Hauptstadtgespräche

04.06.2018: 17.30 Uhr | Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstr. 47 | Berlin-Mitte

Ein Heimatministerium auf Bundesebene - Chancen für die ländlichen Räume?

 

von Dr. Klaus Ritgen, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.

 

 13 Hauptstadtgespräch Kopfbild  Matthias Löb, Dr. Michael Frehse, Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, Ministerin Ina Scharrenbach, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Dr. Georg Lunemann (v.l.n.r.)

alle Fotos: © Stein-Gesellschaft/Peter Himsel

 

Als zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen der Ressortzuschnitt der neuen Bundesregierung bekannt wurde, sorgte insbesondere die Ankündigung, das altehrwürdige Bundesministerium des Innern werde künftig nicht nur für den Baubereich zuständig sein, sondern auch als „Heimatministerium“ firmieren, für erhebliche, keineswegs nur positive Reaktionen. Tatsächlich überwogen zunächst die kritischen Kommentare; namentlich die Verwendung des von vielen als rückwärtsgewandt verstandenen – oder gewollt missverstandenen – Begriffs „Heimat“ sorgte für Hohn und Spott. An die Stelle dieser zum Teil sehr emotional geführten Diskussion, ist mittlerweile eine vielstimmige Auseinandersetzung getreten, in der es zwar auch immer noch um die Bedeutung und mannigfachen Gehalte des Heimatbegriffs geht, die sich aber auch ganz nüchtern der Frage zuwendet, welche Aufgaben ein „Heimatministerium“ wahrnehmen könnte bzw. sollte. Angesichts des Kontexts, in dem im Koalitionsvertrag selbst von Heimat die Rede ist, wurde dabei bald deutlich, dass das „Heimatministerium“ auch und vor allem ein Ministerium sein müsse, das sich in besonderer Weise den Belangen des ländlichen Raums anzunehmen haben werde. Damit ist die Themenstellung des 13. Hauptstadtgesprächs der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft umrissen, das am 4.6.2018 unter dem Titel „Ein Heimatministerium auf Bundesebene – Chanen für die ländlichen Räume“ erneut in den Räumlichkeiten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) stattfand.

Für den Bund mag ein „Heimatministerium“ etwas Neues sein, auf der Ebene der Länder gibt es derartige Ministerien dagegen schon länger. Vorreiter war Bayern, das als erstes Bundesland ein solches Haus gründete. Nach dem Wechsel des ehemaligen bayerischen Heimatministers Söder in das Amt des Ministerpräsidenten kann nun allerdings Ina Scharrenbach für sich in Anspruch nehmen, als nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die dienstälteste Heimatministerin Deutschlands zu sein. Sie durfte daher naturgemäß an diesem Abend als Diskussionsteilnehmerin nicht fehlen. Als weitere Gesprächspartner der Runde konnte der Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft, Dietrich H. Hoppenstedt, den neuen Leiter der Abteilung „Heimat“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Michael Frehse, sowie Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes, begrüßen. Die Moderation lag in den Händen von Hans-Günter Henneke, Vizepräsident der Gesellschaft und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags.

 13 Hauptstadtgespräch Kopfbild  Im Gespräch: Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes. Dr. Michael Frehse, Abteilungsleiter „Heimat“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW unter Moderation von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Vizepräsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages (v.l.n.r.)

 

Die lebhaft geführte Diskussion lässt sich grob in drei Blöcke gliedern. Im ersten Block ging es im weiteren Sinne um den Heimatbegriff und die Frage, welche konkreten Herausforderungen und Handlungsansätze sich für den Staat hinter dieser Chiffre verbergen. Daran anknüpfend beschäftigte die Diskutanten im zweiten Block der konkrete Zuschnitt eines „Heimatministeriums“. Einen dritten Diskussionsschwerpunkt bildete schließlich ein Thema, das Hoppenstedt schon in seinen einleitenden Worten angesprochen hatte: Die Zuständigkeitsverteilung im Bundesstaat bzw. ganz konkret die Frage, ob ein Bundesministerium mit der Zuständigkeit für „Heimat“ nicht nahezu zwangsläufig in Bereichen tätig werden wird, in denen gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Länder bzw. die Kommunen zuständig sind. Droht, so Hoppenstedt wörtlich, also wieder einmal die Gefahr, dass sich „die Verfassungswirklichkeit von Verfassungsgrundsätzen entfernt“? 

