Öffentlicher Abendvortrag
Werner Gatzer
Staatssekretär a.D. im Bundesministerium der Finanzen
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG
Wie machen wir den Staat handlungsfähiger?
alle Fotos: Stein-Gesellschaft/Meyer
Ich freue mich, dass ich heute bei Ihnen in Nassau sein darf und insbesondere freue ich mich über die große Resonanz, die ihr zahlreiches Erscheinen zeigt.
Ich danke Herrn Prof. Risse für die Einleitung und die Vorstellung meiner Person.
Wie gerade schon von Herrn Risse erwähnt, war ich bis Ende 2023 Staatssekretär im Bundesfinanzministerium in Berlin und durfte dieses Amt und die damit verbundenen Aufgaben rund 18 Jahre unter verschiedenen Ministern wahrnehmen. Ich habe dabei viele Krisen erlebt und dabei auch mitwirken dürfen, sie zu bewältigen.
Werner Gatzer
Begonnen mit der Finanzkrise und der anschließenden Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010, übergehend in die Jahre der großen Flüchtlingsströme und der damit verbundenen Herausforderungen ab 2015 bis hin zur Corona Krise und den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in den Jahren ab 2020.
Dazwischen lagen Jahre, die geprägt waren durch Wirtschaftswachstum und sich erholenden Staatsfinanzen bis hin zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt nach vielen Jahrzehnten.
Alle Ebenen haben sich trotz der Herausforderungen seinerzeit finanziell erholt und waren zumindest finanziell so gut aufgestellt, dass die Krisen gemeistert werden konnten. Dies soll die im Zusammenhang mit den Krisen vorliegenden Probleme insbesondere der kommunalen Ebene nicht verschweigen. Gerade die Unterbringung der vielen Schutzsuchenden in Deutschland in den letzten Jahren haben eine enorme Kraftanstrengung benötigt.
Durch die guten Jahre von 2014 bis 2019 mit stabilen teilweise von Überschüssen geprägten Haushalten waren wir in der Lage – insbesondere in der Corona- und Energiekrise -, Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen, Privathaushalten und Unternehmen zu ergreifen, um Verwerfungen zu vermeiden bzw. abzumildern. Die solide Finanzpolitik hat die Politik gerade in die Lage versetzt, die Krisen zu bewältigen.
Es hat sich aber in den Krisenjahren verstärkt gezeigt, dass unser Land in wichtigen Bereichen den Anschluss verloren hatte. Denken wir nur an die bis heute noch nicht zufriedenstellende Digitalisierung, die zwar während der Coronakrise eine Dynamik erfahren hatte, aber immer noch hinter den berechtigten Erwartungen zurückbleibt.
Denken wir daran, dass unsere Infrastruktur nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Schienenwege, Straßen, Gebäude, Telekommunikation und vieles mehr sind in die Jahre gekommen und über einen langen Zeitraum vernachlässigt worden. Gerade die gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur in Deutschland wurde lange als ein wesentliches positives Kriterium für den Standort Deutschland gesehen. Aktuell wird die Infrastruktur eher als Standortnachteil betrachtet.
Denken wir an die Bundeswehr, die über Jahre hinweg als Friedensdividende genutzt wurde und dabei Fähigkeiten verloren hat, die heute wieder hergestellt werden müssen.
Kritiker der Schuldenbremse und der sogenannten schwarzen Null im Bundeshaushalt machen die Finanzpolitik der letzten Jahre für diese Versäumnisse verantwortlich. Das sehe ich nicht so. Denn die Versäumnisse gehen auf einen deutlich längeren Zeitraum zurück und es war der Politik immer unbenommen, bei der Prioritätensetzung die Investitionen in Infrastruktur oder Digitalisierung in den Vordergrund zu stellen.
Dies ist aus meiner Sicht leider nicht immer in dem gebotenen Umfang geschehen. Vielmehr lag der Schwerpunkt bei den Prioritäten im konsumtiven Bereich. Die Politik hat einer Erhöhung des Kindergeldes um wenige Euro mit Kosten im Milliardenbereich immer den Vorrang gegenüber einer Investition in eine verbesserte Infrastruktur im Bildungsbereich eingeräumt.
Letztendlich hilft es aber auch nicht weiter, sich hierüber zu streiten. Vielmehr ist es notwendig, klar nach vorne zu schauen und die Defizite zu beseitigen.
Neben den Versäumnissen in der Vergangenheit haben die bekannten Herausforderungen an Dynamik zugelegt. Klimawandel, Demografie, globaler Wettbewerb und seit einigen Jahren zunehmende geopolitische Krisen stellen uns zunehmend vor schwierige Entscheidungen.
