Energiekonzerns

Nach Lugespricht der Erhalt gleicher Lebensverhältnisse in Stadt und Land gegen den Vorrang kommunaler Eigen-betriebe. Gleiche Lebensverhältnisse seien nur durch einen Mix in der Eigentümerstruktur der Netzbetreiber in Stadt und Land sicherzustellen. Die großen Energieversor-ger seien die klassischen Regionalversorger bzgl. der Verteilnetze auf dem Lande – da wo in der Regel kein Stadtwerk sei. An diesen Verteilnetzen der großen Energiekonzerne hätten sich in letzter Zeit viele kommunale Partner beteiligt, so dass diese quasi als regionales Stadtwerk die Versorgung über die Stadtgrenzen hinweg bis ins Umland gewährleisten könnten.

Wollten sehr selbstbewusste Kommunen die städtischen Netze selbst in ihr Eigentum über­nehmen, so führe das nach Luge zu einer Entsolidarisierung mit dem Lande, da ohne Mischstruktur das Land nur deutlich teurer versorgt werden könne.

Auch in Sachen regenerativer Energieerzeugung seien die großen Konzerne gut aufgestellt. Nach Luge habe von den derzeit ca. 1 Mio. regenerativen Anschlüssen auf dem flachen Land aus Windkraft und Photovoltaik sein Unternehmen ca. 400.000 angeschlossen, das damit einen erheblichen Anteil an der Leistung der Energiewende hat.

Thema wird nach Luge in Zukunft vor allem sein, ob neue Technologien marktreif verfügbar sein werden, ob die staatliche Regulierung neue Investitionen in intelligente Netze unterstützt und ob die Akzeptanz der Bürger für den weiteren Ausbau der Verteilnetze und Höchstspannungsnetze gegeben sein wird. Dazu gehöre aber unbedingt die Stadt-Land-So­lidarität und damit auch die Regionalität der kommunalen Stadtwerke, die sich mit den Kon­zernen zu regionalen Kooperationen zusammenschließen sollten.

 

Wann werden wir Smart-Grids haben?

Die Prognosen deuten an, dass bis 2022 der Ausbau der Smart-Grid-Technologie – womit intelligente Netze gemeint sind – noch nicht so weit sein wird. Wenn von Smart-Grid die Rede ist, muss dabei aber auch das Demand-Side-Management mit bedacht werden. Gerade im Industrie- und Gewerbebereich und anderen großen Verbrauchssegmenten wer­den regel- und steuerbare Anlagen und Techniken zu den intelligenten Zählern gebraucht. Laut Kohler belege eine aktuelle Studie der dena gerade einen Trend, dass Supermärkte zunehmend dazu übergingen, mit Photovoltaik ihren eigenen Strom für die zahlreichen Kühl- und Gefrieraggregate zu erzeugen und bei wetterbedingtem Stromüberschuss die Geräte einfach tiefer kühlen ließen, um damit keinen Strom ins Netz abzugeben. Solche Geräte und Anlagen für die Masse zu entwickeln, bedürfe allerdings noch eines längeren Zeitraumes als bis 2022.

6. HSG Podium
Stephan Kohler, Dr. Ingo Luge, Dr. Hermann Jannnig und Moderator Thorsten Alsleben auf dem Podium

Eine weitere Herausforderung – so Kohler – sei die hohe Strommenge, die bei gutem Wetter in ganz Deutschland durch Photovoltaikanlagen gleichzeitig erzeugt würde und dann intelligent in die Netze eingespeist werden müsse. Die gesamten dezentral arbeitenden Photovoltaikanlagen seien dann das größte deutsche Kraftwerk, das nur in Verteilnetze einspeist. Da Deutschland nicht so groß sei wie z.B. Russland und nicht in verschiedenen Zeitzonen liege, sei die systemische Herausforderung hier besonders groß.