Heimat als staatliche Aufgabe?

Zunächst wurden aber die Bedeutungsgehalte des Begriffs „Heimat“ ausgelotet. Dass diese Frage nicht einfach und insbesondere auch nicht einheitlich zu beantworten ist, zeigten die verschiedenen Definitionsansätze der Diskussionsteilnehmer. Löb etwa, der sich als Vorsitzender eines Heimatbundes seit Jahren ganz praktisch mit Heimatpflege auseinander zu setzen hat, versteht unter Heimat den Dreiklang aus Kultur, Natur und Mensch. Heimat hat für ihn keinen rückwärtsgewandten Bedeutungsgehalt. Die Menschen vor Ort seien offen für Veränderungen. Hoppenstedt, der sich ebenfalls gegen eine Gleichstellung von Heimat und Nostalgie wandte, sprach von Heimat als Anker in einer aus den Fugen geratenen globalisierten Welt. Für Frehse meint Heimat Identität, Identifikation und Zusammenhalt. Henneke erinnerte an Äußerungen des Bundespräsidenten, der früher als die übrige Bundespolitik zum Heimatbegriff Stellung bezogen und dabei klar gemacht habe, dass „Heimat“ sich in erster Linie auf gesellschaftlicher Ebene realisiere, während die Rolle des Staates vor allem darin liege, Konzepte und Anreize zu entwickeln. Diesem Ansatz stimmte Scharrenbach, die ebenfalls das Verbindende von „Heimat“ betonte, ausdrücklich zu. Heimat müsse „von unten“ wachsen und könne nicht „von oben“ verortet werden. Auch Löb teilte diese Einschätzung

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Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V., und Ministerin Ina Scharrenbach

Gefordert ist der Staat mithin immer dann, wenn es Entwicklungen entgegenzutreten gilt, die den gesellschaftlichen Prozess der Heimatbildung erschweren oder verhindern können. Auf solche Entwicklungen hatte der Gastgeber des Abends, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des DSGV, Karl-Peter Schackmann-Fallis, bereits in seiner Begrüßung hingewiesen. Es gebe in Deutschland ein – manchmal auch nur gefühltes – Chancengefälle zwischen Regionen und gesellschaftlichen Milieus. Dass solche Unterschiede zu einem Gefühl des Abgehängtseins führen und Quelle eines politischen Protestpotenzials werden könnten, betonte Hoppenstedt. Frehse machte zwar deutlich, dass es in Deutschland keine verelendeten oder verarmten Gebiete gebe, dass sich aber zwischen den gut und den weniger gut entwickelten Räumen eine Schere öffne, die es wieder zu schließen gelte, bevor sich daraus Gefahren für die Stabilität des Landes ergeben könnten.

Damit ist klar, worauf Heimatpolitik in erster Linie zielen muss, nämlich auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Eine Stärkung der ländlichen Räume kommt dabei zugleich auch den Ballungsgebieten zugute. Diese werden auf diese Weise vor einem Übermaß an Zuwanderung bewahrt, die dazu führen könnte, dass infrastrukturelle und soziale Probleme nicht mehr beherrschbar sind. Bislang kann von einem solchen „Run“ auf die Städte allerdings keine Rede sein. Es gibt zwar Wanderungsbewegungen, von den vor allem die sog. „Schwarmstädte“ profitieren. Wie Henneke zu Recht bemerkte, hat der Landkreisbereich in der Geschichte der Bundesrepublik aber seinen relativen Anteil an der Bevölkerung konstant halten können. Absolut ist die Kreisbevölkerung von 2011 bis 2016 um 940.000 gestiegen.