Deutschland ist nicht das einzige Land, das mit diesen Herausforderungen zu kämpfen hat. Andere Länder sind aber in manchen Bereichen weiter als wir, so dass wir die Sorge haben müssen, im internationalen Vergleich den Anschluss zu verlieren.
Heute Abend möchte ich gerne zu der Frage „Wie kann Deutschland die Handlungsfähigkeit wieder erlangen“ vortragen und im Anschluss mit Ihnen darüber diskutieren.
Wie machen wir unser Land wieder handlungsfähiger?
In einer Umfrage im Jahr 2024 des Deutschen Beamtenbundes wurde festgestellt, dass 70% der Menschen in Deutschland den Staat und seine Institutionen mit seinen augenblicklichen Aufgaben für überfordert halten. Wie kann das sein, dass ein so reiches Land wie Deutschland von seinen Einwohnern so negativ betrachtet wird? Was ist in der Vergangenheit versäumt worden? Was haben wir falsch gemacht?
Es ist erschreckend, dass das Vertrauen in unseren Staat und in seine Institutionen wohl in der Vergangenheit stark gelitten hat. Fehlendes Vertrauen in Staat und Verwaltung sowie in die Institutionen des Staates führen auch zu fehlendem Vertrauen in die Verantwortlichen des Staates. Fehlendes Vertrauen in die Verantwortlichen, nämlich die Politiker und Politikerinnen sowie zu den Verwaltungen führt auch zu fehlendem Vertrauen in unser Gemeinwesen und in die Demokratie. Und das stellen wir im Augenblick fest.
Eine Mehrheit der Deutschen steht zwar weiterhin zur Demokratie, aber wir müssen laut Studien und Umfragen von einer rückläufigen Zustimmung ausgehen. Und die Wahlergebnisse, die die politischen Ränder stärken, bringen dies auch zum Ausdruck. Wir laufen Gefahr, dass das schwindende Vertrauen in staatliche Institutionen auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet.
Werner Gatzer
Warum ist das so? Was ist passiert, dass das Vertrauen sinkt und im Ergebnis politische Ränder in unserem Land stärkt?
Die Menschen haben das Gefühl, dass in ihrem Land nichts mehr funktioniert. Und das bezieht sich nicht nur auf unzureichende Digitalisierung, sondern geht darüber hinaus.
Als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bahn werde ich tagtäglich mit den Unzulänglichkeiten der Deutschen Bahn konfrontiert. Ich möchte nicht jetzt ein Bahn bashing lostreten wie es leider – vereinzelt auch zu Unrecht - durch die Medien gemacht wird. Denn ich glaube, dass die über 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn sehr gute Arbeit leisten. Dennoch muss ich feststellen, dass das Produkt Deutsche Bahn nicht so gut ist wie wir uns das wünschen und wie es auch sein muss. Und ich habe die Sorge und das Gefühl, dass viele Menschen die Probleme und Defizite bei der Deutschen Bahn als Symbol für alles das sehen, was in Deutschland nicht funktioniert. Sei es die schlechte Infrastruktur insgesamt, die mangelnde Digitalisierung, eine zunehmende und überbordende Bürokratie, zu lange Verwaltungsverfahren und dysfunktionale Verwaltungen.
Es gibt viele Bereiche, die von den Menschen sehr kritisch gesehen werden und die Zweifel mehren, dass der Staat nicht mehr handlungsfähig ist.
Damit verbunden ist die Sorge, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb den Anschluss verliert.
Erst kürzlich hat eine Studie zum Ergebnis gehabt, dass der Bildungsstand bei Kindern der Klasse neun gegenüber 2018 deutlich schlechter geworden ist. Ein Besorgnis erregender Zustand in einem Land, das kaum Rohstoffe aufweist und auf die gute Ausbildung seiner Menschen angewiesen ist.
Es liegt mir fern, dieses Land schlecht zu reden wie es leider von einigen politischen Akteuren aus durchsichtigen Motiven gemacht wird. Ich glaube aber, dass das Verschließen der Augen vor den Herausforderungen der falsche Weg wäre. Und es ist noch nicht zu spät zum Gegensteuern.
Und Herausforderungen gibt es genug: Klimawandel, geopolitische Krisen, Wettbewerbsfähigkeit, Demografie, Infrastruktur sind die bekannten Themen.
Vor diesem Hintergrund hat sich vor gut einem Jahr eine „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ unter der Leitung der Unternehmerin und Verlegerin Julia Jäkel sowie den früheren Ministern Thomas de Maizière und Peer Steinbrück als auch dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gebildet.