Als Fazit plädiert Kohler dafür, den Ausbau der regenerativen Energien eher zu entschleunigen – nicht zuletzt, da unser demokratisches System genügend Zeit lassen müsse für die Diskussionen mit den Bürgern. Es müsse zu einem überlegten und damit stabilen Ausbau der erneuerbaren Energien kommen, ohne weiteres „Hauruck“ und „Vonobenherab“.

 

 Wie ist die Akzeptanz der Bürger am besten zu gewinnen?

„Grundsätzlich werden viele Planungen von den Bürgern akzeptiert. Sollen sie aber vor der eigenen Haustür durchgeführt werden, wird es schon schwieriger“, so die Einleitung Alslebens.

Es herrschte Einigkeit, dass diesem allgemeinen Phänomen, das vielen Großvorhaben innewohnt, nur mit konsequenter Bürgerbeteiligung begegnet werden kann. Für einen Erfolg gebe es zwar kein Patentrezept, die Kommunen hätten auf diesem Feld der Prozessbeteiligung in den vergangenen Jahren aber viel Erfahrung gesammelt, die effizient genutzt werden müsste.

Welchen Effekt hätte die Beteiligung der Bürger in Sinne einer Eigentumsbeteiligung zur Steigerung der Akzeptanz von Trassen etc.? Janning sieht auch die finanzielle Beteiligung der Bürger als ein gutes Instrument, deren Verständnis für eine Maßnahme zu wecken. Denn wer einen wirtschaftlichen Anreiz schafft, erntet schneller Einsicht in Notwendigkeiten. Die kleinteiligen, dezentralen Strukturen erleichtern diese Form der Bürgerbeteiligung.

 

 

 Diskussion

Machtgebaren großer Energiekonzerne bei geplanten Konzessionswechseln

6. HSG Achilles
Christian Achilles, Kommunalpolitiker einer Berliner Umlandgemeinde im Gespräch mit den Diskutanten

In der sich anschließenden Diskussion mit dem interessierten Fachpublikum aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Verbänden und Energiewirtschaft fragte Christian Achilles, Mitarbeiter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowie Kommunalpolitiker einer kleinen Berliner Umlandgemeinde, welche Gründe es für das offensichtliche Machtgebaren der großen Energiekonzerne gebe, das sie Kommunen gegenüber zeigen, die z.B. Netze neu ausschreiben und Konzessionen neu vergeben wollen. Sie hätten als kleine Kommune die Erfahrung gemacht, dass es unglaublich schwierig sei, die notwendigen Daten und Fakten von den Altkonzessionären zu bekommen, um die Netze korrekt ausschreiben zu können. Und dann sei es in der Folge noch viel schwieriger, wenn man sich für einen neuen Konzessionär entschieden habe, die Netze auch zu bekommen. Sie sähen sich in diesem Fall als kleine Kommune der gesamten Macht der großen Stromkonzerne ausgeliefert.

Ist es eine Strategie – von E.ON zum Beispiel –, andere Kommunen von einem solchen Weg abzuschrecken bzw. sind es Beharrungskräfte auf örtlicher Ebene? Oder steckt dahinter vielleicht sogar das ehrbare Motiv, Flickenteppiche von kommunalen Netzen zu vermeiden bzw. eine überregionale Situation zu erhalten und die Bürger vor den Kommunalpolitikern zu schützen? So die Fragen von Achilles.

Luge ging in Bezug auf die zweite Frage nochmals darauf ein, dass für jedes Energieunternehmen größere zusammenhängende Netze deutlich wirtschaftlicher und effizienter seien und damit für die Stromkunden preiswerter geführt werden könnten. Somit sei die Beharrung auf örtlicher Ebene ein unternehmerisches Interesse für ein im Verbund vieler Regionen tätiges Haus – auch mit Blick auf die Stadt-Land-Solidarität.

Nichtsdestotrotz sei ein Konzessionswechsel ein ganz normaler kommerzieller Vorgang, bei dem es immer wieder langatmige Verhandlungen über die Wertermittlung der zu veräußernden Netze geben könne. E.ON lege Wert darauf, dass die Abläufe einer Ausschreibung und eines Konzessionswechsels gemäß den Regularien erfolge. Zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Wechsel seien Nachweis dafür, dass Ordnungsmäßigkeit hier nicht angezweifelt werden könne. Notfalls müsse vor Ort ein Schieds- oder Gerichtsverfahren zur Einigung führen.