Aufgaben und Rolle eines Heimatministeriums

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Ministerin Ina Scharrenbach und Hausherr, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband

Die Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse ist selbstverständlich kein neues Ziel bundesdeutscher Politik, worauf insbesondere auch Scharrenbach hinwies. Stellt daher die Gründung eines Heimatministeriums einen Organisationsakt dar, der die ländlichen Räume stärkt? Allein die Tatsache, dass ein Ministerium den Begriff „Heimat“ im Namen führt, bewirkt insoweit – sieht man einmal von bloßer Symbolik ab – natürlich wenig. Entscheidend ist vielmehr, welchen Zuschnitt ein solches Ministerium hat, welche Aufgaben ihm konkret übertragen bzw. in ihm gebündelt werden.

Für das nordrhein-westfälische Heimatministerium sticht insoweit sofort ins Auge, dass es – wie sein Pendant auf Bundesebene – zwar auch für Bau und für Kommunen, aber nicht für das „Innere“ im Übrigen zuständig ist. Neben dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gibt es in Nordrhein-Westfalen vielmehr nach wie vor ein Innenministerium, dem namentlich die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit übertragen wurden, während das Thema Flüchtlinge und Integration im Familienministerium und das Thema ländliche Räume im Umweltministerium ressortieren.

 

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Diskussion auf dem Podium zum Thema „Heimat“ unter Moderation von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (rechts)

Von Henneke explizit auf die bundesweit einmalige Herauslösung der Zuständigkeit für die Kommunen aus dem Innenministerium angesprochen, rechtfertigte Scharrenbach diesen ungewöhnlichen Schritt vor allem damit, dass auf diese Weise die Interessen der Kommunen wirksamer wahrgenommen werden könnten. Bislang seien die Kommunen „am Gängelband“ des Ministeriums geführt worden; ihr Haus verstehe sich dagegen stärker als direkter Ansprechpartner der Kommunen und böte ihnen auch ganz praktische Hilfestellungen. Scharrenbach stellt insoweit auch einen Bezug zwischen der Unterstützung für die Kommunen und der Förderung von Heimat her. Um Heimat gestalten zu können, so die Ministerin, müssten die Kommunen handlungsfähig sein. Diese Handlungsfähigkeit sei – wie sie auf Nachfrage von Henneke unterstrich – nicht dadurch gefährdet, dass Nordrhein-Westfalen als Folge der kommunalen Gebietsreform der 1970er Jahre über im bundesweiten Vergleich sehr große Kommunen verfügt. Auch wenn die Ministerin die Errichtung ihres Hauses daher nicht als Kompensation für diese Reform verstanden wissen wollte, ist das nordrhein-westfälische Ministerium gleichwohl vor allem deshalb und insoweit ein „Heimatministerium“, als es ein Kommunalministerium ist.

Einen anderen Ansatz verfolgt demgegenüber der Bund. Sein Ministerium des Innern, für Bau und Heimat trägt den Heimatbegriff nicht nur im Namen, sondern füllt diesen mit der Einrichtung einer eigenen, aus drei Unterabteilungen bestehenden Abteilung „Heimat“ auch inhaltlich aus. Dem Leiter der Abteilung, Frehse, fiel die Aufgabe zu, diese in der breiteren Öffentlichkeit bislang noch wenig bekannte Struktur im Einzelnen vorzustellen und dabei deutlich zu machen, dass „Heimat“ im Falle seines Ministeriums als Synonym für „handfeste innenpolitische Angelegenheiten“ gelesen werden muss.