Mit dem Ziel Blockaden und Selbstblockaden staatlichen Handelns aufzulösen, haben die Initiatoren über 50 Fachleute angesprochen und gebeten, an der Initiative teilzunehmen. Expertinnen und Experten von Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft haben in thematisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen intensiv diskutiert und Empfehlungen ausgesprochen, die im Juli dieses Jahres vorgestellt wurden.
Die Initiative stand unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wurde finanziert von der „Mercator Stiftung“, der „Hertie Stiftung“, der „Fritz Thyssen Stiftung“ und der „Zeit Stiftung Bucerius“. Hierfür möchte ich den Stiftungen auch an dieser Stelle nochmals danken.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde ein Zwischenbericht abgegeben. Dies geschah rechtzeitig, um bei den beginnenden Koalitionsverhandlungen der durch die Neuwahl hervorgetretenen schwarz roten Bundesregierung die Empfehlungen berücksichtigen zu können.
Der Abschlussbericht bestätigte weitgehend nochmals die Empfehlungen des Zwischenberichts. Er ergänzte aber dabei bereits, welche Empfehlungen den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden haben.
Auch ich durfte an einer dieser 7 Arbeitsgruppen teilnehmen und meine Erfahrung aus fast vierzigjähriger Verwaltungstätigkeit und davon fast 18 Jahre als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium einbringen.
Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat verfolgte nicht den Ansatz, bereits bekannte Reformüberlegungen zu bekräftigen oder neue Reformanstöße zu geben. Es ging weniger darum, Reformen zum Beispiel bei Rente oder Im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dafür gab und gibt es eigene Kommissionen. Und es gibt viele Reformvorschläge für die vielen Themen.
Vielmehr ging es der Initiative darum festzustellen, warum Reformen, deren Notwendigkeit von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit gesehen wird, in der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden.
Denn alle sind sich darüber im Klaren, dass wir bei vielen Fragen in Deutschland kein Erkenntnisdefizit haben, sondern ein Umsetzungsdefizit.
Es ging dieser Initiative letztlich darum festzustellen, wie die Gelingensbedingungen aussehen müssen, damit Reformen auch politisch umgesetzt werden.
Viele Themenblöcke wurden in den Arbeitsgruppen diskutiert: Gesetzgebung, Föderalismus, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Klima aber auch Soziales und Bildung. Dieser Katalog ist mit Sicherheit nicht abschließend, aber umfasst wesentliche Bereiche unseres Gemeinwesens.
Lassen Sie mich hierbei nun auf einzelne Punkte eingehen, wobei ich betonen möchte, dass es nicht das eine Heilmittel gibt, sondern es vieler verschiedener Maßnahmen bedarf, um wieder besser, sprich handlungsfähiger, zu werden.
Und sie werden vielleicht feststellen, dass ein Teil der Vorschläge nicht neu ist, was zutreffend ist. Vielleicht ist aber jetzt der Zeitpunkt, wo man einen neuen Impuls setzen muss und kann.
Die Empfehlungen
Ein Thema war der Gesetzgebungsprozess und der Föderalismus.
Das Gesetzgebungsverfahren muss transparenter und die Gesetze müssen vollzugsorientierter werden. Was heißt das? Die vorgesehenen Fristen für Anhörungen und Stellungnahmen müssen wieder der Regelfall sein. Gesetze, die in der Regel in das Leben der Menschen und Unternehmen eingreifen, dürfen nicht im Hauruckverfahren gemacht werden. Natürlich kann es Situation geben, in denen schnelles und kurzfristiges Handeln erforderlich ist. Aber das ist und sollte die Ausnahme sein.
Ferner sollte zu jeder Zeit des Verfahrens ein Praxistauglichkeitstest gemacht werden.
Die Gesetze müssen verständlicher, der Prozess von einem Referentenentwurf bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss transparenter und die Gesetze müssen leicht umsetzbar sein.
Ein Praxistauglichkeitstest kann transparent machen, ob die Umsetzung eines Gesetzes vor Ort- zum Beispiel bei Kommunen- überhaupt wie vorgestellt möglich ist. Dazu gehört auch die Frage, ob und inwieweit die Digitalisierung beim Vollzug der Gesetze hilfreich sein kann.
In der Vergangenheit hat sich leider nicht selten gezeigt, dass trotz Beteiligung von Interessenvertretern die Umsetzung kaum möglich war. Wem ist geholfen, wenn ein gut gemeintes Gesetz durch die zuständige Verwaltung mangels Ressourcen nicht umgesetzt werden kann? Dies führt nur zu Frustration sowohl bei den Bürgern als auch bei Verwaltungen. Dies muss abgestellt werden.