Janning – befragt nach seinen Erfahrungen in diesem Bereich bei den Kommunen, die Konzessionswechsel anstrebten – schilderte, in den vergangenen zehn Jahren die gesamte Bandbreite an Reaktionen erlebt zu haben. Seine Erfahrung reiche vom „störrischen Großen, der alles tut, damit keine Informationen rausgerückt werden“ und sich dadurch die Bewertung nochmal zwei Jahre länger hinzieht, bis hin zu sehr kooperativen Lösungen. Er habe in den letzten fünf Jahren auch erlebt, dass die großen Anbieter sehr viel flexibler geworden seien und deutlich verkürzte Laufzeiten bei Konzessionsverträgen anböten, um dadurch ausreichend Zeit zu gewinnen, den Wechsel im Konsens zu gestalten.

6. HSG gesamt 2
Viele Gäste konnte die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft im historischen Kassensaal der KfW Bankengruppe in Berlin zum Thema Energiewende informieren

Er habe auch erlebt, dass gemeinsame Eigentumslösungen angestrebt wurden, bei denen die Assets übernommen wurden, der Netz-Service aber bei den Konzernen blieb. Die Kommunen hätten bei dieser Variante mehr Selbstverwaltung und Einflussnahme realisiert, beim Netz-Service aber die effizienteren Betriebsstrukturen genutzt.

Abschließend riet Janning, sich von den Rechtsabteilungen der großen Konzerne nicht abschrecken zu lassen, und ermunterte dazu, ihnen mit Sachkompetenz entgegenzutreten.

Wann wird bei der Energiewende die ökologische Bilanz positiv sein?

Norbert Radermacher, Diplom-Volkswirt und Ministerialrat a.D., führte aus, dass die Energiewende bislang sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftlich nicht optimal sei. Erschwerend käme hinzu, dass auch das generelle Ziel, Energie umweltfreundlicher zu nutzen und Strom umweltfreundlicher zu produzieren, lange noch nicht erreicht sein werde, da im Moment anstelle der Kernenergie wieder auf die konventionellen, nicht so umweltfreundlichen Erzeuger zurückgegriffen werden muss. Auch bedeuteten die neuen regenerativen Energiequellen durch in Anspruch genommene Flächen für Trassen, Windräder sowie die Erzeugung von Biokraftstoffen etc. Einschnitte für den Umweltschutz. Er stellte sich daher die Frage, wann ungefähr damit zu rechnen sei, dass die ökologische und nicht zuletzt die Naturschutzbilanz positiv sein wird.

Kohler, der in den 80er Jahren beim Öko-Institut gearbeitet hat, erklärte daraufhin, dass Deutschland zur Zeit 70 % der benötigten Energie importiere. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Deutschland zur Zeit auch 70 % der Umweltbelastungen exportiere. Gemeint seien Uranbergbau, Kohlebergbau, Öl- und Gasförderung etc. Mit der Energiewende in Deutschland werde ein Teil der Energieproduktion vom Ausland zu uns geholt. Die regenerativen Energieträger beeinträchtigten dabei unsere Umwelt und unser Ökosystem, seien aber in ihrem Gefahren- und Schädigungspotenzial weitaus geringer zu bewerten als die Umweltzerstörung und Umweltbeeinflussung in anderen Regionen der Welt. Es sei in Studien des Öko-Instituts aus den 80er Jahren schon klar gewesen, dass regenerative Energiequellen eine viel geringere Energiedichte hätten wie Uran, Kohle und Öl. Dass also viel mehr Flächen in Anspruch genommen werden müssten, um die gleiche Menge Energie zu erzeugen, sei auch keine neue Erkenntnis. Dies mit den Bürgern zu kommunizieren sei eine Herausforderung.