Die erste Unterabteilung widmet sich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ist aus dem bereits in der letzten Legislaturperiode errichteten Stab für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgegangen und bündelt Zuständigkeit aus dem Bereich der Integration – auch die Deutsche Islamkonferenz ist dort angesiedelt – mit weiteren gesellschaftspolitischen Agenden, für die etwa das Kirchenreferat steht. Auch die Förderung des Ehrenamtes gehört hierher; ein Gesetz zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements, dessen Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowohl von Scharrenbach wie auch von Löb betont wurde, solle bald vorgelegt werden.

Nur kurz streifte Frehse die dritte Unterabteilung, die für Raumordnung und -planung zuständig ist, während er der zweiten Unterabteilung besondere Aufmerksamkeit widmete. Deren Thema ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Ihre Arbeit wird durch die Errichtung einer Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse flankiert, wie sie bereits der Koalitionsvertrag angekündigt hat. Die Federführung für diese Kommission liege laut Frehse im Innenministerium, eng einbezogen sei aber auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung sowie – soweit thematisch angezeigt – auch andere Häuser und selbstverständlich die Länder und die kommunalen Spitzenverbände.

Die Agenda, der sich diese Kommission widmen soll, muss man sich nach Frehses Ausführungen denkbar weit vorstellen. Als konkretes Beispiel für ein mögliches Arbeitsergebnis führte er eine verbesserte Verknüpfung von Ballungsräumen wie Berlin mit den Städten und Gemeinden des Umlandes durch einen Ausbau schneller Bahnverbindungen an. Als weiteres Beispiel diente ihm der Erhalt von Krankenhäusern im ländlichen Raum. Henneke veranlasste diese Schilderung zu der Frage, wie solche Ergebnisse operativ umgesetzt werden könnten. Eine Kommission schaffe schließlich weder Geld noch Zuständigkeiten. Auch habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Kommissionen gegeben, die nicht alle erfolgreich gewesen seien bzw. ihren Erfolg nur glücklichen politischen Umständen verdankten. Henneke erinnerte insoweit nicht nur an die beiden Föderalismusreformkommissionen, sondern auch an die Gemeindefinanzreformkommission sowie an die Bemühungen zur Verbesserung der Beteiligungsrechte von Kommunen am Gesetzgebungsverfahren. Die Tatsache, dass die Kommission ihre Arbeit bis 2020 und damit kurz vor der nächsten Bundestagswahl beendet haben solle, stimme ihn auch nicht hoffnungsfroh, wenngleich der Kommission natürlich entschieden ein Erfolg zu wünschen sei. Frehse verwies demgegenüber auf den Koalitionsvertrag, in dem sich die Bundesregierung verabredete habe, die Ergebnisse der Kommission entschlossen umzusetzen und dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Er setze auf eine erfolgreiche Kommissionsarbeit. Die zu lösenden Probleme seien groß, der politische Druck hoch und weiter ansteigend.

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Fachkundiges Publikum verfolgte die Podiumsdiskussion

Alle Zweifel an dem Wirken der Kommission konnte Frehse mit diesem Appell freilich nicht beiseite räumen. Löb etwa stellte die Frage in den Raum, ob sich die Kommission nicht zu vieler Themen gleichzeitig annehme, und schlug vor, sich zunächst auf die Herausforderung der Digitalisierung zu konzentrieren. Deren Bedeutung wurde auch von Henneke betont. Solang es insoweit zwischen Stadt und Land keinen vergleichbaren Ausstattungsstandard gebe, stünden so ambitionierte Vorhaben wie E-Health oder E-Learning, mit denen sich große Hoffnung für die ländlichen Räume verbänden, nur auf dem Papier. Frehse hielt dem entgegen, dass die Notwendigkeit eines flächendeckenden Breitbandausbaus längst erkannt und die dafür erforderlichen Schritte bereits in die Wege geleitet seien; dafür brauche es keine Kommission.