Ein wichtiger Aspekt war in diesem Zusammenhang auch, dass Gesetze Abweichungskompetenzen enthalten, die es zum Beispiel Kommunen ermöglichen sollen, bei der Umsetzung von Gesetzen flexibel auf örtliche Gegebenheiten zu reagieren.
Ein wichtiges Beispiel hierfür ist das Setzen von Standards. Wenn zum Beispiel Standards durch Bundesgesetz gesetzt werden sollen- beispielsweise im Bereich des Bauwesens - sollen lokale Besonderheiten bei Bedarf angemessen berücksichtigt werden können.
Ferner hat die Initiative empfohlen, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auch einen Klima -und Energiecheck sowie einen Sozialcheck - durchzuführen, um der Nachhaltigkeit und der sozialen Symmetrie Rechnung zu tragen.
Was ist nun von der neuen Bundesregierung aufgenommen worden?
Es finden sich im Koalitionsvertrag die Empfehlungen zu Experimentierklauseln und den Abweichungsrechten, was sehr zu begrüßen ist. Auch ist das Thema nach mehr Transparenz bei der Bundesregierung angekommen.
Aber leider sind nicht alle Empfehlungen von der Bundesregierung übernommen worden. Die Empfehlung der Einführung eines Energie-Klima und Sozialchecks in den Gesetzgebungsprozess hat die Koalition leider nicht aufgenommen, wobei ich daraus nicht folgern möchte, dass die Koalition diesen Themen keine Bedeutung beimisst. Vielmehr glaube ich, dass die Koalition sich mit der Einführung derartiger Instrumente nicht dem Vorwurf weiterer Bürokratie aussetzen wollte.
Der Föderalismus ist ebenfalls in einer Arbeitsgruppe behandelt worden. Unser föderales System ist regelmäßig in der Überprüfung ohne den föderalen Staat grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir wissen aber, dass auch die Ausgestaltung des Föderalismus regelmäßiger Überprüfung bedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der europäischen Ebene eine weitere unser Leben bestimmende Ebene an Gewicht gewinnt.
Unter dem Themenkomplex Föderalismus empfiehlt die Initiative, dass die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar zugeordnet werden. Dies ist kein neuer Gedanke und war auch schon oft Gegenstand von Föderalismuskommissionen. Es wurde aber in der Vergangenheit nicht immer so praktiziert.
In der Vergangenheit hat der Bund oft Programme für Kindertagesstätten und Schulen aufgelegt, obwohl die Bildung in die Zuständigkeit der Kommunen und Länder fällt. Ich möchte hier nur an die Programme zum Kitaausbau und an das Programm zur Förderung von Grundschulen in Brennpunktregionen erinnern. Die zuständigen Länder und Kommunen hatten kein Geld, der Bund sah aber Handlungsbedarf. Dies wurde von Ländern und Kommunen oft als Einmischung empfunden, die finanzielle Unterstützung durch den Bund wurde begrüßt. Diese Vermischung von klar geregelten Zuständigkeiten sollte in der Zukunft nicht mehr zugelassen werden.
Die Initiative sah es daher als notwendig an, diesen Gesichtspunkt nochmals deutlich herauszuheben. Gerade vor dem Hintergrund der für viele Menschen nicht mehr erkennbaren Zuständigkeiten ist hier Handlungsbedarf gesehen worden.
Damit zusammenhängend ist die Empfehlung zu sehen, dass der Zuständigkeit für die Aufgabe auch die Finanzierung folgen muss. Denn wer eine Aufgabe zu erfüllen hat muss hierfür auch die finanziellen Ressourcen erhalten und auch die finanzielle Verantwortung tragen. Das ist dann eine Frage der Neuverteilung des Steueraufkommens, was mit Sicherheit politisch eine große herausfordende Aufgabe ist.
Besonders hervorzuheben Ist die Empfehlung der Initiative, ein neues Verfahren für den Bundesrat einzuführen. Die Initiative war der Auffassung, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Möglichkeit haben sollen, über den Bundesrat zu beschließen, dass in Politikbereichen, bei denen sich eine bundeseinheitliche Lösung aufdrängt, dem Bund die Zuständigkeit übertragen werden soll. Hierbei wurde in der Diskussion oft auf die Erfahrungen aus der Coronakrise verwiesen. Die Ministerpräsidentenkonferenz entwickelte sich in dieser Zeit zu einem wichtigen Abstimmungsgremium. Trotz aller Bemühungen um einheitliche Lösungen zeigte sich, dass durch die föderalen Strukturen dies aber erschwert wurde. Unterschiedliche Zuständigkeiten und auch teilweise verschiedene Lösungsansätze gaben ein Bild, das der Öffentlichkeit nicht erklärbar war und auch auf Unverständnis stieß.