Er sehe es auch kritisch, ob z.B. das Land Baden-Württemberg den in seinem Windatlas prognostizierten Windenergieausbau wird realisieren können. Schließlich seien die windreichsten Flächen im Land die Höhenrücken des Schwarzwaldes, auf die die großen Windkraftwerke mit Anlagen von 150 Metern Höhe und Zufahrtsinfrastruktur für Kranwagen mit einer Hebekraft von 450 Tonnen gebaut werden müssten. Hier sei die Akzeptanz mehr als fraglich. Da sei es doch sinnvoller, die vorerst teureren Offshore-Windkraftanlagen im System zu lassen, die weitaus weniger Nachbarschaftskonflikte in sich trügen.

Nicht zuletzt bezweifelt Kohler die linear prognostizierte Entwicklung des regenerativen Energieausbaus. Solche Fortschreibungen hätten sich in der Vergangenheit nie als richtig erwiesen und seien nicht systemkonform. Die positive ökologische Bilanz sei somit schwer vorhersagbar.

 

Müsste zur umweltbewussten Energiewende nicht viel massiver umgesteuertwerden?

6. HSG Giessing
Das interessierte Auditorium kam aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Vewaltung

Dr. Frederik Giessing, Geschäftsführer der Alliander Netz Osthavelland GmbH, wünschte sich zu dem Thema Umweltschutz und Energiewende noch viel drastischere Aussagen und Haltungen der Verantwortlichen. Seiner Meinung nach trügen die Regelungsmechanismen, wie z.B. der CO2-Zertifikate-Handel oder das EEG, nicht dazu bei, dass die umweltbewussten Kraftwerke liefen bzw. der Ausbau der regenerativen Energie sinnvoll gesteuert wird. Die eigentlichen Ziele der Energiewende bzw. auch des Energiewirtschaftsgesetzes seien seines Erachtens nicht mehr erfüllt und die aktuelle Situation verdiene auch keinerlei Akzeptanz. Die Akzeptanzproblematik könnte sogar noch viel gewaltiger sein. Daher müsse nach seiner Ansicht sofort und ganz schnell aus den Mechanismen des Energiemarktes ausgestiegen werden; eine massive Umlenkung sei dringend erforderlich.

Luge gab daraufhin zu, bislang in der Podiumsdiskussion die drastischen Dinge höflich umschifft zu haben. Seines Erachtens werde der Erkenntnisprozess um die Probleme der Energiewende der letzten sechs bis acht Monate noch eine Weile anhalten, bevor die Dringlichkeit der Veränderung größer wird. Es müsse dringend klar werden, dass nach zwanzig Jahren EEG-Förderung zwischen 100 und 150 Mrd. Euro ausgegeben sein werden. Die Veränderung müsse seines Erachtens grundlegend sein, sich zu marktkonformen Mechanismen hinwenden und zu einer Übernahme von Systemverantwortung für alle Beteiligten führen. Systemisches Denken sei hier gefordert.

Davon seien wir heute allerdings noch sehr weit entfernt. Es werde an vielen Einzelpositionen herumgeschraubt und man wundere sich über ungeplante Nebeneffekte. Aus diesem Grund sei er skeptisch, dass bis 2050 alles so erreicht sein wird wie die Bundesregierung es sich vorstellt. Für realistisch hält er, dass bis 2020 35 % der Energie in Deutschland regenerativ erzeugt sein werde. Die Diskussionen vieler Bundesländer, über dieses Ziel jeweils regional hinausgehen zu wollen, halte er jedoch für kontraproduktiv. Da müsse er Kohler beipflichten, der zur Qualitätssicherung eine Entschleunigung anrate. Diese Haltung falle aber einem Unternehmer leichter als einem Politiker vor der Bundestagswahl. Nach dem 22. September 2013 werde es dazu voraussichtlich offenere Diskussionen geben.

Thorsten Alsleben griff das Thema Bundestagswahl auf und fragte, ob die Koalition dann ein einheitliches Energieministerium schaffen solle?