Frehse hatte im Zusammenhang seiner Ausführungen zur Verbesserung von Bahnverbindungen beiläufig darauf hingewiesen, dass ich die Planer des Berliner S-Bahn-Netzes nicht von reinen Wirtschaftlichkeitserwägungen hätten leiten lassen. Er hat damit – ob bewusst oder unbewusst – einen Punkt angesprochen, dem Heimatminister Seehofer in einem längeren Beitrag für die FAZ ebenfalls thematisiert hatte: das Verhältnis von Markt und Staat. Auf diesen Artikel von Henneke hingewiesen, ergänzte Frehse, dass es dem Minister darum gehe, Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen. Dazu gehöre, die dienende Funktion des Marktes wieder stärker zu betonen. Dazu gehöre auch, den Staat – etwa in Gestalt der Bundespolizei – wieder sichtbarer zu machen.

Bewahrung der bundesstaatlichen Kompetenzordnung


Dass die Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse sich offenbar nicht nur mit Themen befassen soll, für die die Zuständigkeiten beim Bund liegen, veranlasste Henneke zu der an Scharrenbach gerichteten Frage, ob sie Kompetenzübergriffe des Bundes befürchte. Die Ministerin nutzte diese Gelegenheit, um in einem leidenschaftlichen Plädoyer für die Bewahrung der bundesstaatlichen Kompetenzordnung einzutreten. Sie sei eine Freundin von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Die Länder rief sie auf, ihre Kompetenzen engagiert wahrzunehmen – was leider nicht immer und nicht in allen Ländern der Fall sei und zu einer „Verzwergung“ der Länder führen könne. Umgekehrt dürfe auch der Bund die Zuständigkeiten der Länder nicht „verwässern“ und müsse sich zurückhalten, wo er keine Kompetenzen besitze. Scharrenbach verwies insoweit beispielhaft auf den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Schule.

Ganz konsequent scheint die Haltung der Ministerin in diesem Punkt allerdings nicht zu sein. Denn statt den darin liegenden Kompetenzübergriff des Bundes entschieden abzulehnen – wozu sie Henneke auch mit Blick auf Art. 104c GG, dessen Anwendungsbereich nach dem Willen der Koalition noch ausgedehnt werden soll, explizit aufforderte – zog sie sich auf den Standpunkt zurück: Wenn der Bund einen solchen Anspruch wolle, müsse er sich nicht nur an den Investitionskosten, sondern auch an den laufenden Kosten beteiligen. Ähnlich ihre Argumentation zur weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes an die Länder im Bereich der Wohnraumförderung: Ohne eine solche Unterstützung wären einige Länder nicht in der Lage, die Versorgung der Bevölkerung mit preisgebundenem Wohnraum sicherzustellen.

Trotz dieser Vorbehalte bleibt festzuhalten, dass alle Diskussionsteilnehmer – Frehse eingeschlossen – darin übereinstimmten, dass es im Zusammenhang des Engagements des Bundes im Handlungsfeld „Heimat“ nicht zu Verwerfungen in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung kommen dürfe. Das Anliegen, so fasste Henneke die Diskussion zusammen, die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern, dürfte nicht zu einer Bevormundung, sondern am Ende zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung führen. Werden diese Bedingungen erfüllt, kann das neue Heimatministerium des Bundes in der Tat eine Chance für die ländlichen Räume bedeuten.

 

 13 Hauptstadtgespräch Ende Gute Gespräche zum Ausklang des 13. Hauptstadtgesprächs unter Mitgliedern und Gästen der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. im Hause des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Berlin

 

 

Programm


17:30 Uhr | Eintreffen


17:45 Uhr | Begrüßung
Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V.
Dr. Dietrich H. Hoppenstedt | Präsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V.


18.00 Uhr | Podiumsdiskussion
Ina Scharrenbach | Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW 
Dr. Michael Frehse
Abteilungsleiter "Heimat" im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Matthias Löb | Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes

 

Moderation
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke | Vizepräsident der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft e.V. und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages


anschließend Imbiss

 

 

Die Veranstaltung fand dankenswerterweise in den Räumen und mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes statt.

 

Die Zusammenfassung der Diskussion finden Sie als pdf-Datei zum Download hier:

 

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