Die Kommission war daher der Auffassung, dass eine bundeseinheitliche Zuständigkeit auf Wunsch einer Mehrheit der Länder in Einzelfällen angezeigt sein könnte.
Der Koalitionsvertrag hat einige dieser vorgenannten Gesichtspunkte aufgegriffen, auch wenn es zum Teil nur mit allgemeinen Feststellungen geschehen ist. Dennoch kann festgehalten werden, dass die Länder in einem gemeinsamen Beschluss im Juni 2025 eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung auf den Weg bringen wollen, die sich nicht nur mit dem Bürokratieabbau beschäftigen soll sondern auch eine umfassende Modernisierung der staatlichen Organisation zum Inhalt haben soll.
Leider nicht aufgegriffen wurde der Gedanke, dass die Länder durch gemeinsame Beschlüsse den Anstoß für eine bundeseinheitliche Regelung setzen können. Ich vermute, dass die am Veto der Länder gescheitert ist.
Digitalisierung
Durch die Errichtung eines Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist bereits eine Empfehlung der Initiative umgesetzt worden. Dieses Ministerium hat nun die Aufgabe, die Digitalisierung in Deutschland und die Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben.
Um die Digitalisierung in Deutschland weiter auszubauen- und das gemeinsam mit Ländern und Kommunen – reicht aus meiner Sicht es aber nicht aus, ein Digitalisierungsministerium einzurichten. Es stellt sich sogar die Frage, ob es auch eines eigenen Ministeriums bedarf, um erfolgreich die Digitalisierung voranzutreiben. Unabhängig von dieser Frage ist es aber notwendig, dieses Ministerium mit den notwendigen Kompetenzen und Durchgriffsrechten auszustatten. Das bedeutet, dass das Ministerium zumindest auf Bundesebene die gesamte IT der Bundesverwaltung verantwortet und federführend ist bei der Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Ressorthoheit des Artikels 65 des Grundgesetzes müsste dafür eingeschränkt werden. Ob dies gelingen wird, bleibt abzuwarten. Die ersten Monate des Digitalministeriums zeigen aber positive Ansätze in diese Richtung. Zur Vollständigkeit gehört auch, dass das Digitalministerium ein eigenes Budget und Einfluss auf die IT Budgets der Ministerien hat.
Dies scheint mir bisher noch nicht völlig gelungen zu sein soweit ich die Diskussion innerhalb der Bundesregierung verfolge.
Modernisierung der Verwaltung
Öffentlicher Abendvortrag für die Bürgerinnen und Bürger aus Nassau und Umgebung und die Young Professionals des 9. Nassauer Dialogs
Neben dem Vorantreiben der Digitalisierung ist auch die Modernisierung der Verwaltung ein Baustein, um Deutschland wieder handlungsfähiger zu machen. Auch diese Aufgabe ist dem neuen Ministerium der Bundesregierung zugeordnet. Es wäre falsch, die Modernisierung der Verwaltung auf das Thema Personalabbau zu reduzieren. Vielmehr erscheint es angezeigt, sich mit dem öffentlichen Dienstrecht und den Strukturen zu beschäftigen. Viele Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang, wobei man feststellen muss, dass diese Fragen nicht erst durch die Initiative gestellt sondern bereits früher in den Mittelpunkt einer Diskussion über den öffentlichen Dienst in Deutschland eingebracht wurden.
Macht es Sinn, mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu ermöglichen? Muss die Fehler -und Führungskultur des öffentlichen Dienstes verändert werden? Wie erreichen wir schlankere Strukturen und wie können wir die Verantwortung des Einzelnen stärken? Müssen wir für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Anreize setzen?
Es geht nicht um eine Wiederholung beliebter Vorurteile über die Beamtenschaft. Denn ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst hätten wir die Krisen der letzten Jahre nicht so erfolgreich meistern können.
Dennoch sollte auch der öffentliche Dienst auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Lange Mitzeichnungsleisten und die Verteilung von Verantwortung auf viele Schultern sind nicht effizient. Führungskräften muss mehr Verantwortung eingeräumt werden. Es muss mehr Durchlässigkeit zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst hergestellt werden. Die Hürden für Quereinsteiger müssen abgebaut oder zumindest abgesenkt werden. Die Durchlässigkeit führt auch zu einem besseren Verständnis der jeweiligen anderen Seite.