6. HSG heiter
Die Diskutanten nahmen es bisweilen auch heiter.

Luge befindet nein, da es die Konflikte zwischen Industrie-, Wirtschafts- und Umweltinteressen nicht reduzieren könne. Janning meint, es schade nicht, aber es würde auch nicht viel helfen. Auch Kohler lehnt das Ministerium ab, plädiert aber für einen starken Kanzleramtsminister als Koordinator für die Energiewende und ein Energiewendekabinett, weil die Energiewende in fast alle Ressorts greift und eine einheitliche Strukturierung braucht.

 

Was müsste inhaltlich im Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung stehen?

Luge plädierte klar für den Einstieg in die marktwirtschaftliche Vermarktung der erneuerbaren Energien. Kohler präzisierte dies als ein neues Strom-Marktdesign, das es zu entwickeln gelte, das alle einzelnen Elemente integrieren müsse. Es dürfe nicht länger ein Fördergesetz für die regenerativen Energien geben, einen Kapazitätsmarkt für die konventionelle Energie, ein Förderprogramm für Speichertechnologien und ein Förderprogramm für Langzeitmaßnahmen. Es müsse viel mehr auf eine Gesamtoptimierung und Systemintegration hinauslaufen, in der die EEG-Novellierung nur einen Teil darstellt.

Resümee

Die drei Podiumsdiskutanten, die den kommunalen Bereich, die großen Energiekonzerne und die Deutsche Energieagentur vertreten haben, waren sich völlig einig, dass die Energiewende ein richtiger Schritt ist, ihre Umsetzung jedoch schwierig.

In der aktuellen Situation sieht man sich damit konfrontiert, dass es noch kein systemintegriertes Gesamtkonzept zur Energiewende gibt, sondern nur ein hohes Ziel und erschwerende Strukturen. Problematisch ist vor allem die EEG-Förderung bis 2030, wonach vollkommen unabhängig vom Bedarf regenerative Energie – gemeint ist immer Strom – in unser System eingespeist werden kann und mit Festpreis vergütet wird. Dadurch wird das Gesamtsystem vor die Herausforderung gestellt, wie diese zusätzliche Energie, die nach Wetterlage völlig ungleichmäßig bereitgestellt wird, in das System integriert und genutzt werden kann.

Diese nach Wetterlage variable Stromerzeugung erfordert in Zukunft neue Verbrauchstechnologien – sogenannte Smart Meter –, die zusammen mit Smart Grids die unkalkulierbare Stromerzeugung intelligent nutzen und steuern. Alle Beteiligten der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs sollen in Zukunft mit Mitteln der Marktwirtschaft in Mitverantwortung gezogen werden. Eine Novellierung des EEG sowie ein Demand-Side-Management werden erforderlich.

Schwierig ist aber auch, dass die Energiewende das Ziel des Klima- und Umweltschutzes zumindest vorübergehend nicht einhalten kann. Zwar sollen bis 2022 alle Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden, jedoch wird bis dahin nach dem Energiekonzept der Bundesregierung nur ca. 35 % des in Deutschland erzeugten Stroms regenerativ sein. Zur Sicherstellung der Energieversorgung werden gemäß der Merit Order wieder die konventionellen Kraftwerke verstärkt in Betrieb genommen, was dem Ziel der CO2-Reduktion entgegensteht. Weiterhin muss man sich darüber im Klaren sein, dass vom Gesamtenergiebedarf in Deutschland ca. 70 % aus dem Ausland importiert wird: Uran, Kohle, Öl, Gas etc. Umweltschäden an anderen Stellen in der Welt werden dabei außer Acht gelassen. Nicht zuletzt muss man einsehen, dass die Installation von großen On- und Offshore-Windparks, die Verlegung von über- oder unterirdischen Trassen sowie die Bereitstellung von Flächen für die Biogaserzeugung negative Einflüsse auf unsere Ökobilanz haben. Die Energie-wende ist damit nur noch sehr eingeschränkt als Klima- und Umweltschutzprojekt wahr-zunehmen. Hier wird die Akzeptanz durch die Bürger zur Gratwanderung!