Will man das verändern, dann muss man auch über die Fehlerkultur im öffentlichen Dienst nachdenken. Derjenige, der Entscheidungen trifft und Verantwortung übernimmt, sollte auch erwarten dürfen, dass dies auch positiv gewürdigt wird. Vertrauen statt Misstrauen sollte im Vordergrund stehen. Ich glaube, dass das öffentliche Dienstrecht in diesem Bereich noch Nachholbedarf hat.
Ferner muss die Frage gestellt werden, ob durch die Zusammenlegung von Aufgaben Ressourcen eingespart werden können. Querschnittsaufgaben können an einer Stelle gebündelt werden. Doppelstrukturen müssen abgebaut werden.
Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat auch hierzu Empfehlungen ausgesprochen.
Zur Erprobung von Reformmaßnahmen im öffentlichen Dienst schlägt die Initiative vor, eine Verwaltungsreform mit Modellkommunen oder in Modellregionen zu erproben. Zur Evaluierung neuer Reformansätze sollte eine neue Führungskultur, mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Zentralisierung der Personalfragen und Stärkung der Verantwortung des Einzelnen erprobt werden. Es sollte mehr auf Vertrauen statt auf Hierarchie gesetzt werden.
Die Koalition hat sich des Themas und auch vieler Empfehlungen angenommen, wobei man sagen muss, dass die Aufnahme der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus in jeder Koalitionsvereinbarung der letzten Jahrzehnte gestanden hat, ohne dass grundlegende Verbesserungen zu verzeichnen waren.
Die Bundesregierung hat in ihrer Klausursitzung am 30.9./1.10 eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen, in der viele der vorgenannten Punkte aufgeführt sind. Einige Maßnahmen sind auch bereits über konkret auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel der sogenannte Bauturbo zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Andere Maßnahmen müssen noch folgen. Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen in der Federführung des neu geschaffenen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung kann aber nur mit Unterstützung des Bundeskanzleramtes erfolgen. Denn es ist davon auszugehen, dass das Beharrungsvermögen bei Einzelnen ausgeprägt ist und die Bereitschaft zur Veränderung fehlt.
Ich bin aber zuversichtlich, dass auch durch den Impuls der Initiative nunmehr mehr Druck auf Veränderungen gegeben ist.
Sicherheit
Wie wir in der jüngsten Vergangenheit feststellen mussten, hat sich die internationale Sicherheitslage dramatisch verändert. Partnerschaften und der Zusammenhalt der Nato scheinen gefährdet. Umso wichtiger ist es, Europa und Deutschland sicherheitspolitisch besser aufzustellen. Hierzu gehört es, der Bundeswehr mehr finanzielle Ressourcen zukommen zu lassen, um die Defizite der Vergangenheit zu kompensieren. Dieser Prozess wird einige Jahre dauern und ist nicht allein dadurch erfolgreich umgesetzt, weil die Bundesregierung zusätzliche Milliarden für die Bundeswehr bereitstellt. Vielmehr ist die Initiative der Auffassung, dass die sicherheitspolitische Verfassungs- und Rechtslage auch an die neue Sicherheitslage angepasst werden muss. Sie sind der aktuellen Bedrohungslage nicht angepasst. Das heißt, es müssen neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die die sicherheitspolitischen Zuständigkeiten klar regeln und eventuell auch Zuständigkeiten, die bisher zwischen Ländern und den Bund aufgeteilt waren, an einer Stelle gebündelt werden. Viele der vorgeschlagenen Empfehlungen setzen eine Änderung des Grundgesetzes voraus, was wiederum nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat möglich ist.
Die Initiative hat empfohlen, die Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz aufzuheben und dem Bund die Zuständigkeit für den nationalen Katastrophenschutz auch länderübergreifend zu geben. Die aus der Historie heraus begründete Trennung passt nicht mehr in die Sicherheitslage unserer Zeit. Hier bedarf es bundeseinheitlicher einheitlicher Standards und regeln.
Die Einrichtung eines nationalen Sicherheitsrats, eines nationalen Lagezentrums und eines nationalen Krisenstabs als Krisenreaktionszentrum wird ebenfalls empfohlen.
Leider ist die Koalition nicht in allen Punkten den Empfehlungen der Initiative zu diesem Komplex gefolgt. Die Einrichtung eines nationalen Sicherheitsrats so wie auch die Stärkung der Nachrichtendienste finden sich im Koalitionsvertrag.
Auch soll das Beschaffungswesen für die Bundeswehr deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Die Zulassung von Rüstungsgütern in einem EU Staat soll auch in anderen Staaten der EU gelten. Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an den Beschaffungsmaßnahmen sollte zwar bleiben, jedoch empfiehlt die Initiative die Anhebung der Wertgrenze im Einzelfall von 25 Mio. € auf 250 Mio. €.
Die Trennung von Zivil -und Katastrophenschutz sieht der Koalitionsvertrag aber nicht vor. Auch wäre es wünschenswert gewesen, wenn sich die Koalition zu einer Anpassung der Wehrverfassung an die neue Sicherheitslage verständigt hätte.
Wettbewerbsfähigkeit
Ein wichtiges Gebiet, mit dem sich die Initiative beschäftigt hat, ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft.
Hierzu möchte ich einige vertiefende Aussagen machen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft bemisst sich daran, wie produktiv sie ihre Ressourcen Arbeit, Kapital, Wissen einsetzen kann. Hinzu kommt eine funktionierende öffentliche Infrastruktur, Rechtssicherheit und eine effiziente Verwaltung sowie die Entlastung von ausufernder Bürokratie.
Alles das ist nicht neu und schon seit langer Zeit bekannt. Nichtsdestotrotz muss man feststellen, dass die Handlungsfähigkeit nicht ausreicht, wenn der Handlungswille nicht gegeben ist. Die Erkenntnis ist gegeben, die Umsetzung scheitert.
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um einen sehr wesentlichen Teil einer Reform.
Was muss geschehen?
Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, die eine möglichst breite Beteiligung am Erwerbsleben schafft, die Fachkräfte sicherstellt und Investitionen Privater und der öffentlichen Hand beschleunigt und vereinfacht.
Lassen Sie mich hierzu nur einige bekannte Punkte aufwerfen:
Die Koalition hat viele Empfehlungen aufgenommen. Es bedarf jetzt nur noch der Umsetzung. So ist zum Beispiel geregelt, dass die Sanierung maroder Infrastruktur als Ersatzbaumaßnahme nicht mehr eines Planfeststellungsverfahrens bedarf, was eine enorme Zeitersparnis bedeutet. Schwellenwerte für Vergaben sollen angehoben werden. Der Bauturbo zur Beschleunigung von Wohnungsbaumaßnahmen ist bereits umgesetzt.
Ein besonders wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit ist eine funktionierende Infrastruktur. Dies bezieht sich nicht nur auf die Digitalisierung, sondern geht darüber hinaus. Denn Schienenwege, Wasserstraßen und Straßen für den Güterverkehr, gut ausgestattete Schulen und Hochschulen für die Bildung sowie eine digitalisierte Verwaltung sind ebenso unerlässlich.
Die Bundesregierung hat mit einem Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. €, davon 100 Mrd € für Länder und Kommunen, für die nächsten Jahre eine finanzielle Basis geschaffen. Der bisherige Einwand, dass für die notwendige Sanierung der Infrastruktur das Geld fehle, greift nicht mehr. Nun geht es darum, das viele Geld zu investieren. Erfolgreich wird es aber nur sein, wenn die vorgenannten weiteren Maßnahmen der Staatsmodernisierung auch kommen. Denn es geht darum, möglichst schnell die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur zu erreichen, damit die Menschen auch die positiven Veränderungen erkennen.
Auch wenn das Sondervermögen der Bundesregierung in dieser Höhe zu begrüßen ist, müssen wir darauf achten, in der Zukunft die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Das Sondervermögen kann helfen, den Sanierungsstau der letzten Jahrzehnte zu beheben. Für die Zukunft ist es aber genauso wichtig, die notwendigen Investitionen in den Erhalt der Infrastruktur dauerhaft sicherzustellen. Das ist eine Aufgabe der „Kommission zur Reform der Schuldenbremse“, nämlich ob und inwieweit Investitionen bei der Frage der Verschuldung der öffentlichen Haushalte vorrangig betrachtet werden können. Hier bleibt es abzuwarten, welche Empfehlungen diese Kommission machen wird. Begrüßenswert wäre es, wenn Investitionen gegenüber konsumtiven Ausgaben prioritär angesehen würden.
Soziales und Bildung
Die Initiative hat sich auch mit dem Sozialstaat beschäftigt. Dies aber nicht vor dem Hintergrund der wachsenden Sozialausgaben, die im Rahmen anderer Kommissionen zu erörtern sind. Sondern vielmehr mit der Komplexität des Sozialstaates. Fünf Bundesministerien verantworten 170 Leistungen, die von fast 30 Behörden unter Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten verwaltet und in 16 Ländern teilweise unterschiedlich umgesetzt werden.