Die Beteiligung der Bürger wird somit sehr wichtig werden. Es handelt sich im Energiebereich um Großvorhaben, für die das Planungsrecht in den meisten Fällen eine umfangreiche Prozessbeteiligung vorsieht. Prozessbeschleunigungen zum zügigen Ausbau der Netze werden vor diesem Hintergrund fraglich; das Bundesbedarfsplangesetz kann durch seinen beschlossenen Netzentwicklungsplan eventuell eine kleine Zeiteinsparung bedeuten, da nicht mehr über Trassen an sich, sondern nur noch über deren genaue Verortung diskutiert werden muss.

Bürgerbeteiligung wird aber auch in finanzieller Hinsicht interessant. Einerseits sind die regenerativen Anlagen zu überwiegenden Anteilen in privater Hand; andererseits können Bürger über ihre Stadtwerke Anteilseigner an Energieanlagen werden. Dies wirkt identitätsstiftend und konfliktmildernd.

Kontrovers war die Haltung der Diskutanten zu dem Thema, ob es für Kommunen Sinn macht, Netze neu auszuschreiben und eventuell Konzessionen zu wechseln. Während die Energiekonzerne als überregional tätige Betriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen an möglichst großen zusammenhängenden Netzen interessiert sind, um dann – vor allem im ländlichen Raum – Strom zu vergleichbaren Preisen wie in städtischen Räumen anbieten zu können, ist Janning der Auffassung, dass die Rekommunalisierung der Netze für die Kommunen viele Vorteile bringt. Einig waren sich die Diskutanten allerdings darin, dass auch kommunale Anteilseignerschaften und Kooperationen bzgl. der Netz-Services mit den Konzernen sinnvoll sein können. Die Bezahlbarkeit der Energie müsse im Sinne des Bürgers im Vordergrund stehen.

Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit über die komplexen Herausforderungen der Energiewende wird für den Erfolg der Energiewende somit maßgeblich sein. Das 6. Hauptstadtgespräch hat seinen Beitrag dazu geleistet. Für den weiteren Fortgang werden der Ausgang der Bundestagswahl am 22. September 2013 und die Haltung der neuen Bundesregierung zur strukturierten und systemisch integrierten Umsetzung der Energiewende entscheidend sein. Wird sich die Politik parteienübergreifend des Themas im Konsens annehmen? Werden Entscheidungen mit Weitsicht oder eher mit Blick auf kurzfristigen politischen Erfolg getroffen? Klärt man die Bürger ernsthaft über die Herausforderungen der Energiewende auf oder laboriert man weiter an Einzelthemen ohne den Gesamtzusammenhang begreifbar zu machen? Wichtig erscheint in diesem äußerst komplexen Feld die uneingeschränkte und ehrliche Information aller Beteiligten – besonders der Bürger und ihrer politischen Vertreter auf allen Ebenen. Davon wird es in Zeiten des engagierten und nicht minder gebildeten „Wutbürgers“ wesentlich abhängen, ob die Energiewende sowohl dezentral als auch gesamtsystemisch gelingen kann. Die Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft – als Anwalt des Föderalismus, der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung – hat sich hierzu engagiert.

6. HSG unten links6. Hauptstadtgespräch Gruppe6. HSG Applaus

alle Fotos © Stein-Gesellschaft/Raum11_Zappner

Sylvia Monzel, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft

 

Programm

 

19:00 Uhr | Empfang
19:30 Uhr | Begrüßung
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt | Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft

19:45 Uhr | Diskussion
Dr. Ingo Luge | Vorsitzender der Geschäftsführung von E.ON Deutschland
Stephan Kohler | Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energieagentur (dena)
Dr. Hermann Janning | Dr. Janning Unternehmensberatung GmbH, Vorstandsvorsitzender Duisburger Stadtwerke a.D. und VKU-Vizepräsident a.D.

Moderation
Thorsten Alsleben | Kienbaum Consultants International

21:15 Uhr | Imbiss

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