Die Initiative sieht hier enormen Handlungsbedarf und Effizienzpotenzial. Durch die Bündelung von Sozialleistungen und die klare Zuständigkeit am Besten nur in einem Ministerium sowie in der Umsetzung auf wenige Behörden können diese Potenziale gehoben werden. Wenn dazu noch eine digitale Dienstleistungsplattform und eine Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten erfolgt, dann glaube ich, dass Einsparungen bei den Sozialausgaben in einer erheblichen Größenordnung möglich sind ohne das Fundament des Sozialstaats zu beschädigen.
Die Bundesregierung hat mit Ländern und Kommunen zu diesem Komplex eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt, die Vorschläge unter Einbeziehung der Prüfung der Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen vorlegen soll.
Auch im Bereich der Bildung sollten Zuständigkeiten klarer geregelt werden und Verantwortung mehr delegiert werden. Das heißt mehr Selbstbestimmung der Schulen und Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates.
Hierzu hat sich die Koalition nicht näher eingelassen, was den Rückschluss zulässt, dass die Länder im Bereich der Bildung ihre Kompetenzen nicht verändern wollen.
Abschluss
Ich habe Ihnen nun einen Überblick wesentlicher Reformansätze gegeben, die die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ als Empfehlungen ausgesprochen hat. Nicht alles davon ist neu gewesen, einiges haben andere Institutionen, wie zum Beispiel der Normenkontrollrat, bereits früher vorgeschlagen. Da sie aber nicht umgesetzt wurden, war es notwendig, dass sie erneut aufgegriffen werden, um einen weiteren Impuls zu setzen.
Es ist zu begrüßen, dass die Koalition viele dieser Empfehlungen im Koalitionsvertrag aufgegriffen hat. Wir müssen nun darauf achten, dass sie auch umgesetzt werden und gleichzeitig dafür sorgen, dass Staatsmodernisierung ein fortlaufender Prozess ist.
Sehr verehrte Damen und Herren,
ob eine Staatsreform erfolgreich umgesetzt werden kann, hängt aber wesentlich von zwei Faktoren ab, die miteinander in Wechselbeziehung stehen:
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Diskussion des Vortrags mit Fragen aus dem Publikum
Matthias Lammert MdL, Landrat Jörg Denninghoff, Werner Gatzer, Ilse Leifheit, Prof. Dr. Horst Risse, Dr. Josef P. Mertes, Bürgermeister Manuel Liguori MdL (v.l.n.r.)
Ankündigung:
Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Seine staatlichen Strukturen gelten vielen als nicht mehr zeitgerecht. Wirtschaft und Bürger klagen über Bürokratielasten, zentrale Infrastrukturen wie Bahn und Straßen weisen erhebliche Mängel auf. Beim Stand der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bleibt Deutschland deutlich hinter anderen Ländern Europas zurück. Das Land verliert dadurch an Wettbewerbsfähigkeit und wird als Wirtschaftsstandort zunehmend unattraktiv. Gleichzeitig sinkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Das schwächt die Demokratie und stärkt extremistische Parteien.
Die "Initiative für den handlungsfähigen Staat" unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten hat sich vor diesem Hintergrund um Ziel gesetzt, konkrete Ansätze zu erarbeiten, wie staatliche Strukturen in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden können. Staatssekretär a.D. Werner Gatzer, Mitglied der Kommission und designierter Vizepräsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, präsentierte die Lösungsvorschläge der Initiative und stellte sich anschließend Fragen aus dem Publikum.
Die Bürgerinnen und Bürger von Nassau und Umgebung waren zum Abendvortrag und zur Diskussion herzlich eingeladen.
Werner Gatzer, Foto: Pablo Castagnola
Zur Person:
Werner Gatzer hat Rechtswissenschaften studiert und war von 1990 bis 2023 nahezu durchgehend im Bundesministerium der Finanzen tätig, ab 2005 als Staatssekretär. Seit September 2022 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG. 2025 war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Öffentliche Verwaltung und Föderalismus" in der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat".
Programm
18:00 Uhr | Begrüßung
Manuel Liguori | MdL, Bürgermeister der Stadt Nassau
Dr. Josef Peter Mertes | Stellv. Vorsitzender der G. u. I. Leifheit-Stiftung
Prof. Dr. Horst Risse | Präsidiumsmitglied der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.
18.15 Uhr | Abendvortrag
Werner Gatzer | Staatssekretär a.D. im Bundesministerium der Finanzen, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG
anschließend Ausklang mit Imbiss

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